Beschlussvorlage - 1036/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Übertragung von Ausschuss- und Unterausschusszuständigkeiten auf den Haupt- und Finanzausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB30 - Rechtsamt
- Bearbeitung:
- Gesine Specht
- Beteiligt:
- FB01 - Oberbürgermeister
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.12.2020
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Beschlussvorschlag
Der Rat zieht gem. § 2a Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Hagen sämtliche Entscheidungs- und Beratungszuständigkeiten der Ausschüsse und Unterausschüsse in sämtlichen Angelegenheiten an sich, die bis zur Ratssitzung am 25.02.2021 zur Beratung oder Entscheidung anstehen.
Die bis zum 04.02.2021 zur Beratung und / oder Entscheidung anstehenden Angelegenheiten überträgt er an den Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung und / oder Entscheidung am 04.02.2021.
Über die Angelegenheiten, die danach bis zum 25.02.2021 zur Beratung und / oder Entscheidung anstehen, berät bzw. entscheidet der Rat in seiner Sitzung am 25.02.2021.
Diese Regelung gilt ausdrücklich nur für die im genannten Zeitraum anstehenden Beratungen bzw. Entscheidungen.
Ausgenommen sind die Angelegenheiten, die aus zwingenden rechtlichen Gründen einem besonderen Ausschuss vorbehalten sind.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Wegen der Gefahr von COVID-19-Infektionen und der deswegen erforderlichen umfangreichen Hygienemaßnahmen ist das Tagen politischer Gremien nur in großen Räumlichkeiten möglich. Ausschüsse können daher grundsätzlich nur im Ratssaal tagen.
Bei der Vielzahl der gebildeten Ausschüsse besteht immer die Gefahr einer Infektion. Daher ist vorgesehen, nur diejenigen Ausschüsse tagen zu lassen, die aus zwingenden rechtlichen Gründen tagen müssen.
Damit notwendige Entscheidungen gleichwohl bis zur Ratssitzung am 25.02.2021 getroffen werden können, ist es erforderlich, dass der Rat die Zuständigkeiten der Ausschüsse, die nicht mehr tagen sollen, an sich zieht und zur Beratung und Entscheidung auf den Haupt- und Finanzausschuss überträgt.
Die Voraussetzungen des § 2a Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Hagen liegen vor. Nach wie vor besteht mit der Coronapandemie eine für längere Zeit anhaltenden Großeinsatzlage bzw. Katastrophe im Sinne von § 1 Abs. 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG). Der Krisenstab der Stadt Hagen tagt weiterhin.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
gez. Erik O. Schulz |
Oberbürgermeister |
