Berichtsvorlage - 0740/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Luftreinhalteplan 2020 für die Stadt Hagen.Hier: Erteilung des Einvernehmens der Stadt Hagen nach § 47 Abs. 4 BImSchG gegenüber der Bezirksregierung Arnsberg.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Andreas Winterkemper
- Beteiligt:
- FB11 - Personal und Organisation; FB30 - Rechtsamt; FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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07.09.2020
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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22.09.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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01.10.2020
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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04.12.2020
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Sachverhalt
Kurzfassung
Bei dem beiliegenden Entwurf des Luftreinhalteplans Hagen 2020 (LRP 2020) handelt es sich um eine Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Stadt Hagen aus dem Jahre 2017. Die Basis für die Fortschreibung des LRP bildet das Maßnahmenpaket, das im Zuge des gerichtlichen Vergleichs zwischen dem Land NRW, der Stadt Hagen und der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) vor dem OVG Münster im Frühjahr d. J. verhandelt wurde und durch allseitige Zustimmung zu dem Vergleichsvorschlag gemäß Beschluss des OVG Münster vom 25.02.2020 rechtswirksam zustande gekommen ist (s. Anlage LRP 2020, S. 50 ff.).
Das zweistufige Maßnahmenpaket des Vergleichs ist mit Ausnahme der Maßnahme (M15 „Finanzierung des ÖPNV“) in den aktuellen LRP Entwurf (Stand 8/2020) vollständig eingeflossen. Die Maßnahme M 15 wurde von der Bezirksregierung Arnsberg (nachfolgend BR genannt) aus dem Maßnahmenkatalog herausgenommen, da der Verkehrsverbund Rhein Ruhr seine Bewerbung als Modellregion im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung zwischenzeitlich zurückgezogen hat. Zudem enthält der aktuelle Planentwurf Maßnahmen des LRP 2017, die bislang noch nicht abgeschlossen wurden und nun fortzuführen sind (s. Anlage LRP 2020, S. 66 u. 67).
Der Rat hat aufgrund der Öffentlichen Berichtsvorlage vom 06.03.2020 (DS 0231/2020) bereits am 26.03.2020 von der Verpflichtung zur Fortschreibung des LRP mit den vorgesehenen Maßnahmen Kenntnis erhalten.
Nach § 2 Satz 2 des Vergleichs ist die Fortschreibung des LRP 2020 „… unter Beachtung der in der landesweiten Luftreinhalteplanung bestehenden Prioritäten schnellstmöglich, spätestens bis Ende November 2020 abzuschließen.“ Vor diesem Hintergrund bittet die BR die Stadt darum, ihr die Einvernehmenserteilung nach § 47 Abs. 4 BImSchG spätestens bis zum 02.10.2020 final mitzuteilen.
Die Einvernehmenserteilung zum Luftreinhalteplan durch die Straßenverkehrsbehörde und den Träger der Straßenbaulast ist als fachbehördliche Entscheidung ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Sie wird der BR fristgerecht zum 02.10.2020 übermittelt.
In der Begründung werden die wesentlichen Inhalte des Luftreinhalteplans Hagen 2020 zusammengefasst.
Begründung
Zusammenfassung des Luftreinhalteplans 2020 für die Stadt Hagen
I. Aufstellung / Anlass
Obwohl sich die Luftqualität dank zahlreicher Maßnahmen in den letzten Jahren verbessert hat, werden die Grenzwerte vor allem für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid in der Stadt nicht flächendeckend eingehalten.
Im Februar 2020 haben sich daher das Land Nordrhein-Westfalen, die Stadt Hagen und die Deutsche Umwelthilfe auf einen Vergleich geeinigt und die Umsetzung eines zweistufigen Maßnahmenpaketes im Rahmen der Neuaufstellung des Luftreinhaltplanes Hagen 2020 bis spätestens November beschlossen, um schnellstmöglich den Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (μg/m³) einzuhalten.
Durch die bis heute ergriffenen Maßnahmen konnte eine deutliche Besserung der lokalen Feinstaubbelastung im Hagener Stadtgebiet erreicht werden. Die Immissionsgrenzwerte für Feinstaub und Ruß werden im Jahresmittel eingehalten.
