Beschlussvorlage - 0943/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die in der Begründung zu dieser Vorlage aufgeführten Änderungen im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungs-gesetzes 1. und 2. Kapitel.

 

Die notwendigen Planungs- und Bauaufträge werden auftragsbezogen vergeben.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Im Rahmen der Förderung nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
(KInvFG) wurden der Stadt Hagen im Jahr 2015 für das 1. Kapitel ein Zuschussbetrag in Höhe von 18.841.399 € bewilligt, was ein Investitionsvolumen in Höhe von 20.934.887 auslöste. Für das 2. Kapitel erhielt die Stadt Hagen 2018 eine Förderung in Höhe von 18.021.139 €, welche Gesamtinvestitionen in Höhe von
20.023.488 € bedeuten.

 

Der Rat der Stadt Hagen hat im Rahmen des KInvFG (1. Kapitel) und des KInvFG
(2. Kapitel) Maßnahmen beschlossen. Siehe hierzu die letzten Vorlagen (0627/2020 und 819/2020) zur Berichterstattung im Rat der Stadt Hagen am 01.10.2020.

 

Im Zuge der Realisierung der Maßnahmen wurde die Verwaltung beauftragt, kontinuierlich über die Entwicklung sowie über die Veränderungen zu berichten.

 

Aufgrund der Coronakrise sind erste Verzögerungen bei Maßnahmen erkennbar. Die Verwaltung wird berichten, wenn sich weitere Erkenntnisse ergeben haben.

 

Der Bundesrat hat am 27.03.2020 für die Kommunalinvestitionsförderungsgesetze den Förderzeitraum jeweils um ein Jahr verlängert.

 

 

 

1. Veränderungen KInvFG 1. Kapitel zum Stand Oktober 2020

 

Nach der Berichterstattung im Oktober 2020 haben sich folgende beschlussrelevante Änderungen ergeben:

 

 

Erneuerung der Straßenbeleuchtung

 

In der Vorlage 0819/2020 wurden u. a. drei Maßnahmen für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung beschlossen. Die drei Maßnahmen werden dabei zu einer Gesamtmaßnahme zusammengefasst. Eine detaillierte Überprüfung der Leuchten, die getauscht bzw. umgerüstet werden sollen, ergab eine Kostenerhöhung von 1.407.000 € auf 1.450.645 €. Im Stadtgebiet werden insgesamt 2.904 Leuchten erneuert. Die Energieeinsparung beträgt 58,56 %.

 

 

 

 

 

Kindertagesstätte Wehringhausen  -  Dachsanierung

 

Bei der Umsetzung der Dachsanierung hat sich ein deutlich schlechteres Schadensbild mit erheblichen Mängeln (im Dachaufbau und an den Dachpyramiden) gezeigt, das einen erheblich höheren Sanierungsaufwand erfordert. Zur ursprünglichen Ausschreibung der Dachsanierung sind Zusatzarbeiten und längere Gerüstzeiten erforderlich. Zusätzlich wird die Dachentwässerung von innenliegend nach außen verlegt. Es gab witterungs- und pandemiebedingte zeitliche Verzögerungen, sodass sich die Umsetzung der Maßnahme bis Ende des Sommers 2021 hinzieht, die Förderung der Maßnahme ist dadurch nicht gefährdet. Mit der aktuellen Hochrechnung erhöhen sich die Kosten von 470.000 € auf 598.000 €.

 

 

 

2. Veränderungen KInvFG 2. Kapitel zum Stand Oktober 2020

 

Nach der Berichterstattung im Oktober 2020 hat sich folgende beschlussrelevante Änderung ergeben:

 

 

Gesamtschule Fritz Steinhoff  -  Brandschutzmaßnahmen

 

Neben den Brandschutzmaßnahmen im 2. und 3. Obergeschoss kommen noch notwendige Brandschutzmaßnahmen im Untergeschoss hinzu. Die Arbeiten sind deutlich umfangreicher und aufwendiger, sodass sich die Maßnahme um 150.000 € von 360.000 € auf 510.000 € erhöht. Aufgrund der Coronasituation können die Arbeiten im Gebäude nicht während der Unterrichtszeiten durchgeführt werden. Die Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen verzögert sich folglich bis Ende 2021.

 

 

Zur Information für die Mitglieder des Rates sind die beiden Listen der Maßnahmen für das 1. und das 2. Kapitel beigefügt.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

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Auswirkungen

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen für die geänderte Maßnahme „Kindertagesstätte Wehringhausen - Dachsanierung“ werden im Vorlagentext dargestellt. Die Finanzierung von Verschiebungen und Kostensteigerungen wird durch die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb des Förderprogramms in der Einplanung in den Haushalt 2021 sichergestellt.

Die finanziellen und bilanziellen Auswirkungen der zusätzlichen Maßnahmen des 1. Kapitels, die bereits in der Sitzung des Rates am 01.10.2020 beschlossen wurden (siehe Vorlage DS 0819/2020) werden inklusive der in der Vorlage angesprochenen Änderung nachfolgend dargestellt.

