Beschlussvorlage - 0051/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beauftragt die Verwaltung Fördermittel für die Initiierung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft in Haspe zu beantragen. Vorbehaltlich der Förderzusage des Landes werden kommunale Eigenmittel aus vorhandenen Haushaltsmitteln in Höhe von 12.000 Euro für einen Zeitraum von 2 Jahren bereitgestellt.

Der Antrag auf Fördermittel wird im März/April 2006 gestellt. Mit der Genehmigung wird im September/Oktober 2006 gerechnet.

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Sachverhalt

 

 

Der Strukturwandel im Einzelhandel hat in den vergangenen Jahrzehnten zu tief greifenden Veränderungen in den Innenstädten geführt.

Die demographische Entwicklung verringert langfristig die Umsatzerwartungen im Einzelhandelssektor, die Kundschaft und deren Nachfrage verändert sich.

 

Durch die Bezirksvertretung, den Einzelhandelsverband und den bereits bestehenden Förderverein “Pro Haspe”, wurde in letzten beiden Jahren ein Verbundprojekt in Haspe initiiert, mit der Zielsetzung, Konzepte und Maßnahmen zu entwickeln, die Haspe als Einkaufsziel für seine Bürger wieder attraktiver machen.

Die Arbeit mit den Akteuren vor Ort hat gezeigt, dass viel Engagement im Stadtteil vorhanden ist – dennoch ist der Bedarf an einer systematischen Unterstützung vorhanden, um die begonnene Arbeit langfristig und nachhaltig zum Erfolg zu führen.

Die Erfahrungen dieses Initiativkreises verdeutlichen die Notwendigkeit zur Neudefinition des öffentlich-privaten Verhältnisses.

 

 

Die “Immobilien- und Standortgemeinschaft” ist ein Instrument des Landes NRW, mit dessen Hilfe die Aufgabe der Stärkung und Entwicklung des gewachsenen Stadtquartiers in enger Abstimmung und Kooperation zwischen der Stadt Hagen und der privaten Wirtschaft (Immobilieneigentümer, Gewerbetreibende und Freiberufler) organisiert und erledigt werden soll. Es handelt sich somit um eine besondere Form des Public-Private-Partnership, die in Zeiten schrumpfender öffentlicher Haushalte als sinnvoll und sachgerecht erachtet wird.

Im Rahmen des Prozesses werden konkrete Maßnahmen und Projekte festgelegt.

 

Eine grundlegende Voraussetzung ist dabei, dass die zentralen Prinzipien der Immobilen- und Standortgemeinschaften, wie Eigenverantwortung und Selbstbestimmtes Handeln, dauerhaft möglich werden. Die stärkere Übernahme von Verantwortung und finanzieller Beteiligung privater Akteure bei der Revitalisierung des Geschäftszentrums geht mit einer gezielten Unterstützung durch den öffentlichen Sektor einher.

 

Aus Sicht der Akteure des Verbundprojektes ist die Gründung einer solchen “ISG” die logische Fortsetzung der bereits bestehenden Aktivitäten und erarbeiteten Strukturen im Geschäftszentrum von Haspe.

 

 


 
1. Hintergrund

 

Der Strukturwandel im Einzelhandel hat in den vergangenen Jahrzehnten zu tief greifenden Veränderungen in den Innenstädten geführt. Die zunehmende Filialisierung führt zu einer Angleichung der Innenstädte. Nahezu alle Innenstädte und Nebenzentren gleicher Größe ähneln sich mehr und mehr.

Mittelständische, eigentümergeführte Fachgeschäfte verschwinden aus den zentralen Geschäftsbereichen und viele Ladenlokale entsprechen nicht mehr den Anforderungen des heutigen Einzelhandels. Hinzu kommen die starke Konkurrenz auf der “grünen und grauen Wiese” und der anhaltende Ansiedlungsdruck der Discounter. Nicht mehr nur in den Randlagen kämpfen die Zentren mit zunehmenden Leerständen, die sich verheerend auf das Image der Einkaufslage auswirken.

Die demographische Entwicklung verringert langfristig die Umsatzerwartungen im Einzelhandelssektor, die Kundschaft und deren Nachfrage verändert sich.

 

Umfangreiche Investitionen in der Hagener City haben die oberzentrale Funktion der Stadt Hagen maßgeblich gestärkt. Aber auch die Nebenzentren sehen sich mit neuen Aufgaben durch die Veränderungen im Einzelhandelssektor konfrontiert.