Dagegen liegt die Belastung mit Stickstoffdioxid (NO2) trotz erheblicher Anstrengungen an den stark befahrenden Innenstadtbereichen und Hot-Spots „Graf-von-Galen-Ring“ und „Märkischer Ring“ über dem EU-Jahresgrenzwert von 40 μg/m³ (vgl. LRP 2020 Hagen, S. 17 f.). Der Messwert des Landesumweltamtes (LANUV) am Graf-von-Galen-Ring lag für das Jahr 2018 bei 50 μg/m³ und im Jahr 2019 bei 45 μg/m³ im Jahresmittel. Am Märkischen Ring wurden für das Jahr 2018 noch 50 μg/m³ und für 2019 bei 44 μg/m³ ermittelt.
Wegen der fortdauernden Grenzwertüberschreitung ist die Neuaufstellung eines Luftreinhalteplans für den Bereich der Stadt Hagen notwendig geworden (LRP 2020 Hagen, S. 14).
II. Verursacheranalyse
Der maßgebliche Verursacher für die erhöhten Stickstoffdioxidwerte an den beiden Hotspots in Hagen ist der Kfz-Verkehr. Rund 60 Prozent der Belastung stammen hier aus Abgasen des Straßenverkehrs. Für den regionalen Hintergrund betragen die Anteile jeweils ca. 21 %. Der urbane Kfz-Anteil im städtischen Hintergrund liegt zwischen 8 und 9 %. Der Anteil der Kleinfeuerungsanlagen beträgt 6 %. Alle weiteren Quellen tragen unter 5 % der Stickstoffdioxid-Belastung bei (vgl. LRP 2020 Hagen, S. 33 ff.).
III. Maßnahmenteil
Das Gesamtkonzept des LRP umfasst kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur nachhaltigen Veränderung der Verkehrssituation und zur kontinuierlichen Minderung der Luftschadstoffbelastung. Mit dem ausgehandelten Vergleich und dem Maßnahmenkatalog des LRP für Hagen verpflichten sich das Land NRW und die Stadt Hagen den Grenzwert für Stickstoffdioxid einzuhalten.
In den Hagener LRP 2020 haben 44 Maßnahmen Eingang gefunden – die mit einem zweistufigen Konzept umgesetzt werden sollen.
Das Paket der Maßnahmenstufe 1 enthält kurzfristig wirkende Maßnahmen, die sich speziell auf die erwähnten Belastungspunkte/Hotspots beziehen. Hierzu zählen die Einführung einer Busspur auf der Körnerstraße sowie Geschwindigkeitsbeschränkungen am und Zufahrtsregelungen zum Märkischen Ring. Mit der Freigabe der Bahnhofshinterfahrung soll der Graf-von-Galen-Ring entlasten werden. Zum anderen enthält der LRP Hagen 2020 Maßnahmen, die im gesamten Stadtgebiet wirken. Diese umfassen unter anderem die Umstellung der Busflotte bzw. des kommunalen Fuhrparks auf den modernsten Abgasstandard beziehungsweise auf emissionsfreie Antriebe, optimierte Leitsysteme, um den Verkehrsfluss zu erhöhen, Parkraumbewirtschaftung, Marketingaktionen und die Angebotserweiterung des ÖPNV und Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs. Zudem enthält der Entwurf des LRP einige Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplan 2017, die bisher noch nicht abgeschlossen wurden und nun fortzuführen sind. Diese sind beispielsweise die Erarbeitung eines integrierten städtebaulichen Gesamtkonzeptes für die Innenstadt oder die Berücksichtigung von Belangen der Luftreinhalteplanung in der Bauleitplanung (vgl. LRP 2020, S. 66 und 67.).
IV. Wirkungskontrolle
Wesentlicher Bestandteil der Vergleichsvereinbarung zwischen dem Land NRW und der Stadt Hagen mit der Deutschen Umwelthilfe ist eine fortlaufende Wirkungskontrolle der festgesetzten Maßnahmen.
Sollten die Grenzwerte für Stickstoffdioxid an den einzelnen Messstellen nicht eingehalten werden und weiterhin im Jahresmittel überschritten werden, treten für die Belastungsschwerpunkte/Hotspots „Graf-von-Galen-Ring“ und Märkischer Ring die in der Maßnahmenstufe 2 genannten Maßnahmen unverzüglich in Kraft. Auf dem Graf-von-Galen-Ring würden die jeweils äußeren Fahrspuren der vierspurigen Straße eingezogen (Maßnahme 42) und auf dem Märkischen Ring würde dann eine Festzeitensteuerung der Zuflussregelung des Verkehrs durch die Lichtsignalanlage am Emilienplatz greifen. Die derzeitige Sperrung eines Fahrstreifens des doppelten Linksabbiegers von der Heinitzstraße auf den Märkischen Ring würde in diesem Fall wieder rückgängig gemacht (vgl. LRP 2020, M 42 – 44, S. 68 und 69).
V. Prognose der immissionsseitigen Wirkungen
Im Entwurf des LRP 2020 wurden für die einzelnen Belastungsschwerpunkte in der bestehenden Umweltzone für die Prognosejahre 2020, 2021 bzw. 2023 modelliert. In den Wirkungsuntersuchungen wurde die Situation für das Jahr 2020 vor und während der Sanierung der Marktbrücke im Jahr 2021 betrachtet. Da sich die Maßnahmen am Märkischen Ring teilweise auch auf den Graf-von-Galen-Ring auswirken können, werden die beiden Bereiche gemeinsam betrachtet.
Immissionsseitige Wirkungen der 1. Maßnahmenstufe
Im LRP wurde die immissionsseitige Wirkung der 1. Maßnahmenstufe (Eröffnung Bahnhofshinterfahrung, Sperrung Arbeitsamtsrampe, Busspuren Körnerstraße, Reduzierung Linksabbieger, Sanierung Marktbrücke (Fahrspurreduzierung auf dem Märkischen Ring in Fahrtrichtung Emilienplatz)) berechnet (vgl. LRP 2020, S. 69 ff.).
Graf-von-Galen-Ring
Durch die Eröffnung der Bahnhofshinterfahrung wird eine deutliche Reduktion des Verkehrs eintreten. Unter der Berücksichtigung der Reduzierung der Linksabbiegerspuren von der Heinitzstraße auf den Märkischen Ring wird für den Graf-von-Galen-Ring mit 37 μg/m³ Luft eine Einhaltung des Grenzwertes im Jahr 2020 prognostiziert. Während der Sanierung der Marktbrücke (2021) wird die Einhaltung des Grenzwertes ebenfalls mit 37 μg/m³ Luft prognostiziert. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten an der Marktbrücke im Jahr 2023 wird laut Einschätzung des Landesumweltamtes eine deutliche Einhaltung des Grenzwertes erwartet.
Märkischer Ring
Die Bahnhofshinterfahrung verringert die NO2-Belastung auf 41 μg/m³ Luft. Durch die Reduzierung der Linksabbiegerspur von der Heinitzstraße auf den Märkischen Ring wird eine Einhaltung des Grenzwertes von 40 μg/m³ Luft im Jahr 2020 prognostiziert, die auch während der Sanierung der Marktbrücke im Jahr 2021 mit 38 μg/m³ Luft nicht gefährdet ist. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme in 2023 wird für alle untersuchten Maßnahmen eine Einhaltung des Grenzwertes erwartet.
Immissionsseitige Wirkungen der 2. Maßnahmenstufe
Ferner wurde im LRP 2020 die immissionsseitige Wirkung der 2. Maßnahmenstufe betrachtet (vgl. LRP 2020, S. 74 ff.).
Graf-von-Galen-Ring
Mit der zusätzlichen Einziehung eines Fahrstreifens je Fahrtrichtung und einer damit verbundenen Verringerung der Fahrzeuge wird in 2023 ein NO2-Jahresmittelwert von 29 μg/m³ Luft erreicht. Wird zusätzlich eine der Linksabbiegerspuren von der Heinitzstraße auf den Märkischen Ring vorgenommen, was eine geringe Zusatzbelastung für den Graf-von-Galen-Ring bedeutet, verringert sich die NO2-Belastung auf nur 30 μg/m³ Luft im Jahr 2023.
Märkischer Ring
Für das Jahr 2021 wird auch während der Baumaßnahme Marktbrücke (mit Einschränkung Linksabbieger Heinitzstraße) 37 μg/m³ Luft prognostiziert und somit der Grenzwert eingehalten.
VI. Weiteres Verfahren
Nach Vorliegen des Einvernehmens der zuständigen Straßenverkehrsbehörde wird die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung durch die BR durchgeführt. Die Bürger der Stadt Hagen und die interessierte Fachöffentlichkeit haben die Möglichkeit während der üblichen Dienstzeiten den Entwurf des LRP einzusehen und dazu Stellung zu nehmen. Der LRP 2020 Hagen wird auch im Zentralen Bürgeramt (Rathaus I) ausgelegt.
Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg tritt der LRP 2020 für die Stadt Hagen dann in Kraft. Ziel des zwischen den drei genannten Parteien abgeschlossenen Vergleichs ist es, den LRP 2020 für die Stadt Hagen spätestens im Monat November zu veröffentlichen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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