Die finanziellen und bilanziellen Auswirkungen für die Maßnahmen im Rahmen des 2. Kapitels werden inklusive der im Vorlagentext angesprochenen Änderung ebenfalls nachfolgend dargestellt.

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

 

Zusätzliche Maßnahmen für das Förderprogramm nach dem KInvFG, 1. Kapitel

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

5410

1130

Bezeichnung:

Öffentliche Infrastruktur

Gebäudewirtschafts

Auftrag:

1541043

Bezeichnung:

Öffentliche Beleuchtung

Kostenstelle:

diverse

Bezeichnung:

Gebäudekostenstellen

Kostenart:

414102

Bezeichnung:

Zuweisung Land Erträge Komm.Investitions

 

527530

521502

Bezeichnung:

Aufwand Festwert Öffentl. Straßenbeleuch

Bauunterhaltung Einzelmaßn. gem. InvföG

 

 

Kostenart

2020

2021

2022

2023

2024

Ertrag (-)

414102

 

-1.305.581

-3.330.000

 

 

 

Aufwand (+)

527530

521502

 

1.450.645

3.700.000

 

 

 

Eigenanteil

 

 

515.064

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

1130

Bezeichnung:

Gebäudewirtschaft

Auftrag:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

diverse

Bezeichnung:

Gebäudekostenstellen

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2020

2021

Mehrertrag (-)

414120

Konsumtive Verw. Zuwendungspausch. Land

 

515.064

 

 

 

  1. Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Maßnahmen für das Förderprogramm nach dem KInvFG, 2. Kapitel

 

 

 

2.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1130

Bezeichnung:

Gebäudewirtschafts

Auftrag:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

diverse

Bezeichnung:

Gebäudekostenstellen

Kostenart:

414102

Bezeichnung:

Zuweisung Land Erträge Komm.Investitions

 

527530

521502

Bezeichnung:

Aufwand Festwert Öffentl. Straßenbeleuch

Bauunterhaltung Einzelmaßn. gem. InvföG

 

 

Kostenart

2020

2021

2022

2023

2024

Ertrag (-)

414102

414120

-3.200.953

-355.661

-7.426.620

-810.180

-1.836.900

-204.100

-882.000

-98.000

 

Aufwand (+)

521502

3.556.614

8.251.800

2.041.000

980.000

 

Eigenanteil

0

0

0

0

0

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

2.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1130

Bezeichnung:

Gebäudewirtschaft

Finanzstelle:

5 *

Bezeichnung:

GS Emst - Toilettenerweiterung

 

5.000411

Bezeichnung:

Ges. Haspe - Sanierung 3 NW-Räume

 

5.000419

Bezeichnung:

GS Hestert - Neubau Pavillon

 

5.000421

Bezeichnung:

Gym. Hohenlimburg - 3 NW Räume

Finanzposition:

681100

Bezeichnung:

Investitionszuwendungen vom Land

 

785100

Bezeichnung:

Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen

 

Finanzposition

Gesamt

2020

2021

2022

2023

2024

Einzahlung (-)

681100

-2.232.000

-38.700

-393.300

-1.710.000

-90.000

 

Auszahlung (+)

785100

2.480.000

43.000

437.000

1.900.000

100.000

 

Eigenanteil

248.000

4.300

43.700

190.000

10.000

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

X

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant.

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

 

Die Auszahlungen für die einzelnen Maßnahmen werden im Anlagevermögen bilanziert und führen zu einem jährlichen Abschreibungsaufwand in Gesamthöhe von 88.050 €. Dieser Betrag teilt sich auf die einzelnen Baumaßnahmen wie folgt auf:

 

Gebäude

Maßnahme

Maßnahmenende

Restnutzungsdauer

Abschreibungsbetrag

GS Emst

Toilettenerweiterung

2020

33 Jahre

1.303 €

Ges Haspe

Sanierung 3 NW Räume

2021

16 Jahre

11.250 €

GS Hestert

Neubau Pavillon

2022

30 Jahre

68.600 €

Gym. Hohenlimburg

3 NW Räume

2023

29 Jahre

6.897 €

 

 

Passiva:

 

Die Einzahlungen für die Maßnahmen aus dem KInvFG werden in einem Sonderposten bilanziert, der in Gesamthöhe von 79.205 € jährlich aufgelöst wird. Dieser Betrag teilt sich auf die einzelnen Maßnahmen wie folgt auf:

 

Gebäude

Maßnahme

Maßnahmenende

Restnutzungsdauer

Betrag Sonderposten

GS Emst

Toilettenerweiterung

2020

33 Jahre

1.173 €

Ges Haspe

Sanierung 3 NW Räume

2021

16 Jahre

10.125 €

GS Hestert

Neubau Pavillon

2022

30 Jahre

61.700 €

Gym. Hohenlimburg

3 NW Räume

2023

29 Jahre

6.207 €

 

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

88.050

e) personelle Folgekosten je Jahr

0

Zwischensumme

88.050

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

79.205

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

8.845

 

 

  1.                Rechtscharakter

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

 

gez. Margarita Kaufmann

 

Beigeordnete

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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03.12.2020 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

10.12.2020 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen