Beschlussvorlage - 0181/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

 

  1. die in der Anlage 1 aufgeführte Belegung der Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2021/2022.

 

  1. die in der Anlage 2 genannten Plätze in der Kindertagespflege für das      Kindergartenjahr 2021/2022.

 

Alle Maßnahmen werden mit Beginn des neuen Kindergartenjahres zum 01.08.2021 umgesetzt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Voraussetzung für die Meldung der Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen wie auch in der Kindertagespflege zum Kindergartenjahr 2021/2022 ist ein entsprechender Beschluss des Jugendhilfeausschusses. Die Belegung der Kindertageseinrichtungen und das Angebot im Bereich der Kindertagespflege bewegen sich im Rahmen des Ratsbeschlusses vom 10.12.2020.

 

Begründung

 

Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein- Westfalen hat bereits 2014 per Erlass verfügt, das die Jugendhilfeplanung unabdingbare Voraussetzung für die Förderung des laufenden Betriebes von Kindertageseinrichtungen ist.

In § 32 Abs. 2 KiBiz heißt es „Grundlage für die Berechnung der finanziellen Förderung ist der Betreuungsvertrag zwischen Träger und Eltern. Eltern können beim Abschluss des Vertrages zwischen den in der Anlage zu § 33 Absatz 1 genannten wöchentlichen Betreuungszeiten wählen, soweit diese als Ergebnis der kommunalen Jugendhilfeplanung von der Einrichtung als bedarfsgerecht angeboten werden.“  Nach § 33 Absatz 2 S. 1 ergeben sich aus der Entscheidung der Jugendhilfeplanung bis zum 15. März Höhe und Anzahl der auf die Einrichtungen entfallenden Kindpauschalen.

 

Vor diesem Hintergrund fordert das Ministerium eine vom Jugendhilfeausschuss beschlossene einrichtungsscharfe Jugendhilfeplanung, die bei Abgabe der verbindlichen Mitteilung zum 15.03. vorliegen und seitens des Jugendamtes im elektronischen Antragsverfahren (KiBiz.web) bestätigt werden muss. Für die Meldung zum Kindergartenjahr 2021/2022 hat das Landesjugendamt darüber hinaus klare Anforderungen an die Darstellung (Anlagen 1 und 2) mitgeteilt.

 

Die in der Anlage 1 beigefügte einrichtungsscharfe Darstellung der Belegung der Kindertageseinrichtungen in Hagen für das nächste Kindergartenjahr (2021/2022) bewegt sich im Rahmen des bereits am 10.12.2020 vom Rat der Stadt Hagen beschlossenen Platzkontingents.

Aufgrund der angestiegenen Kinderzahlen konnten nach Abstimmung in der Arbeitsgemeinschaft 3 (Kindertagesbetreuung) gem. § 78 SGB VIII durch Überbelegungen in einzelnen Gruppen zusätzlich 143 Betreuungsplätze, davon 60 Plätze durch die am 10.12.2020 beschlossene Übernahme der Trägeranteile geschaffen werden. Die Finanzierung dieser Mehrplätze wird wie im Dezember beschlossen bei den Haushaltsplanungen 2022/2023 berücksichtigt.

Mit Rundschreiben vom 23.01.2018 hat der LWL darauf hingewiesen, dass nach Prüfung der Zuschüsse zur Kindertagespflege durch den Landesrechnungshof NRW das Erfordernis eines formellen Beschlusses zur Jugendhilfeplanung nach § 24 Abs. 5 S. 1 KiBiz auch für die zum 15.03. beantragten Plätze in Kindertagespflege gilt.  

 

Im Bereich der Kindertagespflege werden für das nächste Kindergartenjahr 550 Plätze, davon 525 Plätze für Kinder unter drei Jahren beantragt (Anlage 2).

 

Der Zeitraum vom Versenden der Zu- und Absagen bis zur Erstellung der Vorlage ist in diesem Jahr sehr gering, so dass noch keine Aussage zur Anzahl der Anträge nach § 24 SGB VIII (Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege) für Kinder, die noch keinen Betreuungsplatz erhalten haben, gemacht werden kann. In diesem Zusammenhang ist das Verhalten der Eltern aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Kindertagesbetreuung momentan nur schwer einschätzbar.

Durch Absagen von Eltern ist jedoch davon auszugehen, dass nach Abschluss des Anmeldeverfahrens zunächst wie in jedem Jahr auch noch freie Plätze in den Kindertageseinrichtungen vorhanden sein werden. Den nicht-versorgten Kindern wird dann in den nächsten Wochen durch die Fachabteilung sozialräumlich orientiert ein freier Platz in einer Kindertageseinrichtung oder ein Betreuungsplatz in Kindertagespflege angeboten werden. Darüber hinaus ist der Ausbau der vom Rat der Stadt Hagen am 21.02.2019 (Vorlage 0016/2019) beschlossenen Großtagespflegestellen (insgesamt weitere 90 U3-Plätze) in freier und kommunaler Trägerschaft noch nicht abgeschlossen und wird entsprechend unterjährig zu weiteren Betreuungskapazitäten führen.

Im Laufe des Kindergartenjahres 2021/2022 werden nach vorliegenden Bauzeitenplänen (voraussichtlich im Februar 2022) zwei Kindertageseinrichtungen fertig gestellt werden. Zum einen die Kindertageseinrichtung „Jungfernbruch“ in Haspe und „Terra I“ in Wehringhausen. Darüber hinaus wird die evangelische Kindertageseinrichtung in der Dümpelstraße um eine Gruppe Typ I (Kinder von 2-6 Jahre) und die katholische Kindertageseinrichtung in der Knüwenstraße um eine Gruppe Typ II (0 –unter 3 Jahre) vergrößert. Die weiteren im Aktionsplan Kindertagesbetreuung aufgeführten Neubau- und Ausbauprojekte werden erst zum Kindergartenjahr 2022/2023 bzw. 2023/2024 realisiert sein.

Mit Fertigstellung der Bau-/Anbaumaßnahmen erhöht sich die Versorgungsquote für das nächste Kindergartenjahr, inklusive Tagespflege, auf 33,5 % im Bereich der U3-Betreuung und 94,7 % für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren.

Da sich die Kalkulation der erforderlichen Mittel an der Fortschreibung der Bedarfsquoten (38% Versorgung U3, 98% Versorgung Ü3) orientiert, sind die Betriebskosten für die dargestellten Plätze bei den Haushaltsplanungen für 2020/2021 berücksichtigt worden und folglich im Budget der Fachabteilung für 2021 enthalten. Die erforderlichen Mittel für die Betriebskosten 2022 werden bei der Haushaltsplanung 2022/2023 entsprechend fortgeschrieben.

Das nun vorliegende einrichtungsscharfe Platzangebot aller Hagener Kindertageseinrichtungen und die zur Verfügung stehenden Plätze im Bereich der Kindertagespflege für die Meldung zum Kindergartenjahr 2021/2022, überschreiten nicht die vom Rat der Stadt Hagen 10.12.2020 bereits beschlossen Kapazitäten.

 

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Alle Kindertageseinrichtungen betreuen inklusiv.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Der Rat der Stadt Hagen hat am 10.12.2020 einen Beschluss zu den Platzkontingenten in der Kindertagesbetreuung für das Kindergartenjahr 2021/2022 gefasst. Die erforderlichen Finanzen für 2021 wurden bereits in der Haushaltsplanung für 2020/2021 berücksichtigt. Die erforderlichen Mittel für 2022 werden in der Haushaltsplanung für 2022/2023 entsprechend Berücksichtigung finden.

Aufgrund des Rechtsanspruches auf einen Kinderbetreuungsplatz handelt es sich um eine auch in der Höhe gesetzlich vorgeschriebene Pflichtaufgabe der Kommune. 

 

 

 

 

gez.

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.03.2021 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen