Beschlussvorlage - 0036/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Klage der Stadt Hagen ./. Märkischer Kreis, wg. Windenergieanlagen in Nachrodt-Wiblingwerde
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB30 - Rechtsamt
- Bearbeitung:
- Wilfried Eversberg
- Beteiligt:
- VB5 Vorstandsbereich für Stadtentwicklung, Bauen und Sport
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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04.02.2021
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Beschlussvorschlag
Im Interesse einer möglichst zeitnahen gerichtlichen Klärung stimmt der Haupt- und Finanzausschuss der Stellung eines Antrags auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung der beim VG Arnsberg unter dem Az. 8 K 1213/20 anhängigen Klage der Stadt Hagen gegen den Märkischen Kreis zu, nachdem die aufschiebende Wirkung aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung durch das am 10.12.2020 in Kraft getretene Investitionsbeschleunigungsgesetz entfallen ist.
Sachverhalt
Kurzfassung
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 25.06.2020 wurde entschieden, das Klageverfahren der Stadt Hagen gegen den Genehmigungsbescheid des Märkischen Kreises vom 30.03.2020 durchzuführen. Diese Klage mit dem Az. 8 K 1213/20 hatte ursprünglich kraft Gesetzes aufschiebende Wirkung. Diese aufschiebende Wirkung ist mit Inkrafttreten des Investitionsbeschleunigungsgesetzes am 10.12.2020 entfallen. Ein von der Investorin im November 2020 beim VG Arnsberg gestellter vorläufiger Rechtsschutzantrag ist damit unzulässig geworden. Um eine möglichst zeitnahe gerichtliche Klärung herbeizuführen, besteht nun die Möglichkeit, dass von Seiten der Stadt Hagen beim VG Arnsberg ein Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gestellt wird.
Begründung
Nachdem im Jahre 2020 bekannt wurde, dass der Märkische Kreis am 30.03.2020 der Windkaftinvestorin Firma N. eine immissionsrechtliche Genehmigung für die Errichtung von zwei Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet von Nachrodt-Wiblingwerde (Veserde) erteilt hat, deren Standort sich unweit der Stadtgrenze von Hagen-Hohenlimburg befindet, setzte eine öffentliche Diskussion darüber ein, ob diese Genehmigung als rechtmäßig anzusehen ist und ob eine Klage der Stadt Hagen hiergegen hinreichende Aussicht auf Erfolg hätte. Diese Diskussion endete am 25.06.2020 mit folgendem Beschluss des Rates:
„Die Verwaltung wird beauftragt, die am 04.05.2020 beim Verwaltungsgericht Arnsberg eingereichte Klage gegen die Genehmigung durch den Märkischen Kreis von zwei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Nachbargemeinde Nachrodt-Wiblingwerde qualifiziert und fristgerecht durch einen fachlich versierten Rechtsanwalt begründen zu lassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen einschlägig ausgewiesenen Rechtsanwalt in Abstimmung mit den Fraktionsspitzen zu bestimmen.“
Es wurde sodann der in Fachkreisen als Rechtsexperte für Windenergieanlagen bekannte Rechtsanwalt Armin Brauns aus Dießen am Ammersee mit der Interessen- und Prozessvertretung der Stadt Hagen beauftragt. Dieser hat die Klage mittlerweile gegenüber dem Verwaltungsgericht in mehreren Schriftsätzen umfänglich begründet.
Um einen vorzeitigen Baubeginn trotz des laufenden Klageverfahrens zu ermöglichen, haben die Prozessvertreter der Investorin am 26.11.2020 beim VG Arnsberg parallel zum Klageverfahren ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren gegen den Märkischen Kreis eingeleitet, welches unter dem Az. 8 L 1039/20 geführt wird, mit dem Antrag, die sofortige Vollziehung des Genehmigungsbescheides vom 30.03.2020 anzuordnen.
In diesem einstweiligen Rechtsschutzverfahren zeichnet sich neuerdings ab, dass der Eilantrag infolge des am 10.12.2020 in Kraft getretenen Investitionsbeschleunigungsgesetzes unzulässig geworden ist und die Klage der Stadt Hagen gegen den Genehmigungsbescheid des Märkischen Kreises aufgrund der neuen Regelung in § 63 BImSchG kraft Gesetzes keine aufschiebende Wirkung hat. Damit stellt sich die Frage, ob nunmehr von Seiten der Stadt Hagen ein Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage zu stellen ist vor dem Hintergrund, dass die Investorin den baldigen Beginn der Bauarbeiten in Aussicht gestellt hat (siehe Altenaer Kreisblatt vom 30.12.2020 mit der Überschrift „Windräder in Veserde: Baustart steht kurz bevor“).
Es spricht nach der Ansicht von Herrn RA Brauns einiges dafür, dass von der Stadt Hagen ein solcher Antrag beim VG Arnsberg gestellt wird, da die bedeutsame Rechtsänderung durch den neuen § 63 BImSchG im Zeitpunkt der Klageerhebung am 04.05.2020 nicht absehbar war. Hätte diese Neuregelung seinerzeit bereits bestanden, wäre die Klage mit dem jetzt in Rede stehenden Eilantrag kombiniert worden, um einen schnellen und effektiven Rechtsschutz sicherzustellen und um die Schaffung vollendeter Tatsachen durch die Investorin vor Abschluss des Klageverfahrens zu verhindern.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |

04.02.2021 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss fasst aufgrund der in der Ratssitzung vom 10.12.2020 (Vorlage 1036/2020) beschlossenen Delegierung folgenden Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung | |||||
OB | 1 |
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CDU | 5 |
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SPD | 5 |
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Bündnis 90/ Die Grünen |
| 3 |
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AfD | 2 |
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Hagen Aktiv | 2 |
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FDP | 1 |
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Bürger für Hohenlimburg | 1 |
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Die Linke | - | - | - | |||||
HAK | 1 |
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X | Mit Mehrheit beschlossen | |||||||
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Dafür: | 18 | |||||||
Dagegen: | 3 | |||||||
Enthaltungen: | 0 | |||||||