Beschlussvorlage - 1085/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die in der Begründung zu dieser Vorlage aufgeführten Änderungen im Rahmen des Kommunalinvestitionsgesetzes 1. und 2. Kapitel.

 

Die notwendigen Planungs- und Bauaufträge werden auftragsbezogen vergeben.

 

Der Rat stellt die erforderlichen Mittel zur Durchführung der dargestellten Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms außerplanmäßig bereit.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Am 01.10.2020 und am 10.12.2020 wurden durch den Rat umfangreiche Ergänzungen und Veränderungen zu den Maßnahmen des 1. und 2. Kapitels des Kommunalinvestitionsgesetzes (KInvFG) beschlossen (siehe Vorlage 0627/2020, 0819/2020 und 0943/2020).

 

Im Zuge der Realisierung der Maßnahmen wurde die Verwaltung beauftragt, kontinuierlich über die Entwicklung sowie über die Veränderungen zu berichten. Mit dieser Vorlage kommt die Verwaltung diesem Auftrag nach.

 

Auf Grund der Corona-Krise sind Verzögerungen bei vielen Maßnahmen erkennbar. Die Verwaltung wird berichten, wenn sich weitere Erkenntnisse ergeben haben.

 

 

 

1.    Veränderungen KInvFG 1. Kapitel zum Stand Dezember 2020

 

Nach der Berichterstattung im Rat der Stadt am 10.12.2020 haben sich folgende beschlussrelevante Änderungen ergeben.

 

 

1.1   Veränderungen bei den Ersatzmaßnahmen (Vorlage 0819/2020)

 

Folgende Veränderungen haben sich bei den Ersatzmaßnahmen ergeben.

 

 

Die Maßnahmen 1 - 3 zur Straßenbeleuchtung wurden zu einer Maßnahme zusammengefasst.

 

Die Maßnahmen Nr. 22 und 23 entfallen, da eine Umsetzung nicht bis zum Jahresende 2021 (Ende des Förderzeitraums) gewährleistet ist. Die Pauschalpositionen Nr. 24 und 25 wurden aufgelöst und in neue Maßnahmen mit laufender Nr. 26 - 32 konkretisiert.

 

 

1.2   Neue Maßnahmen

 

Neben den bereits im Oktober aufgelegten Ersatzmaßnahmen (siehe oben) besteht noch die Möglichkeit, weitere energetische Maßnahmen in Höhe von 1,2 Mio. € durchzuführen, um die Mittel des KInvFG weitgehend vollständig auszuschöpfen. Es handelt sich um die bereits in der Vorlage 0819/2020 erwähnten Mittel aus den Rückzahlungen sowie die restlichen „freien Mittel“.

 

Die folgenden Maßnahmen sollen zusätzlich über das KInvFG 1. Kapitel finanziert und umgesetzt werden:

 

 

 

2. KInvFG 2. Kapitel

 

2.1 Veränderungen KInvFG 2. Kapitel zum Stand Dezember 2020

 

Nach der Berichterstattung im Dezember 2020 haben sich folgende beschlussrelevante Änderungen ergeben.

 

 

Bezirk Mitte

 

Cuno Berufskolleg  -  Dachsanierung Trakt 4 und 5

 

Die Maßnahme wird ins KInvFG 1. Kapitel verlagert (siehe 1.2).

 

 

Gymnasium Albrecht Dürer  -  Fenstersanierung

 

Die Maßnahme wird ins KInvFG 1. Kapitel verlagert (siehe 1.2).

 

 

Grundschule Kuhlerkamp  -  Fassadensanierung

 

Die Maßnahme befindet sich in der Endabrechnung. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf rund 450.000 € und liegen damit ca. 30.000 € unter dem Ansatz.

 

 

Sporthalle Mittelstadt  -  Sanitäranlagenerneuerung

 

Die Maßnahme befindet sich in der Endabrechnung. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf rund 600.000 € und liegen mit 137.000 € unter dem Ansatz.

 

 

Grundschule Emil Schumacher  -  Fassadensanierung

 

Die Maßnahme ist fertig gestellt und wird mit rd. 1.284.000 € schlussgerechnet.

 

 

 

Bezirk Haspe

 

Realschule Haspe  -  Sanierung der Toilettenanlagen

 

Die Sanierung der Toilettenanlagen in sämtlichen Gebäudeteil-Geschossen insbesondere der Toiletten für das Lehrpersonal und den dazugehörigen Grundleitungen ist deutlich aufwendiger und umfangreicher als ursprünglich angenommen. Für die Komplettsanierung sind Kosten in Höhe von 360.000 € zu veranschlagen, ursprünglich waren 150.000 € angesetzt.

 

 

Gymnasium Chr. Rohlfs  -  Erneuerung der Entwässerung und Sanierung der WC-Anlagen

 

Für die Entwässerung sind in 2021 noch Arbeiten erforderlich. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf  ca. 55.000 €.

