Beschlussvorlage - 0108/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen der Gemeinde zur Errichtung eines Getränkemarktes für Groß- und Einzelhandel mit Auslieferungslager auf dem Grundstück Schlackenmühle 4 wird erteilt.

 

Der Antrag ist am 31.1.2006 im Fachbereich Stadtentwicklung, Planen und Wohnen eingegangen. Die Zwei-Monats-Frist nach § 36 (2) BauGB zur Erteilung des Einvernehmens beginnt mit diesem Datum.

 

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Sachverhalt

 
Der Verwaltung liegt folgender Bauantrag vor: Errichtung eines Getränkemarktes für Groß- und Einzelhandel mit Auslieferungslager auf dem Grundstück Schlackenmühle 4 vor.

Das Baugrundstück besteht aus folgenden Flurstücken:

Gemarkung Haspe, Flur 15, Flurstück 36 (Schlackenmühle 4);

ca. 590 qm der Hördenstraße;

ca. 500 qm des Grundstückes Gemarkung Haspe, Flur 14, Flurstück 30.

 

 

Planungsrechtliche Situation:

Im Flächennutzungsplan ist der Grundbesitz als gewerbliche Baufläche dargestellt.

Das Grundstück Schlackenmühle 4 ist hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach

§ 34 BauGB zu beurteilen. Die angrenzenden Teilflächen liegen im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 3/91 (459) Südumgehung Haspe Teil II zwischen Heilig-Geist-Straße und Hördenstraße u.a. mit der Festsetzung: GE, nur Lagerfläche.

 

Jetzige Situation:

Auf dem Grundstück Schlackenmühle 4 befindet sich ein leerstehendes Gebäude eines Gartenbaubetriebes.

Die im Zuge der Änderung der Verkehrsführung Hördenstraße/Schlackenmühle verbliebenen Flächen wurden bereits angekauft. (ca.1190qm)

 

Geplante Maßnahme:

Geplant ist der Neubau einer Halle mit ca. 700 qm Verkaufsfläche, eingeschossig mit flach geneigtem Dach. Die Halle wird an das bestehende Gebäude angebaut. Der Eingang liegt Richtung Osten und wird mit einem Vordach versehen. Die vorhandenen Altgebäude bleiben bestehen. Die Halle wird als Lagerhalle genutzt und die Büroräume im Erdgeschoß werden auch zukünftig als solche genutzt. Die Wohnräume im Obergeschoß bleiben erhalten. Die bisherige Zufahrt von der Schlackenmühle wird die Hauptzufahrt für Kunden und Lieferverkehr. Die Bordsteinabsenkung zur neuen Hördenstraße hin soll als Überfahrt nur für Anlieferverkehr genutzt werden, wenn entsprechend große Sattelzüge vom Grundstück ausfahren. Es werden ca. 46 Stellplätze angelegt.

 

Es wird vorgeschlagen, das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB i.V.m.

§§ 30 und 34 zu erteilen. 

 

-Die Ansiedlung eines weiteren Gewerbebetriebes an dieser Stelle ist wünschenswert.

-Eine zentrenschädliche Auswirkung ist nicht zu befürchten.

 

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Beschlüsse

Erweitern

23.02.2006 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

01.03.2006 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen