Beschlussvorlage - 0399/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Abschluss eines EVB-IT Vertrages über Softwareupdates der Digitalfunkgeräte der Fa. Sepura in Höhe von rund 91.700 Euro.

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat einmalig die Kosten für das Update der Digitalfunkgeräte übernommen, danach obliegt die Sicherstellung den Gemeinden und Kreisen.

Hierzu bedarf es eines Vertrages über die regelmäßige Durchführung dieser Updates, welcher dieser Vorlage für einen Beschluss zugrunde liegt.

 

Begründung

 

Mit Runderlass vom 10.07.2018 übernimmt das Land NRW einmalig die Kosten für das erforderliche Softwareupdate der Digitalfunkgeräte.

 

Des Weiteren werden die Gemeinden und Kreise angewiesen, Haushaltsvorsorge für die Jahre 2020 und Folgende zu treffen, um die Digitalfunkendgeräte auf den aktuellen Softwarestand zu halten.

 

Ausdrücklich weist das Innenministerium darauf hin, dass für den sicheren und regelgerechten Betrieb der Funkgeräte die Pflicht beim Betreiber der Funkgeräte liegt. Zu dieser Verpflichtung gehört, die Funkgeräte mit der jeweils gültige Version der Musterprogrammierung zu betreiben.

 

Mit der Firma Selectric Nachrichten Systeme (einziger System- und Softwarelieferant für Sepura BOS- Funkgeräte) wurde der anliegende Software-Wartungsvertrag verhandelt. Mit Abschluss dieses Vertrages wäre die geforderte Haushaltsvorsorge erfüllt. Zudem besteht für das Update ein Kostenvorteil in Höhe von 34 Euro netto je Gerät gegenüber den genannten Kosten im oben aufgeführten Erlass in Höhe von 69 € netto. Hieraus resultiert je Gerät ein Kostenfaktor von 35 Euro netto, 41,65 Euro brutto pro Update. Hinzu kommt, dass alle erforderlichen Updates innerhalb des Vertragsjahres mit dieser Pauschale abgedeckt sind.

 

Zurzeit sind im Sachgebiet „Informations- und Kommunikationstechnik“ des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz 538 Stück Digitalfunkgeräte gelistet. Hieraus ergibt sich zum heutigen Zeitpunkt eine zu zahlende vertragliche Leistung von 18.830 Euro netto, 22.407,70 Euro brutto. Nach einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten erfolgt eine jährliche Erhöhung der Pflegepauschale um 3,0 %.

 

Der Vertrag wurde durch den zuständigen Bereich auf den fachlichen Inhalt in Bezug des Updates der Funkgeräte geprüft und es bestehen von dort keine Einwände.

 

Die Aufwendungen sind im laufenden Haushalt eingeplant. Die Aufwendungen sind ab 2022 in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen und werden dem Rat im Rahmen der Haushaltsplanberatung vorgelegt.

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende Auswirkungen

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Abschluss eines EVB-IT Vertrages über Softwareupdates der Digitalfunkgeräte der Firma Sepura

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1260

Bezeichnung:

Brand- und Katastrophenschutz

Kostenstelle:

24506

Bezeichnung:

Funkanlage, Geräte 37

Kostenart:

525501

Bezeichnung:

Unterhaltung sonstiges bewegliches Vermögen durch Fachämter

 

 

Kostenart

2021

2022

2023

2024

Ertrag (-)

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

525501

22.407,70 €

22.407,70 €

23.079,93 €

23.772,33 €

Eigenanteil

 

22.407,70 €

22.407,70 €

23.079,93 €

23.772,33 €

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

  1.                Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Reduzieren

Auswirkungen

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

03.12.2020 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen