08.09.2020 - 6.2 Das Mehrgenerationenhaus als Bestandteil der ko...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Datum:
- Di., 08.09.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Martina Gleiß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Quadt fragt, aus welchem Grund in der Vorlage ausgeführt sei, dass Belange von Menschen mit Behinderungen nicht betroffen seien.
Herr Gerbersmann macht deutlich, dass dieser Punkt für den Fall vorgesehen sei, dass es eine besondere Betroffenheit von Menschen mit Behinderungen gebe. Hier gebe es lediglich eine allgemeine Betroffenheit. Er gebe Herrn Quadt recht, dass in einem Mehrgenerationenhaus sicher auch ältere Menschen mit Einschränkungen betroffen seien. Es sei aber keine Einrichtung, bei der speziell Menschen mit Behinderungen betroffen seien. Daher sei dieser Punkt so formuliert.
Frau Timm-Bergs stellt den Empfehlungsbeschluss an den Rat zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen bekräftigt, dass das Mehrgenerationenhaus des Deutschen Kinderschutzbundes, Ortsverein Hagen e. V., unverändert wichtiger Bestandteil der kommunalen Infrastruktur ist. Es bleibt während des gesamten Förderzeitraumes (01.01.2021 bis 31.12.2028) Bestandteil der kommunalen Aktivitäten zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, insbesondere zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger, sowie der kommunalen Planungen bzw. Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels.
