Beschlussvorlage - 0943/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Berichterstattung zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) 1. und 2. Kapitel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5/S - Dezentraler Steuerungsdienst
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB48 - Bildung und Kultur; FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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03.12.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.12.2020
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Im Rahmen der Förderung nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
(KInvFG) wurden der Stadt Hagen im Jahr 2015 für das 1. Kapitel ein Zuschussbetrag in Höhe von 18.841.399 € bewilligt, was ein Investitionsvolumen in Höhe von 20.934.887 auslöste. Für das 2. Kapitel erhielt die Stadt Hagen 2018 eine Förderung in Höhe von 18.021.139 €, welche Gesamtinvestitionen in Höhe von
20.023.488 € bedeuten.
Der Rat der Stadt Hagen hat im Rahmen des KInvFG (1. Kapitel) und des KInvFG
(2. Kapitel) Maßnahmen beschlossen. Siehe hierzu die letzten Vorlagen (0627/2020 und 819/2020) zur Berichterstattung im Rat der Stadt Hagen am 01.10.2020.
Im Zuge der Realisierung der Maßnahmen wurde die Verwaltung beauftragt, kontinuierlich über die Entwicklung sowie über die Veränderungen zu berichten.
Aufgrund der Coronakrise sind erste Verzögerungen bei Maßnahmen erkennbar. Die Verwaltung wird berichten, wenn sich weitere Erkenntnisse ergeben haben.
Der Bundesrat hat am 27.03.2020 für die Kommunalinvestitionsförderungsgesetze den Förderzeitraum jeweils um ein Jahr verlängert.
1. Veränderungen KInvFG 1. Kapitel zum Stand Oktober 2020
Nach der Berichterstattung im Oktober 2020 haben sich folgende beschlussrelevante Änderungen ergeben:
Erneuerung der Straßenbeleuchtung
In der Vorlage 0819/2020 wurden u. a. drei Maßnahmen für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung beschlossen. Die drei Maßnahmen werden dabei zu einer Gesamtmaßnahme zusammengefasst. Eine detaillierte Überprüfung der Leuchten, die getauscht bzw. umgerüstet werden sollen, ergab eine Kostenerhöhung von 1.407.000 € auf 1.450.645 €. Im Stadtgebiet werden insgesamt 2.904 Leuchten erneuert. Die Energieeinsparung beträgt 58,56 %.
Kindertagesstätte Wehringhausen - Dachsanierung
Bei der Umsetzung der Dachsanierung hat sich ein deutlich schlechteres Schadensbild mit erheblichen Mängeln (im Dachaufbau und an den Dachpyramiden) gezeigt, das einen erheblich höheren Sanierungsaufwand erfordert. Zur ursprünglichen Ausschreibung der Dachsanierung sind Zusatzarbeiten und längere Gerüstzeiten erforderlich. Zusätzlich wird die Dachentwässerung von innenliegend nach außen verlegt. Es gab witterungs- und pandemiebedingte zeitliche Verzögerungen, sodass sich die Umsetzung der Maßnahme bis Ende des Sommers 2021 hinzieht, die Förderung der Maßnahme ist dadurch nicht gefährdet. Mit der aktuellen Hochrechnung erhöhen sich die Kosten von 470.000 € auf 598.000 €.
2. Veränderungen KInvFG 2. Kapitel zum Stand Oktober 2020
Nach der Berichterstattung im Oktober 2020 hat sich folgende beschlussrelevante Änderung ergeben:
Gesamtschule Fritz Steinhoff - Brandschutzmaßnahmen
Neben den Brandschutzmaßnahmen im 2. und 3. Obergeschoss kommen noch notwendige Brandschutzmaßnahmen im Untergeschoss hinzu. Die Arbeiten sind deutlich umfangreicher und aufwendiger, sodass sich die Maßnahme um 150.000 € von 360.000 € auf 510.000 € erhöht. Aufgrund der Coronasituation können die Arbeiten im Gebäude nicht während der Unterrichtszeiten durchgeführt werden. Die Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen verzögert sich folglich bis Ende 2021.
