26.02.2004 - 13 Bebauungsplan Nr. 02/01 (529) "Dolomit-/Hammach...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 26.02.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Elfi Paech
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Erlmann bezieht sich
auf die Radwegeplanung und empfindet die Führung beidseitig in geplantem Umfang
überflüssig. Herr Dr. Schmidt zitiert Herrn Schädel aus der
letzten Sitzung, dass 2 Wege nur bis zu einem bestimmten Punkt geführt werden
und die Erstellung der Bankette gleich hohe Kosten wie ein Radweg nach sich
zögen. Herr Grzeschista gibt zu bedenken, mit der Einrichtung der
Gewerbebereiche werde nicht nur eine höhere Fußgängerfrequentierung erfolgen
sondern der Bereich auch im Zusammenhang mit der Steuerung LKW Routenverkehr
eine deutliche Frequenzerhöhung erfolgen. Herr Breddermann schlägt vor,
2 Radwege bis zum Kreuzungspunkte mitzutragen.
Der Umweltausschuss stimmt unter der Voraussetzung zu, dass die Radwege nur bis zum Kreuzungspunkt beidseitig geführt werden.
a) Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten sowie die im Vorlauf der formellen Beteiligung eingegangenen Anregungen entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen.
a)
Der
Rat der Stadt beschließt, die Kompensation der durch den geplanten
Straßenausbau ausgelösten Auswirkungen auf Natur und Landschaft zeitnah zur
Realisierung des Vorhabens durchzuführen.
b)
Der
Rat der Stadt beschließt, den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss
gehörenden Bebauungsplan Nr. 02/01 (529) "Dolomit-/Hammacherstraße
West" nebst der neuen Begründung vom 24.11.2003 einschließlich aller
Anlagen nach §§ 2 und 10 BauGB in der z. Z. gültigen Fassung in Verbindung mit
§ 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der z. Z.
gültigen Fassung als Satzung.
