Beschlussvorlage - 0986/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hagen für das Jahr 2021 wird, wie sie als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage  (Drucksachennummer  0986/2020) ist, beschlossen.

 

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

Die Kurzfassung entfällt.

 

Begründung

 

Die Hebesätze bleiben im Jahr 2021 unverändert bei 375 % für die Grundsteuer A, bei 750 % für die Grundsteuer B und 520 % für die Gewerbesteuer.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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03.12.2020 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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10.12.2020 - Rat der Stadt Hagen