10.12.2020 - 5.30 Übertragung von Ausschuss- und Unterausschusszu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.30
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 10.12.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB30 - Rechtsamt
- Bearbeitung:
- Gesine Specht
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Eiche äußert seine Bedenken, weiterhin die Beratung der Fachausschüsse auszusetzen. Aufgrund der Länge der Tagesordnungen im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat befürchtet er, dass diese Gremien Schwierigkeiten bei der Fassung von sachgerechten Entscheidungen bekommen könnten. Ebenso möchten die neu gewählten Fachausschussmitglieder gerne ihre Tätigkeiten aufnehmen.
Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass sich der Ältestenrat in seiner Sitzung am 03.12.2020 gemeinsam auf dieses Vorgehen geeinigt habe und er bittet darum, dies auch so umzusetzen.
Beschluss:
Der Rat zieht gem. § 2a Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Hagen sämtliche Entscheidungs- und Beratungszuständigkeiten der Ausschüsse und Unterausschüsse in sämtlichen Angelegenheiten an sich, die bis zur Ratssitzung am 25.02.2021 zur Beratung oder Entscheidung anstehen.
Die bis zum 04.02.2021 zur Beratung und / oder Entscheidung anstehenden Angelegenheiten überträgt er an den Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung und / oder Entscheidung am 04.02.2021.
Über die Angelegenheiten, die danach bis zum 25.02.2021 zur Beratung und / oder Entscheidung anstehen, berät bzw. entscheidet der Rat in seiner Sitzung am 25.02.2021.
Diese Regelung gilt ausdrücklich nur für die im genannten Zeitraum anstehenden Beratungen bzw. Entscheidungen.
Ausgenommen sind die Angelegenheiten, die aus zwingenden rechtlichen Gründen einem besonderen Ausschuss vorbehalten sind.
