Beschlussvorlage - 0073/2004

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Beschlüsse

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26.02.2004 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Der Umweltausschuss stimmt unter der Voraussetzung zu, dass die Radwege nur bis zum Kreuzungspunkt beidseitig geführt werden.

 

 

a)       Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten sowie die im Vorlauf der formellen Beteiligung eingegangenen Anregungen entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen.

 

 

a)       Der Rat der Stadt beschließt, die Kompensation der durch den geplanten Straßenausbau ausgelösten Auswirkungen auf Natur und Landschaft zeitnah zur Realisierung des Vorhabens durchzuführen.

 

 

b)       Der Rat der Stadt beschließt, den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 02/01 (529) "Dolomit-/Hammacherstraße West" nebst der neuen Begründung vom 24.11.2003 einschließlich aller Anlagen nach §§ 2 und 10 BauGB in der z. Z. gültigen Fassung in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der z. Z. gültigen Fassung als Satzung.

 

 

 

 

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

      

 

 

Dagegen:

      

 

 

Enthaltungen: