Beschlussvorlage - 0590/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, die in der Fortschreibung des Aktionsplans dargestellten Neu- und Ausbauprojekte wie geplant umzusetzen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Fortschreibung des Aktionsplans gibt Aufschluss über die Bedarfsdeckung zum Kindergartenjahr 2020/2021 und eine Übersicht zum aktuellen Stand der 2019 beschlossenen Neu- und Ausbauprojekte bzw. weiterer Planungsprojekte in Bezug auf die Kindertagesbetreuung in Hagen. Im Ergebnis werden in den nächsten Jahren insgesamt 810 neue Betreuungsplätze in den Kindertageseinrichtungen geschaffen. Unter Zugrundelegung der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung bei den Kindern unter sechs Jahren reichen diese Maßnahmen jedoch lediglich dazu aus, den Bedarf im Ü3-Bereich marginal zu verbessern. In Bezug auf den U3-Bereich kann nur der Status quo gehalten werden. In der Konsequenz sind die in der Vorlage dargestellten Maßnahmen von allen verantwortlichen Fachbereichen der Verwaltung zwingend umzusetzen und der weitere Ausbau zu intensivieren.

 

 

Begründung

 

Im Beschluss des Jugendhilfeausschusses zum ersten Hagener Aktionsplan zur Kinderbetreuung in Hagen (Vorlage 0565/2019) vom 19.06.2019 wurde die Verwaltung beauftragt, die dargestellten Neu-und Ausbauprojekte wie vorgesehen umzusetzen und die dafür erforderlichen investiven und konsumtiven Mittel bei der Haushaltsplanung zu berücksichtigen.

Die Fortschreibung des Aktionsplans gibt Aufschluss über die Bedarfsdeckung zum Kindergartenjahr 2020/2021 und eine Übersicht zum aktuellen Stand der 2019 beschlossenen Neu- und Ausbauprojekte bzw. weiterer Planungsprojekte in Bezug auf die Kindertagesbetreuung in Hagen.

 

Bedarfsdeckung zum Kindergartenjahr 2020/2021

Im Kindergartenjahr 2020/2021 werden in den Kindertageseinrichtungen insgesamt 6.550 Betreuungsplätze und in der Kindertagespflege (inkl. Großtagespflegestellen) 600 Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Auf die Altersgruppen bezogen, teilen sich diese wie nachfolgend dargestellt auf.

 

Altersgruppe

Plätze in Kindertageseinrichtungen

Plätze in Kindertagespflege

U3

1310

550

Ü3

5240

50

 

Hieraus ergibt sich für das Kindergartenjahr 2020/2021 eine Versorgungsquote von:

 

U3 = 32,5 %

 

Ü3 = 94,3 %

 

Beide Werte liegen unter den vom Rat der Stadt Hagen im Bereich der Kindertages-betreuung beschlossenen Versorgungsquoten.

 

Zur Erreichung der Versorgungsquoten fehlen für das neue Kindergartenjahr 370 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren und 300 Plätze für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren.

 

Wie die Tabelle zur Bevölkerungsentwicklung „Kinder unter sechs Jahren“ aus dem Aktionsplan 2019 bereits dargelegt hat, ist auch weiterhin mit einer Zunahme der nachwachsenden Jahrgänge zu rechnen.

 

Prognose der Bevölkerungsentwicklung „Kinder unter sechs Jahren“

 

 

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

Kinder

0 - u. 3

5.080

5.386

5.526

5.650

5.873

6.058

6.243

6.428

Kinder

3 - u. 6

4.958

5.061

5.263

5.507

5.660

5.844

6.029

6.214

Gesamt

10.038

10.447

10.789

11.157

11.533

11.902

12.272

12.642

 

 

Neu- und Ausbauprojekte

Aufgrund des prognostizierten Bevölkerungsanstiegs für die Altersgruppe der Kinder unter sechs Jahren, sind die geplanten Neu- und Ausbauprojekte weiterhin zu forcieren. Einige der geplanten Baumaßnahmen aus dem Aktionsplan 2019 haben sich zwischenzeitlich aufgrund unterschiedlicher Sachzwänge verändert. Demgegenüber stehen weitere Maßnahmen, die sich nun ergänzend in Planung befinden und deren Umsetzung vom Verwaltungsvorstand der Stadt Hagen zugestimmt wurde.

Im Folgenden eine Übersicht der im Aktionsplan 2019 aufgeführten und der neu hinzugekommenen Maßnahmen und ihre jeweiligen Realisierungsstände.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahmen aus dem Aktionsplan 2019

 

 

Stadt-bezirk

Maßnahme

Sachstand

Neue

Plätze

Geplante Fertig-

stellung

Hohen-

limburg

Neubau Sudentenstraße

Auf den Bau einer neuen Kita am Standort Sudetenstraße wird aufgrund der unverhältnismäßig hohen Baukosten verzichtet.

-50

 

Eilpe

Erweiterung Franzstraße

Vorlage 0158/2020:

Die Maßnahme befindet sich in der Umsetzung.

20

2021

Neubau Wörthstraße

Derzeit findet eine Anwohner-beteiligung statt. Zur Umsetzung der Maßnahme ist ein B-Plan-Verfahren erforderlich.

75

2022

Haspe

Neubau Jungfernbruch

Für einen zeitnahen Baubeginn wurde eine Teilbaugenehmi-gung beantragt.

75

2021

Neubau Markanaplatz

Boden- und Lärmschutzgut-achten liegen vor. Ebenso die Zustimmung von -69- Untere Wasserbehörde. Der Beschluss zur förmlichen Offenlage zur Änderung des Bebauungspla-nes ist für den 01.10.2020 geplant.

75

2022

Waldkita Schülinghauser Str.

Das Naturfreundehaus ist aus statischen Gründen nicht mehr nutzbar. Ein Neubau an gleicher Stelle ist nach Aussage von -61- aufgrund des § 35 BauGB nicht zulässig.

-30

 

Mitte

Neubau

Terra 1

Vorlage 0494/2020:

Die Anmietung der Fläche ist beschlossen. Ein Bauantrag ist in der Erstellung.

150

2022

Neubau Gerhard-Hauptmann Str.

Die Maßnahme wurde bereits im März 2018 mit dem Planungs-büro abgestimmt; der Bauantrag ist im Juli 2020 gestellt worden. Die Maßnahme wird sich daher gegenüber der Ursprungs-planung um ein Jahr verzögern.

55

2022

Neubau Eppenhauser Straße

Die Verträge zwischen Investor und Träger sind unterzeichnet. Der Bauantrag wird in Kürze eingereicht.

60

2022

Neue Maßnahmen

 

 

Stadt-

bezirk

Maßnahme

Sachstand

Neue

Plätze

Geplante Fertig-

stellung

Hohen-

limburg

Neubau Langenkampstr.

Vorlage 0282/2020:

Ersatz für die Sudetenstraße

75

2022

Erweiterung Dümpelstraße

Vorlage 0178/2019:

Der Um- und Anbau beginnt nach Umzug der Kinder in das Provisorium.

20

2021

Nord

Neubau Vossacker

Ersatz für die Kita Funcken-hausen mit Ausweitung um eine Gruppe.

20

2022

Mitte

Neubau Cunostraße

Aufgrund der insgesamt prognostizierten Fehlbedarfe vor dem Hintergrund des Neubaugebietes Lohestraße bzw. zur Versorgung des neuen Wohngebietes Rissenkamp, ist wegen der zentralen Lage des Sozialraums ein weiterer Neubau einer Kita (zusammen mit dem Neubau der Jugendeinrichtung) auf Emst vorgesehen. Hierzu ist zunächst ein B-Planverfahren erforderlich.

75

2023

Neubau Kochstraße

Vorlage 1226/2019:

Der Bauantrag wird in Kürze eingereicht.

55

2022

Neubau Fleyer Straße

Eine Bauvoranfrage ist eingereicht worden. Nach positivem Bescheid wird der Bauantrag erstellt.