 

Der zweite Teil der WC-Sanierung wird in 2021 mit Gesamtkosten von 220.000 € umgesetzt.

 

 

Gymnasium Chr. Rohlfs  -  Brandschutzmaßnahmen

 

Der Aufwand für den Brandschutz hat sich nach eingehender Prüfung um 60.000 € auf 120.000 € verringert.

 

 

Grundschule Hestert  -  Neubau eines Pavillons

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 23.05.2019 beschlossen, dass nach Abriss des  sehr stark sanierungsbedürftigen eingeschossigen Pavillons der Neubau eines zweigeschossigen Pavillons erfolgen soll. Ein zweigeschossiger Neubau ist allerdings nicht als Ersatzbau förderfähig, da hier eine nicht zulässige deutliche Flächenausweitung erfolgen würde. Daraufhin wurde ein Projektförderkonzept entwickelt, nach dem das Erdgeschoss (grundsätzlich förderfähiger Ersatzneubau) um das Obergeschoss (separat förderfähige Erweiterung) aufgestockt wird. Die Bezirksregierung ist derzeit mit der Prüfung beschäftigt.

 

Die Herstellungskosten werden unverändert mit 2.057.000 € eingeplant.

 

 

 

Bezirk Hohenlimburg

 

Kaufmannsschule II (Lethmater Str. 21 - 23)  -  Dachsanierung Bauteil 4

 

Die Maßnahme wurde baulich bereits fertiggestellt und befindet sich in der Endabrechnung mit voraussichtlichen Gesamtkosten von ca. 130.000 € (6.000 € unter Planansatz). Die Einsparung ergab sich aus dem Ergebnis der Ausschreibung.

 

 

Kaufmannsschule II (Gasstr. 15)  -  Fassaden- und Fenstersanierung

 

Der Maßnahmenbeginn verzögert sich auf 2021.

 

 

Grundschule Wesselbach  -  Fenstersanierung

 

In Abstimmung mit der Schulleitung wird die Maßnahme in den Sommerferien 2021 durchgeführt.

 

 

 

 

2.2 Aufnahme einer neuen Maßnahme

 

Die folgende Maßnahme wird ins KInvFG 2. Kapital neu aufgenommen:

 

 

Bezirk Mitte

 

Berufskolleg Cuno I + II  -  Brandschutzmaßnahmen

 

Die Brandschutzmaßnahmen umfassen Kabelabschottungen und -verlegungen im Untergeschoss des Gebäudes sowie die Erneuerung von Brandschutztüren im gesamten Gebäude Viktoriastr. im Gesamtvolumen von 400.000 €. Die Umsetzung soll ab Frühjahr 2021 bis ins Jahr 2022 erfolgen.

 

 

Zur Information für die Mitglieder des Rates sind die Gesamtmaßnahmenlisten aller Maßnahmen für das 1. sowie für das 2. Kapitel beigefügt.

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

Die Finanzierung von Verschiebungen und Kostensteigerungen wird durch die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb des Förderprogramms in der Einplanung in den Haushalt 2021 sichergestellt.

Die finanziellen Auswirkungen der zusätzlichen Maßnahmen des 1. Kapitels, die bereits in den Sitzungen des Rates am 01.10.2020 (siehe Vorlage DS 0819/2020) und 10.12.2020 (siehe Vorlage DS 0943/2020) beschlossen wurden, werden inklusive der in dieser Vorlage angesprochenen Änderungen nachfolgend dargestellt.

Die finanziellen und bilanziellen Auswirkungen für die Maßnahmen im Rahmen des 2. Kapitels werden inklusive der im Vorlagentext angesprochenen Änderungen ebenfalls nachfolgend dargestellt.

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Zusätzliche Maßnahmen sowie Änderungen für das Förderprogramm anch dem KInvFG, 1. Kapitel

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

5410

1130

Bezeichnung:

Öffentliche Infrastruktur

Gebäudewirtschaft

Auftrag:

1541043

Bezeichnung:

Öffentliche Beleuchtung

Kostenstelle:

diverse

Bezeichnung:

Gebäudekostenstellen

Kostenart:

414102

Bezeichnung:

Zuweisung Land Erträge Komm.Investitions

 

527530

521502

Bezeichnung:

Aufwand Festwert Öffentl. Straßenbeleuch

Bauunterhaltung Einzelmaßn. gem. InvföG

 

 

Kostenart

2021

2022

2023

2024

2025

Ertrag (-)

414102

-1.305.581

-4.462.560

 

 

 

 

Aufwand (+)

527530

521502

1.450.645

4.958.400

 

 

 

 

Eigenanteil

 

640.904

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

1130

Bezeichnung:

Gebäudewirtschaft

Auftrag:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

diverse

Bezeichnung:

Gebäudekostenstellen

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2021

 

Mehrertrag (-)

414120

Konsumtive Verw. Zuwendungspausch. Land

640.904

 

 


 

  1. Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Maßnahmen für das Förderprogramm nach dem KInvFG, 2. Kapitel

 

2.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1130

Bezeichnung:

Gebäudewirtschaft

Auftrag:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

diverse

Bezeichnung:

Gebäudekostenstellen

Kostenart:

414102

Bezeichnung:

Zuweisung Land Erträge Komm.Investions.

 

521502

Bezeichnung:

Bauunterhaltung Einzelmaßn. gem. InvföG

 

 

Kostenart

2021

2022

2023

2024

2025

Ertrag (-)

414102

414120

-8.973.360

-997.040

-1.557.900

-173.100

-882.000

-98.000

 

 

Aufwand (+)

521502

9.970.400

1.731.000

980.000

 

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

 

2.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1130

Bezeichnung:

Gebäudewirtschaft

Finanzstelle:

5.000nnn

5.000411

5.000419

5.000421

Bezeichnung:

GS Emst - Toilettenerweiterung

Ges. Haspe - Sanierung 3 NW-Räume

GS Hestert - Neubau Pavillon

Gym. Hohenlimburg - 3 NW-Räume

Finanzposition:

681100

785100

Bezeichnung:

Investitionszuwendungen vom Land

Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2021

2022

2023

2024

2025

Einzahlung (-)

681100

-2.193.300

-393.300

-1.710.000

-90.000

 

 

Auszahlung (+)

785100

2.437.000

437.000

1.900.000

100.000

 

 

Eigenanteil

243.700

43.700

190.000

10.000

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

 

Die Auszahlungen für die einzelnen Maßnahmen werden im Anlagevermögen bilanziert und führen zu einem jährlichen Abschreibungsaufwand in Gesamthöhe von 86.747 €. Dieser Betrag teilt sich auf die einzelnen Baumaßnahmen wie folgt auf:

Gebäude

Maßnahme

Maßnahmenende

Restnutzungs-dauer

Abschreibungs-betrag

Ges. Haspe

Sanierung 3 NW Räume

2021

16 Jahre

11.250 €

GS Hestert

Neubau Pavillon

2022

30 Jahre

68.600 €

Gym. Hohenlimburg

3 NW Räume

2023

29 Jahre

6.897 €

 

 

 

 

Passiva:

 

Die Einzahlungen für die Maßnahmen aus dem KInvFG werden in einem Sonderposten bilanziert, der in Gesamthöhe von 78.032 € jährlich aufgelöst wird. Dieser Betrag teilt sich auf die einzelnen Maßnahmen wie folgt auf:

Gebäude

Maßnahme

Maßnahmenende

Restnutzungs-dauer

Abschreibungs-betrag

Ges. Haspe

Sanierung 3 NW Räume

2021

16 Jahre

10.125 €

GS Hestert

Neubau Pavillon

2022

30 Jahre

61.700 €

Gym. Hohenlimburg

3 NW Räume

2023

29 Jahre

6.207 €

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

86.747

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

86.747

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

78.032

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

8.715

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

 

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

 

gez. Margarita Kaufmann

 

Beigeordnete

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.02.2021 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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10.02.2021 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die in der Begründung zu dieser Vorlage aufgeführten Änderungen im Rahmen des Kommunalinvestitionsgesetzes 1. und 2. Kapitel.

 

Die notwendigen Planungs- und Bauaufträge werden auftragsbezogen vergeben.

 

Der Rat stellt die erforderlichen Mittel zur Durchhrung der dargestellten Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms außerplanmäßig bereit.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend ein Konzept zur Realisierung des zweigeschossigen Pavillons an der Grundschule Hestert vorzulegen. Die Finanzierung, einschließlich der Förderung nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz sollte Bestandteil dieses Konzeptes sein. Wenn Fördermittel nicht mehr erreicht werden können, sollten die notwendigen Mittel für den Neubau des zweigeschossigen Pavillons an der Grundschule Hestert in der Haushalt eingestellt werden.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

-

-

CDU

3

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

2

-

-

Hagen Aktiv

2

-

-

AfD

-

-

-

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

Dafür:

12

Dagegen:

-

Enthaltungen:

-


 

 

 

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10.02.2021 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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18.02.2021 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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23.02.2021 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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25.02.2021 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die in der Begründung zu dieser Vorlage aufgeführten Änderungen im Rahmen des Kommunalinvestitionsgesetzes 1. und 2. Kapitel.

 

Die notwendigen Planungs- und Bauaufträge werden auftragsbezogen vergeben.

 

Der Rat stellt die erforderlichen Mittel zur Durchführung der dargestellten Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms außerplanmäßig bereit.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend ein Konzept zur Realisierung und Finanzierung des zweigeschossigen Pavillons an der Grundschule Hestert vorzulegen. Die ermittelten Kostenr den Neubau des zweigeschossigen Pavillons an der Grundschule Hestert werden zur Haushaltsplanberatung 2022/2023 vorgelegt.

Abstimmungsergebnis:

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

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03.03.2021 - Bezirksvertretung Hagen-Nord