Mitteilung - 0027/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/15 (664) Wohnbebauung Am Quambusch wurde am 18.06.2015 durch den Rat der Stadt Hagen eingeleitet (Vorlage 0459/2015). Es handelt sich um ein Verfahren nach § 13a BauGB.

 

Auf Basis des Beschlusses vom 19.11.2020 erfolgen derzeit Verhandlungen zwischen der HEG und der Stadt Hagen zur Vermarktung des neuen Baugebietes.

 

Die im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen werden ausreichend Flexibilität bieten, um im gesamten Gebiet Ein- und Zweifamilienhäuser zu errichten. Es wird keine Festsetzungen geben, die Ein- Zwei- oder Mehrfamilienhäuser ausschließen oder zwingend festsetzen.

 

Derzeit wird das noch ausstehende Bodenmanagementkonzept in Abstimmung mit den beteiligten Akteuren an ein entsprechendes Gutachterbüro vergeben. Nach Fertigstellung kann der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs umgehend gefasst werden.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Henning Keune

(Oberbürgermeister)

(technischer Beigeordneter)

 


 

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Beschlüsse

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10.02.2021 - Bezirksvertretung Haspe