Beschlussvorlage - 1055/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/16 (671) Sondergebiet Revelstraße/ Ophauser Straße - Aufhebungsverfahren nach § 13 BauGBhier: Einstellung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Franziska Fiedler
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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04.02.2021
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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03.03.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.02.2021
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Aufhebungsverfahren nach § 13 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3/16 (671) Sondergebiet Revelstraße/ Ophauser Straße.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3/16 (671) Sondergebiet Revelstraße / Ophauser Straße - Aufhebungsverfahren nach § 13 BauGB liegt im Stadtbezirk Nord, in der Gemarkung Vorhalle, Flur 5 und umfasst die Flurstücke 43, 44, 290, 294, 295, teilweise 310, 422, teilweise 423, 424 und 425. Das Plangebiet befindet sich an der Ecke Ophauser Straße und Revelstraße.
Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1.000 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Das Bebauungsplanverfahren ist nach der Bekanntmachung eingestellt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Das Aufhebungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3/16 (671) Sondergebiet Revelstraße / Ophauser Straße wird eingestellt, da der Bebauungsplan mit Urteil des OVG Münster vom 11.11.2020 (Az. 2 D 54/18.NE) für unwirksam erklärt wurde. Ein separates Verfahren ist hierfür nicht mehr notwendig.
Begründung
Im Juni 2020 wurde das Aufhebungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3/16 (671) Sondergebiet Revelstraße / Ophauser Straße im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB eingeleitet. Anlass dieser Aufhebung war der Normenkontrollantrag der Stadt Wetter gegen den vg. Bebauungsplan. Da es zu keiner außergerichtlichen Einigung zwischen der Stadt Wetter und Hagen gekommen ist, hat die Stadt Hagen in Abstimmung mit dem Vorhabenträger entschieden, ein neues Bebauungsplanverfahren einzuleiten sowie den bestehenden Bebauungsplan Nr. 3/16 aufzuheben (siehe Drucksachen-Nr. 0520/2020).
Am 11.11.2020 hat das OVG Münster das Urteil (Az. 2 D 54/18.NE) im Normenkontrollverfahren der Stadt Wetter gegen die Stadt Hagen wg. des Bebauungsplans Nr. 3/16 (671) Sondergebiet Revelstraße / Ophauser Straße gesprochen und den Bebauungsplan für unwirksam erklärt. Da mit diesem Urteil der Gegenstand des Aufhebungsverfahrens weggefallen ist, kann das Verfahren eingestellt werden.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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506,4 kB
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