Beschlussvorlage - 0412/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Zukünftige Nutzung des Schulzentrums Wehringhausen als Standort einer 4. städtischen Gesamtschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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06.05.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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20.05.2021
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Beschlussvorschlag
1. Als Voraussetzung für die Errichtung einer 4. Gesamtschule wird die Verwaltung mit der Erstellung eines organisatorischen Szenarios für die Freistellung des Schulzentrums Wehringhausen beauftragt.
2. Der Rat der Stadt Hagen stimmt zur Erreichung dieses Ziels grundsätzlich einer Übernahme des Hauptschulgebäudes Voßacker 21 in Hagen-Vorhalle durch die Freie Evangelische Schule Hagen (FESH) zu.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der FESH weiter hinsichtlich eines Verkaufs des Hauptschulgebäudes Voßacker zu verhandeln und die Ergebnisse den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Nach dem vorliegenden Abschlussgutachten zur Schulentwicklungsplanung ist von insgesamt steigenden Schülerzahlen auszugehen. Dies gilt zunächst für den Bereich der Grundschulen, wo die stärkeren Schülerzahlen bereits konkret bemerkbar sind. Als erste Schwerpunktsetzung hat Politik daher für den Stadtbezirk Mitte schulorganisatorische Maßnahmen zwecks Erweiterung des Platzangebotes beschlossen.
Auf den Bereich der Sekundarstufe I wird diese Entwicklung mit einem Zeitverzug von nur wenigen Jahre übergehen. Bezogen auf den 5. Jahrgang sind erkennbare starke Übergangszahlen aus den Grundschulen ab dem Schuljahr 2023/2024 prognostiziert. So werden nach Berechnung des Gutachters 2028/2029 in der Sekundarstufe I pro Schuljahr 150 Plätze fehlen.
Neben möglichen Erweiterungen einzelner bestehender Schulstandorte, die im Bereich der Gymnasien auch die Auswirkungen durch G9 berücksichtigen würden, bezog sich die bisherige politische Diskussion auf die Errichtung einer 4. städtischen Gesamtschule.
Dazu hat der Schulausschuss am 16.06.2020 den nachfolgenden einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst, der durch den Rat der Stadt Hagen am 25.06.2020 mit Mehrheit bestätigt wurde.
„Hagen richtet zeitnah eine vierzügige städtische Gesamtschule im Bezirk Mitte ein. Sie soll vorrangig im Schulzentrum Wehringhausen entstehen. Eine Entscheidung über den konkreten Standort der vierten Gesamtschule wird im Rahmen der Beratungen nach der Sommerpause getroffen.“
Voraussetzung für die Errichtung einer 4. städtischen Gesamtschule im Schulzentrum Wehringhausen ist, dass für die dort untergebrachte Gesamtschule der FESH (privater Schulträger) und die Förderschule Friedrich-von-Bodelschwingh andere Standorte bereitgestellt werden können.
Die Verwaltung hat dazu mit den schulpolitischen Sprecher*innen sowie Vertretern der FESH zunächst verschiedene Möglichkeiten erörtert. Dabei hat sich die Überlegung einer möglichen Übernahme des Hauptschulgebäudes Voßacker in Vorhalle konkretisiert. Nach eingehender Inhaltsprüfung haben die Entscheidungsgremien der FESH am 19.04.2021 einen Beschluss für weitere Verhandlungen mit dem Ziel des neuen Schulstandortes in Vorhalle gefasst.
Die FESH beabsichtigt in Vorhalle bei Bedarf eine Ausweitung ihres Schulangebotes in der Sekundarstufe I auf 3 Züge, und in der Sekundarstufe II auf 2 Züge. Insoweit eine flankierende Unterstützung für die Stadt angesichts der zunehmenden Schülerzahlen entsprechend zusätzliche Plätze bereitzustellen.
Parallel zur Inhaltsprüfung gab es auch erste Gespräche hinsichtlich eines Verkaufs des Schulgebäudes an die FESH, die zur Zeit noch andauern. Grundsätzlich besteht die Bereitschaft der FESH zum Erwerb der Immobilie. Das Ergebnis wird voraussichtlich im Juni in einer gesonderten nichtöffentlichen Vorlage zur Entscheidung vorgelegt.
Neben der Gesamtschule der FESH ist im Schulzentrum Wehringhausen die Förderschule Friedrich-von-Bodelschwingh beheimatet. Aus dem Gutachten zur Schulentwicklungsplanung (Seite 74) gibt es dazu den bekannten Vorschlag, wonach die Förderschule zukünftig im Gebäude der ehemaligen Förderschule August-Hermann-Francke untergebracht werden könnte. Hierzu muss allerdings dieses Gebäude ertüchtigt und erweitert werden.
Ausgehend von einer Übernahme des Hauptschulgebäudes in Vorhalle durch die FESH sind im Hinblick auf eine Nutzung des Schulzentrums Wehringhausen folgende grundlegende organisatorische Aspekte zu bedenken:
- Die Freistellung des Gebäudes Voßacker seitens der Hauptschule Geschwister-Scholl.
- Der Zeitpunkt der “Nutzbarkeit“ des Schulstandortes Voßacker seitens der FESH.
- Die Herrichtung des Gebäudes der ehemaligen Förderschule August-Hermann-Francke für die Nutzung durch die Förderschule Friedrich-von-Bodelschwingh.
Die Verwaltung wird dazu ein Szenario entwickeln, worin diese Abhängigkeiten auch unter dem zeitlichen Aspekt berücksichtigt werden und dies anschließend der Politik vorstellen. Hierbei ist auch zu beachten, dass die schulorganisatorischen Maßnahmen der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt werden müssen. Ferner sind die baulichen und finanziellen Umsetzungsmöglichkeiten zu berücksichtigen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
gez. Erik O. Schulz | gez. Margarita Kaufmann |
Oberbürgermeister | Beigeordnete |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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108,1 kB
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