20.05.2021 - 6.9 Zukünftige Nutzung des Schulzentrums Wehringhau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.9
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 20.05.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Kaufmann führt kurz in die Angelegenheit ein und stellt die Beschlussvorlage der Verwaltung vor. Für die Verwaltung ist diese Vorlage ein bedeutender Schritt zur Gründung einer vierten Gesamtschule in Hagen. Sie merkt an, dass noch viele Detailfragen zu klären sind. Sie bittet darum, heute die Grundsatzentscheidung zu treffen.
Weiter stellt sie die Inhalte der Stellungnahme zum Sachantrag der SPD-Fraktion (Anlage 5) vor.
Herr Rudel betont, dass die Anmeldungen deutlich zeigen, wie notwendig die Errichtung einer vierten Gesamtschule in Hagen ist. Für diese Schulform werden seit Jahren nicht ausreichend Plätze angeboten, wobei alle anderen Schulformen grundlegend abgedeckt sind. Diesem Missstand tritt die Politik und die Verwaltung nun gemeinsam entgegen.
Der Antrag der SPD-Fraktion soll hinterfragen, ob das Schulzentrum Wehringhausen der richtige Standort für die vierte Gesamtschule sei. Herr Rudel wirft die Frage auf, welche Kosten auf die Stadt Hagen zukommen, wenn die FESH das Schulzentrum Wehringshausen freizieht. Die Kosten für dieses Projekt dürfen nicht ignoriert werden. Er betont, dass die SPD-Fraktion gerne einen anderen Standort für die vierte Gesamtschule finden würde, diese aber nicht grundsätzlich verhindern wolle. Es muss das Ziel sein, diese für Hagen extrem wichtige Schule an einem optimalen Standort zu einem vernünftigen Preis zu errichten.
Herr Walter erklärt, dass der Rat heute die Möglichkeit hat, einen wichtigen Baustein für die Schullandschaft in Hagen zu liefern. Es kann heute ein Grundsatzbeschluss getroffen werden, der parteiübergreifend die Schullandschaft weiterentwickelt. Die Schwankungen der Schülerzahlen, die es in den letzten Jahren in Hagen gegeben hat, sind in dieser Form einzigartig. Es wird heute darüber diskutiert, wie wichtiger Schulraum geschaffen werden kann, wohingegen vor einigen Jahre Schulen geschlossen werden sollten.
Für die Errichtung der vierten Gesamtschule wurden in den vergangenen Monaten diverse Grundstücke und leerstehende Gebäude geprüft. Aus Sicht aller Beteiligten sei ein Schulneubau auf einer Freifläche eine bessere Alternative gewesen. Dies sei aber aufgrund der zur Verfügung stehenden Flächen nicht möglich.
Herr Walter macht seine Meinung deutlich, dass das Schulzentrum Wehringhausen die beste Möglichkeit bietet, die notwendige Gesamtschule zu errichten. Die Gefahr einer möglichen Konkurrenzsituation mit der Gesamtschule Haspe sieht er nicht.
Er sieht Vorteile darin, wenn in einer Stadt sowohl private als auch öffentliche Schulen angeboten werden.
Herr Walter stimmt Herrn Rudel zu, dass die Kosten im Blick behalten werden müssen. Er ist der Meinung, dass dies nicht die letzte Schule sein wird, die in Hagen errichtet werden muss. Es muss aber evaluiert werden, was umsetzbar ist und nicht, was die bestmögliche Variante wäre. Dafür fehle es an Zeit und auch an Ressourcen.
Herr Hentschel zeigt sich erfreut darüber, dass nach so langer Zeit eine vierte Gesamtschule errichtet werden soll.
Er widerspricht Herrn Walter, dass das konkurrierende Angebot von privaten und öffentlichen Schulen gut für die Stadt ist. Er befürchtet, dass sich auf dem Bildungssektor eine Zweiklassengesellschaft bildet, insbesondere was die Ausstattung der Schulen betrifft.
Herr Hentschel ist der Meinung, dass seinerzeit anstatt einer Sekundarschule schon eine vierte Gesamtschule hätte eingerichtet werden müssen.
Ebenso kritisiert er die Standorte der Schulen. Seiner Meinung nach sollte der Bau der vierten Gesamtschule in der Stadtmitte erfolgen, da dort bisher nur Gymnasien existieren.
Abschließend bittet er darum zu prüfen, die Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule an einen zentraleren Standort umzusiedeln. Insbesondere für die Kinder wäre dies ein wichtiges Zeichen.
Frau Pfefferer dankt der Schulverwaltung für die umfassende Stellungnahme. Sie erinnert daran, dass die mehrheitliche Entscheidung, das Schulzentrum Wehringshausen für die Gesamtschule zu nutzen, daher rührte, dass damit kein Abbau von Zügigkeiten der Sekundarstufe 1 in der Innenstadt verbunden wäre und ebenso keine Schulen geschlossen werden sollten. Aus diesen Gründen ist das Schulzentrum Wehringhausen auch aktuell noch der bestmögliche Standort für die vierte Gesamtschule. Auch sie sieht kein Grundstück in der Innenstadt, welches für den Bau einer Gesamtschule geeignet wäre. Sie erinnert daran, dass in den kommenden Jahre viele Ressourcen in die Sanierung und die Erweiterung der bestehenden Schulen investiert werden müssen. Der Sanierungsstau sei aktuell sehr hoch.
Frau Kaufmann weist den Vorwurf von Herrn Hentschel zurück, dass die Ausstattung von privaten Schulen besser seien als die von öffentlichen Schulen.
Die finanziellen Entscheidungen werden im Rat der Stadt Hagen gemeinsam von der Verwaltung mit den Mitgliedern des Rates getroffen. Sie betont, dass jedes Schulgebäude in Hagen benötigt wird und insbesondere aktuell nicht genutzte Gebäude reaktiviert werden müssen.
Frau Kaufmann betont die historisch gewachsene Verbindung der Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule zum Stadtteil Wehringhausen. Das Land hat die Entscheidung getroffen, Förderschulen abzubauen. Sie erkennt an, dass der Standort Hohenlimburg für die Förderschule Wilhelm-Busch nicht ideal sei, sieht jedoch aktuell keine Möglichkeit, diese Situation zu ändern. Sie ist davon überzeugt, dass die Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule an dem neuen Standort in der Selbecke gute Voraussetzungen vorfinden wird, dafür aber Investitionen notwendig sind. Im Rahmen der Inklusion sollte an dem Standort einer Förderschule auch eine reguläre Schule sein.
Herr König kritisiert, dass die Errichtung einer vierten Gesamtschule zeitnah erfolgen sollte. So zumindest wurde der Beschluss im Juni 2020 gefasst. Er befürchtet, dass die FESH den neuen Standort erst im Jahr 2023 beziehen und die Gesamtschule erst 2025 eröffnen kann. Die Grundsatzentscheidung zur Errichtung einer vierten Gesamtschule ist getroffen und die Elternschaft bestätigt diese mit seit Jahren hohen Anmeldezahlen für diese Schulform.
Er erklärt, dass die SPD-Fraktion alle Punkte in diesem Verfahren genau prüfen werde und ob eine Umsetzung dieser im Rahmen der kommunalen Schullandschaft sinnvoll erscheint. Ein Blick allein auf die Kosten reiche nicht aus. Er erwartet eine umfangreiche Zusammenstellung der Verwaltung, welche alle Fragen ausführlich beantwortet.
Er weist nochmal darauf hin, dass bisher kein Beschluss darüber gefasst wurde, die vierte Gesamtschule im Schulzentrum Wehringhausen zu errichten. Diese Entscheidung stehe erst noch aus.
Herr König ist mit der Entscheidung des Landes, dass sowohl private als auch öffentliche Schulen angeboten werden, nicht einverstanden, aber müsse dies akzeptieren. Die Kommune kann nichtsdestotrotz beeinflussen, dass private Schulen nicht als notwendige Einrichtung im Rahmen der Schulpflicht gesehen werden. In der Vorlage wird erörtert, dass die Verwaltung es begrüße, wenn die FESH sich erweitere, so dass die Stadt selbst weniger Plätze in der Sekundarstufe 1 anbieten muss. Das ist seiner Meinung nach ein falscher Ansatz.
Herr Walter vergleicht die Situation zwischen öffentlichen und privaten Schulen mit dem Betreiben von Kindertageseinrichtungen. Auch dort gibt es verschiedene Träger in Hagen und bisher sei damit auch gut gefahren worden.
Herr Walter berichtet von der privaten Schule, an der er unterrichtet. In Meinerzhagen gebe es keine Unterschiede zwischen seiner privaten und den öffentlichen Schulen. Dort wird sogar eng zusammengearbeitet. Es muss ein differenzierter Blick auf die Situation geworfen werden. Es ist nicht vorgesehen, eine Eliteschule zu errichten. Es soll für alle Schülerinnen und Schüler ein breites Lernangebot bereitgestellt werden.
[Anmerkung der Schriftführung: Die Sitzung wird von 16:15 bis 16:37 Uhr für eine allgemeine Pause unterbrochen.]
Herr Hentschel ist der Meinung, dass die Situation in Meinerzhagen und in Hagen nicht vergleichbar sind. Die FESH fordert von über 90 % der Schülerinnen und Schülern ein Schulgeld, welches in Meinerzhagen nicht gezahlt werden muss. Dazu ist bei der FESH die Religionsausübung verpflichtend.
Herr König betont, dass es in dieser Diskussion nicht um die Abschaffung von Privatschulen geht. Es geht um die Frage, ob die Stadt Hagen die FESH in die pflichtig zur Verfügung zu stellenden Schulplätze mit einberechnet oder nicht. Er lehnt dies ab, insbesondere wenn dann für den Platz an der gewünschten Schulform ein Schulgeld gezahlt werden muss. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass eine vierte Gesamtschule vierzügig laufen muss, um eine gut besetzte Oberstufe zu ermöglichen. Er sieht immernoch die Interessen der Stadt höher als die Interessen der FESH.
Herr Becker erklärt, dass es nicht das Ziel der Verwaltung ist, systematisch Ersatzschulen in die Schullandschaft einzubauen. Vielmehr sollte auf die Tatsache aufmerksam gemacht werden, dass für weitere Anmeldungen für Gesamtschulplätze keine weiteren Plätze an kommunalen Schulen benötigt werden. Er bedauert, dass die Vorlage dies in diesem Punkt nicht eindeutig herausstellt.
Herr Rudel erklärt, dass der Sachantrag der SPD-Fraktion nicht mehr aufrecht erhalten wird.
Beschluss:
1. Als Voraussetzung für die Errichtung einer 4. Gesamtschule wird die Verwaltung mit der Erstellung eines organisatorischen Szenarios für die Freistellung des Schulzentrums Wehringhausen beauftragt.
2. Der Rat der Stadt Hagen stimmt zur Erreichung dieses Ziels grundsätzlich einer Übernahme des Hauptschulgebäudes Voßacker 21 in Hagen-Vorhalle durch die Freie Evangelische Schule Hagen (FESH) zu.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der FESH weiter hinsichtlich eines Verkaufs des Hauptschulgebäudes Voßacker zu verhandeln und die Ergebnisse den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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108,1 kB
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Anlagen
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