 

Im Bereich der Stadterneuerung, also der Planung im Bestand, dominierten in den 70er Jahren baulich-räumliche Aspekte. Heute stehen zunehmend soziale, ökonomische und kulturelle Dimensionen von Revitalisierungs- und Entwicklungsprozessen im Vordergrund.

Darüber hat sich in der Stadterneuerung das Verhältnis zwischen öffentlichem und privatem Sektor in letzten Jahren stark gewandelt. Grundlegend veränderte Rahmenbedingungen leiteten die Wende von der hoheitlichen zur kooperativen Planung ein. Neben den kommunalen Instrumenten, haben sich durch diesen Wandel vielfältige, für Geschäftszentren relevante, Formen von Public - Private - Partnership (PPP) entwickelt. Ein wichtiger Aspekt ist hierbei die Mobilisierung lokaler Selbsthilfe. Diese Hinwendung zu einem ganzheitlichen, integrativen Verständnis der aktuellen Schwerpunktaufgaben wurde durch die Begriffsumwandlung von  der Stadterneuerung zur Revitalisierung verdeutlicht. Es geht nicht nur um die Stadt als städtebaulicher Raum, sondern auch um ihre Funktion als Wirtschafts- und Sozialraum.

 

2. Instrumentarium aus dem Stadtmarketingerlass

 

Nach den Erfolgen der bisherigen Stadtmarketing-Aktivitäten haben sich neue Problem- bzw. Tätigkeitsfelder gezeigt. “Stadtmarketing der 2. Generation” soll auf diese neuen Bedarfslagen und Problemfelder eine Antwort geben.

Einer dieser neuen Fördergegenstände ist die Bildung von Immobilien- und Standortgemeinschaften - “ISG”. Ziel ist es, unter Zusammenschluss von Grund- und Immobilienbesitzern, Einzelhändlern, Dienstleistern und öffentlichen Planungsträgern, Konzepte zu entwickeln, die das jeweilige Zentrum aufwerten und stabilisieren.

Gefördert werden die Bestandsaufnahme, Organisations- und Konzeptentwicklung, Moderation / Mediation.

 

 

 

3. Bildung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft in Haspe

 

Bereits im Januar 2004 startete ein Verbundprojekt (gefördert aus Mitteln des Landes NRW und des Europäischen Sozialfonds – ESF) in Haspe mit der Zielsetzung, Konzepte und Maßnahmen zu entwickeln, die Haspe als Einkaufsziel für seine Bürger wieder attraktiver machen. Initiiert durch die Bezirksvertretung, den Einzelhandelsverband und den bereits bestehenden Förderverein “Pro Haspe”, wurde dieses Projekt geplant, damit – basierend auf einer systematischen und bedarfsorientierten Vorgehensweise eine strategische Ausrichtung bei den betroffenen Unternehmen aufgebaut und umgesetzt werden konnte.

 

Das im Juli 2005 beendete Verbundprojekt war ausgerichtet auf das Stadtbezirkszentrum von Haspe. Geprägt durch eigentümergeführte Strukturen, viele Teilzeit- und angelernte Kräfte, konfrontiert mit den erwähnten Konzentrations- und Filialisierungstendenzen leidet auch Haspe unter dem generellen negativen Trend im Einzelhandel. Haspe verzeichnet gleichzeitig ein Überangebot in bestimmten Bereichen (z.B. Bäckerein, Imbissbetriebe usw.) und einen zunehmenden Leerstand. Der Neuen Mitte in Hagen können die Kleinstunternehmen nur wenig entgegensetzen.

 

Eine der zentralen Aufgaben - neben der individuellen Beratung und Betreuung einzelner Händler  -  bestand darin, einen systematischen und strukturierten Dialog zwischen den verantwortlich Beteiligten herzustellen, um vorhandene Ideen und Ansätze gemeinsam zu diskutieren und Lösungen zu erproben. Die Kontaktaufnahme zu den Beteiligten vor Ort (Immobilienbesitzer, Einzelhändler, Verbände, Vereine...) hat zu regen Diskussionen geführt, wie es mit Haspe weitergehen kann. Fragen zu Strategien einer Attraktivitätssteigerung des Geschäftsbereiches, zur Reaktion auf demografische Veränderungen und Kundenstrukturen, zur Bündelung des vorhandenen Engagements vor Ort und andere relevante Themen wurden diskutiert.

 

Ein Projektsteuerteam (Amt des Oberbürgermeisters, Bezirksvertretung, Wirtschaftsverband Einzelhandel, Vorstand des Fördervereins “Pro Haspe”,  Ressort Stadtplanung, Vertreter der Immobilienbesitzer, Moderatoren des Verbundprojektes) begleitete den Prozess und konnte die Akteure vor Ort für das Projekt interessieren. Der erforderliche Unterstützungsbedarf für eine nachhaltige Attraktivierung und Stärkung ihres Zentrums wurde anerkannt. Es ist gelungen, verschiedene Gruppierungen aus dem Stadtteil aktiv an der Entwicklung von Konzepten zu beteiligen. Erste Maßnahmen zur Profilierung des Hasper Zentrums werden bereits umgesetzt.

 

Die Arbeit mit den Akteuren vor Ort hat gezeigt, dass viel Engagement im Stadtteil vorhanden ist – dennoch ist der Bedarf an einer systematischen Unterstützung vorhanden, um die begonnene Arbeit langfristig und nachhaltig zum Erfolg zu führen.

 

Die Erfahrungen dieses Initiativkreises verdeutlicht die Notwendigkeit zur Neudefinition des öffentlich-privaten Verhältnisses.

 

Das Instrument der Immobilien- und Standortgemeinschaft bietet die Chance, das privat-öffentliche Verhältnis den aktuellen Handlungserfordernisses im Quartier anzupassen. Erfahrungen aus anderen Städten bestätigen dies.


Eine grundlegende Voraussetzung ist hierfür, dass die zentralen Prinzipien der Immobilien- und Standortgemeinschaften

 

·        Eigenverantwortung und

·        selbstbestimmtes Handeln

 

dauerhaft möglich werden. Die stärkere Übernahme von Verantwortung und finanzieller Beteiligung privater Akteure bei der Revitalisierung des Geschäftszentrums geht mit einer gezielten Unterstützung durch den öffentlichen Sektor einher.

 

Aus Sicht der Akteure ist die Gründung einer solchen “ISG” die logische Fortsetzung der bereits bestehenden Aktivitäten und Strukturen im Geschäftszentrum von Haspe.

 

4. Die ISG Haspe – Präambel, Ziele, Maßnahmen

           

4.1. Präambel

 

Die Attraktivität des Stadtteils Hagen Haspe zu stärken setzt voraus, dass die Handelnden im Stadtteil stärker als bisher in die Entwicklung “Ihres” Stadtteils einbezogen werden (müssen). Quantität und Engagement der Akteure muss auf eine breitere Basis gestellt werden, um nachhaltig dem  Ziel eines durch engagierte Bürger und Unternehmer unterstützten und entwickelten Stadtteils näher zu kommen. Hierzu ist es nötig, die in dem abgelaufenen Projekt angestoßenen Bemühungen fortzusetzen und – unterstützt durch kompetenten Sachverstand – auf eine breitere Basis zu stellen. Ebenso ist es nötig, den Nutzen für alle Beteiligten durch eine Vielzahl von Gesprächen und Aktionen zu kommunizieren und erkennbar zu machen.

 

Diese Aktivitäten können nicht durch die lokalen Händler, Gewerbetreibenden, Unternehmer und BürgerInnen bzw. die Stadt alleine geleistet werden. Der kompetente Sachverstand muss für “begrenzte” Zeitkontingente “eingekauft” werden und in seinen  Bemühungen von Seiten der Politik, der Verbände und Unternehmen unterstützt werden.

 

Die Eigeninitiative der Hasper BürgerInnen muss entwickelt, gefördert und gestärkt werden und Netzwerke müssen intensiviert bzw. geschaffen werden, um eine möglichst hohe Effizienz der eingeleiteten  Maßnahmen zu erreichen.

 

Die angestrebten Ziele müssen realistisch formuliert und messbar gemacht werden; es hilft Haspe mehr, wenn einige wenige Initiativen erfolgreich umgesetzt werden, als wenn eine Vielzahl wünschenswerter Aktionen erörtert, aber mangels Interesse nicht realisiert werden (können).

 

 

 

 

 

 

 

 

4.2. Ziele

 

Mit der geplanten ISG Haspe sind folgende Ziele verbunden:

 

Ø      Schaffung eines sicheren, einladenden und prosperierenden Stadtquartiers für Gewerbetreibende, Bewohner und Kunden.

Ø      Stärkung der Attraktivität

 

Das heißt:

 

  • Steigerung der Attraktivität des Stadtteils Haspe für die im Stadtteil angesiedelten Unternehmen
  • Aufwertung des Standortes Haspe für alle BürgerInnen und Vereine
  • Stärkung der Identifikation mit dem Stadtteil
  • Sich in Haspe zu engagieren (sprich einkaufen, Handel treiben etc.)  heißt sich für Wirtschaftlichkeit einzusetzen
  • Reduzierung der Leerstandsquote im Einzelhandel
  • Bewusstsein schaffen , dass gemeinsame Initiativen vorteilhafter für alle Beteiligten sind als Einzelinitiativen
  • Etablierung von Pro Haspe als Dienstleister für den Einzelhandel und Koordinator wichtiger, übergreifender Aktivitäten
  • Identifikation der Stärken und Schwächen bei der Vermarktung des Stadtteils
  • Verstärkte Integration des Stadtteils  in die städtischen Vermarktungsstrategien
  • Optimierung des Angebotes im Handel (besserer Branchenmix)
  • Integration von in Haspe lebenden ausländischen BürgerInnen in die Stadtteilentwicklung
  • Sicherung und Schaffung neuer Arbeitsplätze in Handel, Dienstleistung und Gewerbe

 

 

5. Integriertes Handlungskonzept – ISG

 

Die “ISG” ist ein Instrument, mit deren Hilfe die Aufgabe der Stärkung und Entwicklung des gewachsenen Stadtquartiers in enger Abstimmung und Kooperation zwischen der Stadt Hagen und der privaten Wirtschaft (Immobilieneigentümer, Gewerbetreibende und Freiberufler) organisiert und erledigt werden soll. Es handelt sich somit um eine besondere Form des Public-Private-Partnership, die in Zeiten schrumpfender öffentlicher Haushalte als sinnvoll und sachgerecht erachtet wird.

Im Rahmen des Prozesses werden konkrete Maßnahmen und Projekte festgelegt.

 

Bezüglich der Übernahme von Kosten gilt folgende Regelung:

Förderwürdige Maßnahmen und Projekte werden anteilig durch die beteiligten Partner nach dem im Förderantrag verankerten Prinzip finanziert, wonach bei förderfähigen Teilprojekten eine 60% Landesförderung, 20%  Eigenmittel aus dem Quartier sowie 20% städtische Mittel eingesetzt werden.

 

Nach vorheriger Abstimmung ist die Privatfinanzierung als gesichert zu betrachten.

 

Von Herrn Dipl. Ök. Hans-Jürgen Dorr, Büro d-ialogo, der das Verbundprojekt in Haspe geleitet hat, liegt uns ein Angebot für die Durchführung des Projektes in Höhe von 60.000 € für den Zeitraum von 2 Jahren vor.

 

Die Finanzierung des Projektes soll folgendermaßen erfolgen:

 

Projektkosten für 2 Jahre                                                                 60.000 Euro

 

Davon:

 

Förderung des Landes (60%)                                                         36.000 Euro

 

Eigenmittel aus dem Quartier (Privatfinanzierung 20%)  12.000 Euro

 

Eigenanteil der Stadt (20%)                                                            12.000 Euro

 

Das heißt, pro Jahr wäre ein Eigenanteil von 6000 Euro für die Stadt erforderlich.

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

 

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

2. Allgemeine Angaben

 

 Bereits laufende Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

 

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

     

 

 

 

 

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 


 

3. Mittelbedarf

 

 Einnahmen

     

 EUR

 

 Sachkosten

     

 EUR

 

 Personalkosten

     

 EUR

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

    

    

    

    

    

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Ausgaben:

    

    

    

    

    

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Eigenanteil:

     

     

     

     

     

 

 


 



4. Finanzierung

 

 

 Verwaltungshaushalt

 

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 



 

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 


 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Kreditaufnahme



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm

 

 

 vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

 

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

 

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

    

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

     

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Ausgaben:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Eigenanteil:

    

    

    

    

    

 

 

 


 




5. Personelle Auswirkungen

 

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

     

 

     

     

     

     

     



 

 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

     

 


 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

     

 

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

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Beschlüsse

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01.02.2006 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe stellt vorbehaltlich der Förderzusage des Landes zur Finanzierung des nachstehenden Verbundprojektes einen Betrag in Höhe von bis zu 4.000 Euro zur Verfügung.

Weiter empfiehlt die Bezirksvertretung Haspe dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung Fördermittel für die Initiierung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft in Haspe zu beantragen. Vorbehaltlich der Förderzusage des Landes werden kommunale Eigenmittel aus vorhandenen Haushaltsmitteln in Höhe von 12.000 Euro für einen Zeitraum von 2 Jahren bereitgestellt.

Der Antrag auf Fördermittel wird im März/April 2006 gestellt. Mit der Genehmigung wird im September/Oktober 2006 gerechnet.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

Dafür:

13

 

Dagegen:

0

 

Enthaltungen:

0

 

 

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23.02.2006 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

02.03.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen