22.04.2021 - 7.4 Einführung von E-Tretroller-Verleihsystemen in ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Winterkemper erläutert die Vorlage der Verwaltung.

 

Herr Gronwald erkundigt sich nach Geofencing und stellt folgende Fragen:

Wie weit kann mit einem Roller gefahren werden?

Wer nimmt die Geschwindigkeitsbegrenzungen vor?

Wer soll damit angesprochen werden?

 

Herr Winterkemper antwortet, dass Fahrverbotszonen erlassen und besondere Gefahrenbereiche ausgegrenzt werden können.

 

Herr Romberg fragt nach, warum Haspe als Pilotprojekt in Frage gekommen sei und nicht die Hagener Innenstadt.

 

Herr Winterkemper antwortet, dass die Verwaltung sich für Haspe entschieden hat, da in Haspe ein kleines Zentrum und zwei S-Bahnhöfe vorhanden sind. Er erklärt, dass E-Tretroller auf den Radwegen fahren müssen. Wenn keine Radwege vorhanden sind, müssten die E-Tretroller auf der Straße fahren. Das Einsammeln der E-Tretroller werde vertraglich mit dem Eigentümer geregelt.

 

Frau Schneidmüller-Gaiser möchte wissen, ob für die Stellplätze der Roller PKW-Parkplätze oder Teile der Radparkplätze entfallen werden.

 

Herr Winterkemper antwortet, dass es hierbei nicht um die Radparkplätze gehe, sondern nur pro Station zwei bis drei PKW-Parkplätze entfallen würden.

 

UHHerr Gronwald erkundigt sich nach der Diebstahlsicherheit der E-Tretroller.

 

Herr Winterkemper antwortet, dass die E-Tretroller geortet werden können und im Eigentum des Anbieters bleiben.

 

Herr Geitz fragt, ob das Einsammeln der E-Tretroller nachhaltig und ökologisch sei. Ebenfalls möchte er wissen, ob die E-Roller auch zu Hause geladen werden könnten.

 

Herr Winterkemper antwortet, dass das Einsammeln der E-Tretroller durch ein E-Auto erledigt werde. Ein Aufladen der Roller sei zu Hause nicht möglich.

 

Herr Goertz möchte wissen, ob derjenige der sich den E-Tretroller ausleiht, nicht dazu verpflichtet werden könne, diesen auch wieder zu einer Ladestation zu bringen.

 

Herr Winterkemper erläutert das Verfahren. Sobald der Roller an einer Stelle geparkt werde, sei die Fahrt automatisch beendet. Es bestehe die Möglichkeit, dass der Anbieter sehen kann, wer den Roller zuletzt genutzt habe.

 

Herr Thieser erkundigt sich nach dem zeitlichen Rahmen.

 

Herr Winterkemper erklärt, dass ab Sommer begonnen werden soll.

 

Herr Geitz weist auf den Datenschutz hin.

 

Herr Winterkemper sagt zu, dass der Datenschutz gewährleistet sei und die Daten nicht weitergegeben werden.

 

Herr Wisotzki fasst zusammen, dass es positiv sei, dieses Pilotprojekt zu begleiten.

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Beschluss:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem unten genannten E-Tretroller-Anbieter ein Pilotvorhaben in einem ausgewählten Projektgebiet in Hagen-Haspe zu initiieren.
  2. Nach Auswertung des Pilotprojektes prüft die Verwaltung, ob das Projekt auch in anderen Stadtquartieren angeboten werden kann.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

-

1

CDU

1

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

2

-

-

Hagen Aktiv

2

-

-

AfD

-

-

1

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

Dafür:

9

Dagegen:

-

Enthaltungen:

2

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage