Beschlussvorlage - 0073/2004
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. 02/01 (529) "Dolomit-/Hammacher Straße West" a) Beschluss über die Anregungen b) Beschluss zur Durchführung der Kompensation c) Satzungsbeschluss nach §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Elfi Paech
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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26.02.2004
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26.02.2004 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Der Umweltausschuss stimmt unter der Voraussetzung zu, dass die Radwege nur bis zum Kreuzungspunkt beidseitig geführt werden.
a) Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten sowie die im Vorlauf der formellen Beteiligung eingegangenen Anregungen entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen.
a)
Der
Rat der Stadt beschließt, die Kompensation der durch den geplanten
Straßenausbau ausgelösten Auswirkungen auf Natur und Landschaft zeitnah zur
Realisierung des Vorhabens durchzuführen.
b)
Der
Rat der Stadt beschließt, den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss
gehörenden Bebauungsplan Nr. 02/01 (529) "Dolomit-/Hammacherstraße
West" nebst der neuen Begründung vom 24.11.2003 einschließlich aller
Anlagen nach §§ 2 und 10 BauGB in der z. Z. gültigen Fassung in Verbindung mit
§ 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der z. Z.
gültigen Fassung als Satzung.
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x |
Einstimmig beschlossen |
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Mit Mehrheit beschlossen |
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Einstimmig abgelehnt |
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Mit Mehrheit abgelehnt |
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Abgelehnt bei Stimmengleichheit |
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Ohne Beschlussfassung |
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Zur Kenntnis genommen |
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Dafür: |
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Dagegen: |
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Enthaltungen: |
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