Beschlussvorlage - 1077/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Haspe beschließt, den südlichen Trassenverlauf des Ennepe-Radweges durch die in dieser Vorlage vorgestellten Maßnahmen aufzuwerten und die Maßnahmen zu realisieren.

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Sachverhalt

Begründung

 

Vorbemerkungen:

 

Für die Schaffung einer durchgehenden Radwegeverbindung zwischen der Stadt Gevelsberg und der Innenstadt der Stadt Hagen wurden in der Vergangenheit viele Lösungen und Vorschläge zur Führung des Radverkehrs auf dem Gebiet des Stadtteils Haspe diskutiert.

Teilweise sind Trassenverläufe nördlich und südlich der Ennepe bereits heute befahrbar.

Mit dem Ausbau der Enneper Straße (L 700) zwischen der Martinstraße und der Stadtgrenze wurde der Anschluss nach Gevelsberg im Jahr 2020 realisiert.

 

Im Rahmen der Möglichkeiten zur Anlage sogenannter „pop- up- Radwege“ wurde auch die Führung auf separaten Spuren auf der Enneper Straße erprobt.

Hier zeigte sich allerdings, dass die Verkehrsbelastung der Enneper Straße- insbesondere im Abschnitt zwischen Haenelstraße und Grundschötteler Straße- eine Einziehung der rechten Fahrspuren zu Gunsten des Radverkehrs nicht zuließen.

 

Von daher sind weitere „Optimierungsmaßnahmen“ zur Radwegeführung notwendig.

 

In dieser Vorlage werden zwei Maßnahmen der „Süd-Trasse“ vorgestellt, die eine deutliche Aufwertung dieser Wegeverbindung bedeuten und die bereits im Radverkehrskonzept der Stadt Hagen als Maßnahmen angesprochen sind.

 

 

Planung:

 

Die südlich der Enneper Straße verlaufende Rad-Fußwegeverbindung erstreckt sich zwischen der Martinstraße und dem Ennepe-Park an der Haenelstraße.

Diese Trasse wird durch die kreuzende Straße „An der Kohlenbahn“ unterbrochen. An dieser Stelle soll dem Radverkehr künftig Vorrang eingeräumt werden. Diese Maßnahme ist als „H 26“ im Radverkehrskonzept geführt.

 

Die Fachverwaltung hat hierzu eine Planung erarbeitet, die im Anlageplan recht anschaulich dargestellt ist.

Der Radweg quert die Straße „An der Kohlenbahn“ höhengleich über ein aufgepflastertes Plateau.

Da dem Radverkehr hier Vorrang eingeräumt wird, ist die Ausbildung der Querungsstelle deutlich hervorgehoben. Als Elemente sollen hier rotes Pflaster, Piktogramme, Markierungen und entsprechende Beschilderungen zum Einsatz kommen.

Außerdem wird der Bereich mit Tempo 30 km/h ausgeschildert.

Das vorhandene Umlaufgitter auf der Westseite wird angepasst. Ebenso die durch Poller abgetrennt Führung auf der Ostseite.

 

 

 

Die zweite Maßnahme bezieht sich auf den Anfang dieser Wegeverbindung an der Martinstraße.

 

Hier soll in Fahrtrichtung (FR) Hagen die Wegeführung über den Stich zwischen den Häusern Enneper Straße 57 (ehemalig Pizzeria „Venere“) und Enneper Straße 61 (Tankstelle) auf die Trasse erfolgen. Dadurch entfällt das schwierige Erreichen der Trasse als Linksabbieger von der Martinstraße bzw. die Benutzung der Gehwege auf der „falschen“ Seite der Martinstraße.

Die Stichstraße ist in ihrem heutigen Zustand gut nutzbar- weitere baulichen Maßnahmen werden an dieser Stelle nicht benötigt.

Der Anschluss in Gegenrichtung (FR Gevelsberg) erfolgt über eine Bordsteinabsenkung an der Martinstraße und der Anordnung eines sogenannten „aufgeweiteten Radaufstellstreifens“ für Radfahrende.

Das Umlaufgitter am Ende der Wegetrasse wird bedarfsgerecht angepasst.

 

Auch diese Maßnahme ist in einem Anlageplan dargestellt.

 

 

Kosten- und Finanzsituation:

 

Im beschlossenen Haushalt 2020/2021 der Stadt Hagen sind beide Maßnahmen mit einem Ansatz von 20.000,- € eingeplant.

 

Für die Querungsstelle „An der Kohlenbahn“ müssen nun nach aktualisierter Planung ca. 30.000,-€ brutto gerechnet werden, für die Arbeiten an der Martinstraße ca. 10.000,- € brutto inklusive WBH-Kosten.

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind nicht betroffen

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

positive Auswirkungen (+)

 

 

Wie alle Maßnahmen für den Radverkehr können auch die beschriebenen Maßnahmen dazu beitragen, die Mobilität zu verändern und die sogenannte „Verkehrswende“ zu unterstützen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Die beiden Radverkehrsmaßnahmen Querungshilfe An der Kohlenbahn und Martinstraße stellen nur kleinere Baumaßnahmen dar, die nicht in den Bestand eingreifen, sondern darauf aufbauen.

Die Gesamtfinanzierung in Höhe von 40.000 Euro hat sich zu Lasten der Querungshilfe An der Kohlenbahn verschoben, sodass jetzt ein Finanzbedarf von 30.000 Euro und 10.000 Euro besteht.

 

 

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Öffentliche Infrastruktur

Finanzstelle:

5000436

Bezeichnung:

Querungshilfe An der Kohlenbahn

Finanzstelle:

5000437

Bezeichnung:

Querungshilfe Martinstraße

Finanzposition:

785200

Bezeichnung:

Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2020

2021

2022

2023

2024

Auszahlung (+)

785200

30.000

 

30.000

 

 

 

Auszahlung (+)

785200

10.000

 

10.000

 

 

 

Eigenanteil

40.000

 

40.000

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

X

Die Finanzierung ist durch die gegenseitige Deckungsfähigkeit gesichert.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die beiden Radverkehrsmaßnahmen sind in der Bilanz in Höhe von 30.000 Euro und 10.000 Euro als Herstellungskosten zu aktivieren. Da die Maßnahmen nicht in den Bestand eingreifen, sondern darauf aufbauen, kommt es hier nicht zu Sonderabschreibungen des Altbestandes. Für die Tiefbaumaßnahme An der Kohlenbahn wird eine Nutzungsdauer von 40 Jahren angesetzt. Hier beträgt die jährliche Abschreibung 575 Euro (23.000 / 40 Jahre). Das Umlaufgitter hat eine Nutzungsdauer von 10 Jahren, hier beträgt die jährliche Abschreibung 700 Euro (7.000 / 10 Jahre).

Das Umlaufgitter an der Querungshilfe Martinstraße wird ebenfalls über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben. Die jährliche Abschreibung beträgt 1.000 Euro (10.000 / 10 Jahre).

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,0%)

400 €

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten)

600 €

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

2.275 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

3.275 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

 

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

3.275 €

 

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

 

gez.

 

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.02.2021 - Bezirksvertretung Haspe - vertagt

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22.04.2021 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Die Maßnahme An der Kohlenbahn wurde in 2. Lesung beraten.

 

  1. Die Bezirksvertretung Haspe stimmt den aufgezeigten Maßnahmen an der Martinstraße und zwischen den Häusern Enneper Str. 57 (ehemalige Pizzeria) und Enneper Str. 61 zu.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

-

1

CDU

1

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

2

-

-

Hagen Aktiv

2

-

-

AfD

1

-

-

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

Dafür:

10

Dagegen:

-

Enthaltungen:

1