Beschlussvorlage - 0259-1/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
24. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Hagen vom 12. Mai 2000 8. Nachtrag zur Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hagen, der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse vom 08. Mai 2008 19. Nachtrag zur Zuständigkeitsordnung vom 13. April 2000
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Melanie Langer
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.04.2021
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20.05.2021
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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06.05.2021
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Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die Auflösung des Unterausschusses für Organisation und Digitalisierung unter gleichzeitiger Einrichtung einer Kommission für Organisation und Digitalisierung.
Die im Rat am 05.11.2020 beschlossene Besetzung des Unterausschusses wird auf die Kommission übertragen.
Hierzu sind einige Änderungen in den Rechtsvorschriften entsprechend der Begründung der Vorlage vorzunehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, abschließend alle entsprechenden Ergänzungen bzw. Änderungen der Hauptsatzung, Geschäftsordnung und Zuständigkeitsordnung vorzubereiten und unter der Drucksachennummer 0259-2/2021 für die Beratungsfolge im Mai 2021 vorzulegen.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Aufgrund des Sachantrags der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Hagen Aktiv und der Ratsgruppen von FDP und Bürger für Hohenlimburg auf Auflösung des Unterausschusses für Organisation und Digitalisierung unter gleichzeitiger Einrichtung einer Kommission für Organisation und Digitalisierung im Haupt- und Finanzausschuss am 25.03.2021 wird für die rechtmäßige Einrichtung einer solchen Kommission folgender Vorschlag unterbreitet:
Der § 11 Abs.3 der Hauptsatzung wird wie folgt geändert: "Der Rat kann bei Bedarf und auf Vorschlag eines Ausschusses, längstens für die Dauer einer Wahlperiode, zur Vorbereitung der Beratung besonderer Fachthemen Kommissionen bilden. Dabei sind die zu behandelnden Themen sowie die Größe und Zusammensetzung der Kommission zu bestimmen."
Somit wäre dem Anliegen genüge getan, dass die ursprünglich für den Unterausschuss gebildete Besetzung mit sachkundigen Bürgern übernommen werden kann.
Um eine öffentliche Beratung der Kommission zu ermöglichen, ist der § 25 Abs. 4 Geschäftsordnung wie folgt zu ändern: "Die vom Rat gebildeten Kommissionen tagen öffentlich."
Des Weiteren würde sich die zu bildende Kommission nicht nur auf ein spezielles Thema, sondern auf spezielle Fachthemen beziehen (Organisation und Digitalisierung).
Die Zuständigkeitsordnung müsste in § 11 Abs. 4 entsprechend angepasst werden.
(4) Der Rat hat eine Kommission Organisation und Digitalisierung gebildet. Für diese Kommission gelten im Einzelnen folgende Sonderregelungen:
a) Diese Kommission besteht aus 13 Mitgliedern. Sie setzt sich aus Mitgliedern des Rates sowie sachkundigen Bürgern zusammen. Der Oberbürgermeister gehört der Kommission als “geborenes Mitglied“ an. Die Mitglieder sowie ihre Stellvertreter werden von den Fraktionen / Ratsgruppen benannt. Die Besetzung wird vom Rat beschlossen.
Die konkreten Beratungsangelegenheiten werden rechtzeitig für die Beschlussfassung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2021 sowie des Rates am 20.05.2021 von der Politik benannt und von der Verwaltung im Satzungstext und den Synopsen eingepflegt.
Ebenfalls wird der Beschluss aus dem Haupt- und Finanzausschuss vom 25.03.2021 bezüglich der Anpassung der sprachlichen Gleichstellung nach dem Landesgleichstellungsgesetz in der abschließenden Vorlage 0259-2/2021 berücksichtigt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