55

2022

Anbau Kuhlerkamp

Erweiterung der Kita um eine Gruppe auf die dahinter liegende Grünfläche. Durch die Festsetzung als Ausgleichsfläche ist das Vorhaben nach Prüfung durch -61- nicht zulässig.

 -20

 

 

Die aufgeführten Maßnahmen haben nach derzeitigem Stand in Bezug auf ihre Fertigstellung nachfolgende Auswirkungen auf das zur Verfügung stehende Platzangebot:

 

 

 

Kindergartenjahr 2021/2022: + 115 Plätze

 

Kindergartenjahr 2022/2023: + 620 Plätze

 

Kindergartenjahr 2023/2024: +   75 Plätze

 

Durch die Maßnahmen werden in den nächsten Jahren insgesamt 810 neue Betreuungsplätze in den Kindertageseinrichtungen geschaffen. Darüber hinaus ist auch der Ausbau im Bereich der Großtagespflegestellen, der in Abhängigkeit zum Platzausbau in den institutionellen Einrichtungen steht, noch nicht abgeschlossen (Vorlage 0016/2019).

 

Hintergrund ist, dass ein über die bestehenden Großtagespflegestellen hinaus gehender übereilter Ausbau an Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege aufgrund der fehlenden Plätze im Ü3-Bereich zu einem Überleitungsproblem führt. Das heißt, dass Kindern, die bis zum dritten Lebensjahr in der Kindertagepflege betreut wurden, keine Platzgarantie für eine Weiterbetreuung in einer Kindertageseinrichtung gegeben werden kann. Verbleiben die Kinder in der Tagespflege, sinken in der Folge die Versorgungsmöglichkeiten für die U3-Kinder weiter ab.

 

Des Weiteren ist die Betreuung für Kinder über drei Jahren in Kindertagespflege aufgrund der Finanzierungsstruktur des Landes erheblich kostenintensiver als die institutionelle Betreuung. Die Systeme sind zwar fachlich vom Gesetzgeber gleichgestellt, die Finanzierung ist jedoch auch nach der Novellierung des Kinderbildungsgesetzes weiterhin sehr unterschiedlich.

 

Bei Realisierung aller in den beiden Übersichten dargestellten Maßnahmen in den vorgesehenen Zeitschienen würde sich die Bedarfssituation, unter Zugrundelegung der Prognose zur Bevölkerungsentwicklung, im Hinblick auf die vom Rat beschlossenen Versorgungsquoten wie folgt entwickeln:

 

Kindergartenjahr

neue Plätze

verbleibender Fehlbedarf

U3

Ü3

U3

Ü3

2020/2021

0

0

370

300

2021/2022

30

85

420

350

2022/2023

165

455

315

100

2023/2024

20

55

370

210

 

Die Tabelle verdeutlicht nachdrücklich, dass selbst die Realisierung aller Maßnahmen lediglich im Ü3-Bereich zu einer marginalen Verbesserung führt. In Bezug auf den U3-Bereich kann nur der Status quo gehalten werden.

Dabei sollte nicht vergessen werden, dass es sich bei der Versorgung mit Kinderbetreuungsplätzen um einen gegenüber der Stadt Hagen einklagbaren Rechtsanspruch handelt.

In der Konsequenz sind die dargestellten Maßnahmen von allen verantwortlichen Fachbereichen der Verwaltung zwingend umzusetzen und der weitere Ausbau zu intensivieren.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Die Kindertagesbetreuungsangebote in Hagen sind grundsätzlich inklusiv  ausgerichtet.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die finanziellen Auswirkungen der für 2021 vorgesehenen Maßnahmen sowie der Neubau Markanaplatz sind bereits im laufenden Haushaltsplan berücksichtigt. Bei den anderen Maßnahmen handelt es sich um Investorenprojekte. Die konsumtiven Auswirkungen können erst nach Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses zur Vergabe der Trägerschaften berechnet werden.

 

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Auswirkungen

Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

 

gez.

 

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

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Beschlüsse

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19.08.2020 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

01.10.2020 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen