Beschlussvorlage - 0299/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Ersatzgeldliste gem. § 31 (4) LNatSchG NRW hier: Stand 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Kai Gockel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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21.04.2021
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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21.04.2021
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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22.04.2021
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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29.04.2021
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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29.04.2021
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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07.05.2021
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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16.06.2021
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14.09.2021
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Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt.
Begründung
Bei den benannten Ersatzgeldern handelt es sich um Ersatzgelder aus der gesetzlichen Eingriffsregelung, die gem. § 15 (6) Bundesnaturschutzgesetz „zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglichst in dem betroffenen Naturraum zu verwenden“ sind, „für die nicht bereits nach anderen Vorschriften eine rechtliche Verpflichtung besteht“.
Gem. § 10 Abs. 5 Buchstabe A Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Hagen obliegt es den Bezirksvertretungen: „Vorschläge für die Verwendung von Ersatzgeldern und Festlegung der bezirklichen Reihenfolge der vorgeschlagenen Maßnahmen“ zu machen.
Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität (UWA) obliegt gem. § 2 (4) Nr. 7 f) Zuständigkeitsordnung die „Wahrnehmung folgender Aufgaben nach dem Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW):- Ersatzmaßnahmen gem. § 31 LNatSchG NRW einschl. Aufstellung der Projektprioritäten und Verwendung der Ersatzgelder unter Berücksichtigung der bezirklichen Prioritäten“.
Zusätzlich zu den v. g. städtischen Regelungen ist es inzwischen aufgrund von Änderungen des Landesnaturschutzgesetzes NRW erforderlich, gem. § 31 (4) LNatSchG NRW Listen für die geplante Verwendung von Ersatzgeldern aufzustellen und diese dem Naturschutzbeirat (NB) vorzustellen.
Gem. § 31 (4) LNatSchG NRW sind Ersatzgelder an die kreisfreie Stadt, „in der der Eingriff durchgeführt wird, zu entrichten und spätestens nach vier Jahren auch dort einzusetzen, sofern dem nicht fachliche Gründe entgegenstehen. Ansonsten ist es an die zuständige höhere Naturschutzbehörde weiter zu leiten, welche die zweckentsprechende Verwendung der Mittel veranlasst.“ Durch diese im Jahre 2016 eingeführte Regelung ergeben sich weitere Berichtspflichten gegenüber der Bezirksregierung, die in diesem Zuge den Nachweis über den gesetzeskonformen Einsatz der Ersatzgelder gem. § 15 (6) BNatSchG einfordert.
Insgesamt wurden in der Stadt Hagen in der Vergangenheit vergleichsweise selten und nur in geringer Höhe Ersatzgelder aus der Eingriffsregelung vereinnahmt. Naturgemäß können somit nicht häufig gesetzeskonforme Maßnahmen in adäquater Größenordnung durchgeführt werden, zumal die Ersatzgelder nach Möglichkeit immer als Eigenanteil zu Erhalt von Fördermitteln eingesetzt werden. Die Verwaltung berichtetet dementsprechend stets anlassbezogen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass auch zukünftig weiterhin Ersatzgelder eingenommen und ausgegeben werden müssen. Hierfür sprechen auch Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Bewertung von mast- und turmbauartigen Eingriffen in das Landschaftsbild.
Die Verwaltung wird aufgrund dieser geänderten rechtlichen Vorgaben zukünftig nicht nur anlassbedingt, sondern regelmäßig entsprechende Vorlagen in den Beratungsgang einbringen, um den BVen, dem NB und dem UWA die Ausübung ihrer rechtlich verbrieften Befugnisse zu ermöglich.
Die aktuelle Ersatzgeldliste gem. § 31 (4) LNatSchG NRW liegt dieser Vorlage als Anlage bei. Die dort aufgeführten Maßnahmen beruhen auf fachlichen Gesichtspunkten und z. T. langfristigen Planungen und Verhandlungen. Die Reihenfolge zur Realisierung der Maßnahmen richtet sich nach Erfahrung der unteren Naturschutzbehörde nach der Kooperationsbereitschaft der jeweiligen Betroffenen und dem Ergebnis der dann resultierenden Planungen. Es handelt sich daher um eine offene Vorschlagsliste, in die fortlaufend neue Maßnahmen aufgenommen werden und diejenigen gestrichen werden, deren Verwirklichung unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Die Entscheidungen darüber werden von der unteren Naturschutzbehörde getroffen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | positive Auswirkungen (+) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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363,4 kB
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22.04.2021 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
- Der Bericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Die Bezirksvertretung Haspe bittet die „Untere Naturschutzbehörde“ für den Stadtbezirk Haspe eine Liste mit beabsichtigten Maßnahmen für die Verwendung von Ersatzgeldern im Sinne des § 15 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz aufzustellen, damit das genannte kommunale Gremium eigene Vorschläge einbringen kann und die Feststellung der bezirklichen Reihenfolge vornehmen zu können.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung | |||||
SPD | 5 | - | - | |||||
CDU | 1 | - | - | |||||
Bündnis 90/ Die Grünen | 2 | - | - | |||||
Hagen Aktiv | 2 | - | - | |||||
AfD | 1 | - | - | |||||
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X | Einstimmig beschlossen
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| ||||||||
Dafür: | 11 | |||||||
Dagegen: | - | |||||||
Enthaltungen: | - | |||||||
29.04.2021 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität folgenden Beschluss zu fassen:
1) Der Bericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2) Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte bittet die „Untere Naturschutzbehörde“ für den Stadtbezirk Hagen-Mitte eine Liste mit beabsichtigten Maßnahmen für die Verwendung von Ersatzgeldern im Sinne des § 15 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz aufzustellen, damit das genannte kommunale Gremium eigene Vorschläge einbringen kann und die Feststellung der bezirklichen Reihenfolge vornehmen zu können.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 4 |
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CDU | 4 |
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Bündnis 90/ Die Grünen | 3 |
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AfD | 2 |
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Hagen Aktiv | 1 |
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FDP | - | - | - |
Die Linke. | 1 |
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Die Partei | 1 |
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X | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 16 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
14.09.2021 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Bericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte bittet die „Untere Naturschutzbehörde“ für den Stadtbezirk Hagen-Mitte eine Liste mit beabsichtigten Maßnahmen für die Verwendung von Ersatzgeldern im Sinne des § 15 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz aufzustellen, damit das genannte kommunale Gremium eigene Vorschläge einbringen kann und die Feststellung der bezirklichen Reihenfolge vornehmen zu können.
Die Bezirksvertretung Haspe bittet die „Untere Naturschutzbehörde“ für den Stadtbezirk Haspe eine Liste mit beabsichtigten Maßnahmen für die Verwen-dung von Ersatzgeldern im Sinne des § 15 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz aufzustellen, damit das genannte kommunale Gremium eigene Vorschläge einbringen kann und die Feststellung der bezirklichen Reihenfolge vornehmen zu können.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
CDU | 4 |
|
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SPD | 4 |
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Bündnis 90/ Die Grünen | 3 |
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Hagen Aktiv | 1 |
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FDP | 1 |
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Die Linke | 1 |
|
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Bürger für Hohenlimburg | 1 |
|
|
AfD | 1 |
|
|
HAK | 1 |
|
|
| |||
x | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 17 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||