Beschlussvorlage - 0741/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat stimmt der einvernehmlichen Aufhebung des Durchführungsvertrages zum Bebauungsplan Nr. 3/16 Sondergebiet Revelstraße/Ophauser Straße zu.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Kann entfallen.

 

Begründung

 

Die Gespräche mit der Stadt Wetter haben zwar zu einer grundsätzlichen Klärung über die akzeptierten Verkaufsflächen geführt. Dennoch bestehen weiterhin Bedenken hinsichtlich der Verfahrensfragen. Das Aufhebungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 3/16 Sondergebiet Revelstraße/Ophauser Straße wurde am 25.06.2020 im vereinfachten Verfahren eingeleitet. Die Stadt Wetter hat jedoch Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Anwendbarkeit des vereinfachten Verfahrens geäußert, die aus ihrer Sicht dazu führen könnten, dass das von ihr beklagte Planungsrecht möglicherweise nicht rechtssicher aufgehoben würde.

 

Die Verwaltung ist dagegen der Auffassung, dass das vereinfachte Verfahren anwendbar ist, sofern der entsprechende Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan aufgehoben wird. Der Vorhabenträger ist auch bereit, den Durchführungsvertrag einvernehmlich aufzuheben und dazu eine schriftliche Aufhebungsvereinbarung mit der Stadt zu schließen.

 

Die Rechtsauffassung der Stadt Hagen wurde zwischenzeitlich von der das Verfahren begleitenden Rechtsanwältin im Grundsatz bestätigt, wenngleich es dazu noch keine Rechtsprechung gibt. Durch die Aufhebung des Durchführungsvertrages könnte möglicherweise das OVG zu der Feststellung gelangen, dass kein  Bescheidungsinteresses mehr vorliegt, da der Vertrag eine zwingende Grundlage des Bebauungsplanes darstellt und somit aus diesem Grunde schon nicht mehr vollziehbar ist. Um zu einer raschen Klärung der Angelegenheit zu kommen, hat die Stadt Hagen das OVG gebeten, eine Entscheidung herbeizuführen. Sollte das Gericht ein Urteil fällen, würde es den B-Plan mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit aus den bereits in der Eilentscheidung angeführten Gründen mit Allgemeinverbindlichkeit für unwirksam erklären. Damit würde sich das oben angesprochene Aufhebungsverfahren erübrigen. Von der Stadt Hagen wäre in der Folge nichts weiter zu unternehmen, als die Entscheidung öffentlich bekannt zu machen. Als Prozessverliererin hätte die Stadt Hagen die Kosten zu tragen. Diese liegen bei 2.664 € Verfahrenskosten sowie 3.494 € netto außergerichtliche Kosten der Antragstellerin.

 

Die Stadt Hagen hält weiterhin an dem Einzelhandelsvorhaben auf der Basis der nunmehr zwischen den Städten unter Beteiligung der Einzelhandelsgutachter abgestimmten Verkaufsflächen fest. Dazu werden sowohl das Bebauungsplanverfahren Nr. 4/20 Einzelhandel Revelstraße als auch das FNP-Teiländerungsverfahren Nr. 111 zur Schaffung von neuem Planungsrecht weiter vorangetrieben.

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

 

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Beschlüsse

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16.09.2020 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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22.09.2020 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat stimmt der einvernehmlichen Aufhebung des Durchführungsvertrages zum Bebauungsplan Nr. 3/16 Sondergebiet Revelstraße/Ophauser Straße zu.

 

Die Verwaltung wird aufgefordert mitzuteilen, welche Projekte in der Nachbarstadt aktuell anstehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

17

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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01.10.2020 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat stimmt der einvernehmlichen Aufhebung des Durchführungsvertrages zum Bebauungsplan Nr. 3/16 Sondergebiet Revelstraße/Ophauser Straße zu.

 

Die Verwaltung wird aufgefordert mitzuteilen, welche Projekte aktuell anstehen.

Abstimmungsergebnis:

 

X

 Einstimmig beschlossen