Zur Information für die Mitglieder des Rates sind die beiden Listen der Maßnahmen für das 1. und das 2. Kapitel beigefügt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen folgende Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen für die geänderte Maßnahme „Kindertagesstätte Wehringhausen - Dachsanierung“ werden im Vorlagentext dargestellt. Die Finanzierung von Verschiebungen und Kostensteigerungen wird durch die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb des Förderprogramms in der Einplanung in den Haushalt 2021 sichergestellt. Die finanziellen und bilanziellen Auswirkungen der zusätzlichen Maßnahmen des 1. Kapitels, die bereits in der Sitzung des Rates am 01.10.2020 beschlossen wurden (siehe Vorlage DS 0819/2020) werden inklusive der in der Vorlage angesprochenen Änderung nachfolgend dargestellt. Die finanziellen und bilanziellen Auswirkungen für die Maßnahmen im Rahmen des 2. Kapitels werden inklusive der im Vorlagentext angesprochenen Änderung ebenfalls nachfolgend dargestellt. |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
Zusätzliche Maßnahmen für das Förderprogramm nach dem KInvFG, 1. Kapitel |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 5410 1130 | Bezeichnung: | Öffentliche Infrastruktur Gebäudewirtschafts |
Auftrag: | 1541043 | Bezeichnung: | Öffentliche Beleuchtung |
Kostenstelle: | diverse | Bezeichnung: | Gebäudekostenstellen |
Kostenart: | 414102 | Bezeichnung: | Zuweisung Land Erträge Komm.Investitions |
| 527530 521502 | Bezeichnung: | Aufwand Festwert Öffentl. Straßenbeleuch Bauunterhaltung Einzelmaßn. gem. InvföG |
| Kostenart | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Ertrag (-) | 414102 |
| -1.305.581 -3.330.000 |
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Aufwand (+) | 527530 521502 |
| 1.450.645 3.700.000 |
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Eigenanteil |
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| 515.064 |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
Bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen: Die Deckung erfolgt durch:
Teilplan: | 1130 | Bezeichnung: | Gebäudewirtschaft |
Auftrag: |
| Bezeichnung: |
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Kostenstelle: | diverse | Bezeichnung: | Gebäudekostenstellen |
| Kostenart | Bezeichnung | 2020 | 2021 |
Mehrertrag (-) | 414120 | Konsumtive Verw. Zuwendungspausch. Land |
| 515.064 |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
Maßnahmen für das Förderprogramm nach dem KInvFG, 2. Kapitel |
2.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 1130 | Bezeichnung: | Gebäudewirtschafts |
Auftrag: |
| Bezeichnung: |
|
Kostenstelle: | diverse | Bezeichnung: | Gebäudekostenstellen |
Kostenart: | 414102 | Bezeichnung: | Zuweisung Land Erträge Komm.Investitions |
| 527530 521502 | Bezeichnung: | Aufwand Festwert Öffentl. Straßenbeleuch Bauunterhaltung Einzelmaßn. gem. InvföG |
| Kostenart | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Ertrag (-) | 414102 414120 | -3.200.953 -355.661 | -7.426.620 -810.180 | -1.836.900 -204.100 | -882.000 -98.000 |
|
Aufwand (+) | 521502 | 3.556.614 | 8.251.800 | 2.041.000 | 980.000 |
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Eigenanteil | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
|
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
2.2 Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 1130 | Bezeichnung: | Gebäudewirtschaft |
Finanzstelle: | 5 * | Bezeichnung: | GS Emst - Toilettenerweiterung |
| 5.000411 | Bezeichnung: | Ges. Haspe - Sanierung 3 NW-Räume |
| 5.000419 | Bezeichnung: | GS Hestert - Neubau Pavillon |
| 5.000421 | Bezeichnung: | Gym. Hohenlimburg - 3 NW Räume |
Finanzposition: | 681100 | Bezeichnung: | Investitionszuwendungen vom Land |
| 785100 | Bezeichnung: | Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen |
Finanzposition | Gesamt | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Einzahlung (-) 681100 | -2.232.000 | -38.700 | -393.300 | -1.710.000 | -90.000 |
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Auszahlung (+) 785100 | 2.480.000 | 43.000 | 437.000 | 1.900.000 | 100.000 |
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Eigenanteil | 248.000 | 4.300 | 43.700 | 190.000 | 10.000 |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
X | Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
Die Auszahlungen für die einzelnen Maßnahmen werden im Anlagevermögen bilanziert und führen zu einem jährlichen Abschreibungsaufwand in Gesamthöhe von 88.050 €. Dieser Betrag teilt sich auf die einzelnen Baumaßnahmen wie folgt auf:
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Gebäude | Maßnahme | Maßnahmenende | Restnutzungsdauer | Abschreibungsbetrag |
GS Emst | Toilettenerweiterung | 2020 | 33 Jahre | 1.303 € |
Ges Haspe | Sanierung 3 NW Räume | 2021 | 16 Jahre | 11.250 € |
GS Hestert | Neubau Pavillon | 2022 | 30 Jahre | 68.600 € |
Gym. Hohenlimburg | 3 NW Räume | 2023 | 29 Jahre | 6.897 € |
Passiva:
Die Einzahlungen für die Maßnahmen aus dem KInvFG werden in einem Sonderposten bilanziert, der in Gesamthöhe von 79.205 € jährlich aufgelöst wird. Dieser Betrag teilt sich auf die einzelnen Maßnahmen wie folgt auf:
| ||||
Gebäude | Maßnahme | Maßnahmenende | Restnutzungsdauer | Betrag Sonderposten |
GS Emst | Toilettenerweiterung | 2020 | 33 Jahre | 1.173 € |
Ges Haspe | Sanierung 3 NW Räume | 2021 | 16 Jahre | 10.125 € |
GS Hestert | Neubau Pavillon | 2022 | 30 Jahre | 61.700 € |
Gym. Hohenlimburg | 3 NW Räume | 2023 | 29 Jahre | 6.207 € |
- Folgekosten in Euro:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | 0 |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | 0 |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | 0 |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 88.050 |
e) personelle Folgekosten je Jahr | 0 |
Zwischensumme | 88.050 |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | 79.205 |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 8.845 |
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X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
gez. Erik O. Schulz | gez. Henning Keune |
Oberbürgermeister | Technischer Beigeordneter
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| gez. Margarita Kaufmann |
| Beigeordnete
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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110,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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43,2 kB
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