Beschlussvorlage - 0773/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Das Mehrgenerationenhaus als Bestandteil der kommunalen Infrastruktur
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Martina Gleiß
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Vorberatung
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08.09.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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01.10.2020
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen bekräftigt, dass das Mehrgenerationenhaus des Deutschen Kinderschutzbundes, Ortsverein Hagen e. V., unverändert wichtiger Bestandteil der kommunalen Infrastruktur ist. Es bleibt während des gesamten Förderzeitraumes (01.01.2021 bis 31.12.2028) Bestandteil der kommunalen Aktivitäten zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, insbesondere zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger, sowie der kommunalen Planungen bzw. Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der Kinderschutzbund teilte am 01.09.2020 mit, dass ab 2021 ein Anschlussprogramm für die Förderung von Mehrgenerationenhäusern besteht. Bereits seit 2007 erfolgt eine Förderung, seit 2012 mit Kofinanzierung durch die Stadt Hagen.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert im "Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus - Miteinander - Füreinander" vom 01.01.2021 bis 31.12.2028 Mehrgenerationenhäuser mit bis zu 40.000 EUR jährlich als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Damit wird das bis Ende 2020 laufende Förderprogramm fortgeführt. Durch die Förderung sollen die Mehrgenerationenhäuser in enger Abstimmung mit den Kommunen freiwilliges Engagement, Teilhabe und digitale Bildung aller Generationen stärken und den gesellschaftlichen Zusammenhang sowie das demokratische Miteinander fördern.
Das Mehrgenerationenhaus des Kinderschutzbundes hat sich mit seinen vielfältigen Angeboten sozialraumorientiert zu einem festen Bestandteil der sozialen Infrastruktur in Hagen etabliert und soll es künftig auch bleiben. Durch seine generationsübergreifenden Angebote wird u. a. die soziale Teilhabe und freiwilliges Engagement gefördert, sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt.
Voraussetzungen für die Förderung im Rahmen des Bundesprogrammes sind die Vorlage eines Beschlusses der jeweiligen Vertretungskörperschaft mit dem Bekenntnis der Kommune zum Mehrgenerationenhaus sowie eine jährliche kommunale Kofinanzierung in Höhe von 10.000 EUR. Die Mittel sind für 2021 im Haushalt eingestellt und für die Folgejahre eingeplant.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
Kofinanzierung zunächst für 2021 in Höhe von 10.000 EUR, bereits im Haushalt eingeplant. Für Folgejahre jährliche Entscheidung |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 1.31.31. | Bezeichnung: | Förderung Träger der Wohlfahrtspflege |
Auftrag: | 1.31.31.40 | Bezeichnung: | Förderung Träger der Wohlfahrtspflege |
Kostenstelle: | 531800 | Bezeichnung: | Zuschüsse an übrige Bereiche |
Kostenart: | 4nnnnn | Bezeichnung: |
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| 5nnnnn | Bezeichnung: |
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- Steuerliche Auswirkungen
X | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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X | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
gez. Erik. O. Schulz | gez. i. V. Christoph Gerbersmann |
Oberbürgermeister | Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer
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Bei finanziellen Auswirkungen: | gez. Christoph Gerbersmann |
| Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |

01.10.2020 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen bekräftigt, dass das Mehrgenerationenhaus des Deutschen Kinderschutzbundes, Ortsverein Hagen e. V., unverändert wichtiger Bestandteil der sozialpolitischen Infrastruktur in der Kommune ist. Es bleibt während des gesamten Förderzeitraumes (01.01.2021 bis 31.12.2028) Bestandteil der kommunalen Aktivitäten zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, insbesondere zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger, sowie der kommunalen Planungen bzw. Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels.
Abstimmungsergebnis:
X | Einstimmig beschlossen |