04.02.2021 - 5.10 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/16 (671) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Aufhebungsverfahren nach § 13 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3/16 (671) Sondergebiet Revelstraße/ Ophauser Straße.

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3/16 (671) Sondergebiet Revelstraße / Ophauser Straße - Aufhebungsverfahren nach § 13 BauGB liegt im Stadtbezirk Nord, in der Gemarkung Vorhalle, Flur 5 und umfasst die Flurstücke 43, 44, 290, 294, 295, teilweise 310, 422, teilweise 423, 424 und 425. Das Plangebiet befindet sich an der Ecke Ophauser Straße und Revelstraße.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1.000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

 

Das Bebauungsplanverfahren ist nach der Bekanntmachung eingestellt.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

5

 

 

SPD

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

2

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

FDP

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 

22

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage