Beschlussvorlage - 0590/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des Aktionsplans "Kindertagesbetreuung in Hagen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
- Beteiligt:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
19.08.2020
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
01.10.2020
|
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Fortschreibung des Aktionsplans gibt Aufschluss über die Bedarfsdeckung zum Kindergartenjahr 2020/2021 und eine Übersicht zum aktuellen Stand der 2019 beschlossenen Neu- und Ausbauprojekte bzw. weiterer Planungsprojekte in Bezug auf die Kindertagesbetreuung in Hagen. Im Ergebnis werden in den nächsten Jahren insgesamt 810 neue Betreuungsplätze in den Kindertageseinrichtungen geschaffen. Unter Zugrundelegung der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung bei den Kindern unter sechs Jahren reichen diese Maßnahmen jedoch lediglich dazu aus, den Bedarf im Ü3-Bereich marginal zu verbessern. In Bezug auf den U3-Bereich kann nur der Status quo gehalten werden. In der Konsequenz sind die in der Vorlage dargestellten Maßnahmen von allen verantwortlichen Fachbereichen der Verwaltung zwingend umzusetzen und der weitere Ausbau zu intensivieren.
Begründung
Im Beschluss des Jugendhilfeausschusses zum ersten Hagener Aktionsplan zur Kinderbetreuung in Hagen (Vorlage 0565/2019) vom 19.06.2019 wurde die Verwaltung beauftragt, die dargestellten Neu-und Ausbauprojekte wie vorgesehen umzusetzen und die dafür erforderlichen investiven und konsumtiven Mittel bei der Haushaltsplanung zu berücksichtigen.
Die Fortschreibung des Aktionsplans gibt Aufschluss über die Bedarfsdeckung zum Kindergartenjahr 2020/2021 und eine Übersicht zum aktuellen Stand der 2019 beschlossenen Neu- und Ausbauprojekte bzw. weiterer Planungsprojekte in Bezug auf die Kindertagesbetreuung in Hagen.
Bedarfsdeckung zum Kindergartenjahr 2020/2021
Im Kindergartenjahr 2020/2021 werden in den Kindertageseinrichtungen insgesamt 6.550 Betreuungsplätze und in der Kindertagespflege (inkl. Großtagespflegestellen) 600 Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Auf die Altersgruppen bezogen, teilen sich diese wie nachfolgend dargestellt auf.
Altersgruppe | Plätze in Kindertageseinrichtungen | Plätze in Kindertagespflege |
U3 | 1310 | 550 |
Ü3 | 5240 | 50 |
Hieraus ergibt sich für das Kindergartenjahr 2020/2021 eine Versorgungsquote von:
U3 = 32,5 %
Ü3 = 94,3 %
Beide Werte liegen unter den vom Rat der Stadt Hagen im Bereich der Kindertages-betreuung beschlossenen Versorgungsquoten.
Zur Erreichung der Versorgungsquoten fehlen für das neue Kindergartenjahr 370 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren und 300 Plätze für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren.
Wie die Tabelle zur Bevölkerungsentwicklung „Kinder unter sechs Jahren“ aus dem Aktionsplan 2019 bereits dargelegt hat, ist auch weiterhin mit einer Zunahme der nachwachsenden Jahrgänge zu rechnen.
Prognose der Bevölkerungsentwicklung „Kinder unter sechs Jahren“
| 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
Kinder 0 - u. 3 | 5.080 | 5.386 | 5.526 | 5.650 | 5.873 | 6.058 | 6.243 | 6.428 |
Kinder 3 - u. 6 | 4.958 | 5.061 | 5.263 | 5.507 | 5.660 | 5.844 | 6.029 | 6.214 |
Gesamt | 10.038 | 10.447 | 10.789 | 11.157 | 11.533 | 11.902 | 12.272 | 12.642 |
Neu- und Ausbauprojekte
Aufgrund des prognostizierten Bevölkerungsanstiegs für die Altersgruppe der Kinder unter sechs Jahren, sind die geplanten Neu- und Ausbauprojekte weiterhin zu forcieren. Einige der geplanten Baumaßnahmen aus dem Aktionsplan 2019 haben sich zwischenzeitlich aufgrund unterschiedlicher Sachzwänge verändert. Demgegenüber stehen weitere Maßnahmen, die sich nun ergänzend in Planung befinden und deren Umsetzung vom Verwaltungsvorstand der Stadt Hagen zugestimmt wurde.
Im Folgenden eine Übersicht der im Aktionsplan 2019 aufgeführten und der neu hinzugekommenen Maßnahmen und ihre jeweiligen Realisierungsstände.
Maßnahmen aus dem Aktionsplan 2019
|
| |||
Stadt-bezirk | Maßnahme | Sachstand | Neue Plätze | Geplante Fertig- stellung |
Hohen- limburg | Neubau Sudentenstraße | Auf den Bau einer neuen Kita am Standort Sudetenstraße wird aufgrund der unverhältnismäßig hohen Baukosten verzichtet. | -50 |
|
Eilpe | Erweiterung Franzstraße | Vorlage 0158/2020: Die Maßnahme befindet sich in der Umsetzung. | 20 | 2021 |
Neubau Wörthstraße | Derzeit findet eine Anwohner-beteiligung statt. Zur Umsetzung der Maßnahme ist ein B-Plan-Verfahren erforderlich. | 75 | 2022 | |
Haspe | Neubau Jungfernbruch | Für einen zeitnahen Baubeginn wurde eine Teilbaugenehmi-gung beantragt. | 75 | 2021 |
Neubau Markanaplatz | Boden- und Lärmschutzgut-achten liegen vor. Ebenso die Zustimmung von -69- Untere Wasserbehörde. Der Beschluss zur förmlichen Offenlage zur Änderung des Bebauungspla-nes ist für den 01.10.2020 geplant. | 75 | 2022 | |
Waldkita Schülinghauser Str. | Das Naturfreundehaus ist aus statischen Gründen nicht mehr nutzbar. Ein Neubau an gleicher Stelle ist nach Aussage von -61- aufgrund des § 35 BauGB nicht zulässig. | -30 |
| |
Mitte | Neubau Terra 1 | Vorlage 0494/2020: Die Anmietung der Fläche ist beschlossen. Ein Bauantrag ist in der Erstellung. | 150 | 2022 |
Neubau Gerhard-Hauptmann Str. | Die Maßnahme wurde bereits im März 2018 mit dem Planungs-büro abgestimmt; der Bauantrag ist im Juli 2020 gestellt worden. Die Maßnahme wird sich daher gegenüber der Ursprungs-planung um ein Jahr verzögern. | 55 | 2022 | |
Neubau Eppenhauser Straße | Die Verträge zwischen Investor und Träger sind unterzeichnet. Der Bauantrag wird in Kürze eingereicht. | 60 | 2022 | |
Neue Maßnahmen
|
| |||
Stadt- bezirk | Maßnahme | Sachstand | Neue Plätze | Geplante Fertig- stellung |
Hohen- limburg | Neubau Langenkampstr. | Vorlage 0282/2020: Ersatz für die Sudetenstraße | 75 | 2022 |
Erweiterung Dümpelstraße | Vorlage 0178/2019: Der Um- und Anbau beginnt nach Umzug der Kinder in das Provisorium. | 20 | 2021 | |
Nord | Neubau Vossacker | Ersatz für die Kita Funcken-hausen mit Ausweitung um eine Gruppe. | 20 | 2022 |
Mitte | Neubau Cunostraße | Aufgrund der insgesamt prognostizierten Fehlbedarfe vor dem Hintergrund des Neubaugebietes Lohestraße bzw. zur Versorgung des neuen Wohngebietes Rissenkamp, ist wegen der zentralen Lage des Sozialraums ein weiterer Neubau einer Kita (zusammen mit dem Neubau der Jugendeinrichtung) auf Emst vorgesehen. Hierzu ist zunächst ein B-Planverfahren erforderlich. | 75 | 2023 |
Neubau Kochstraße | Vorlage 1226/2019: Der Bauantrag wird in Kürze eingereicht. | 55 | 2022 | |
Neubau Fleyer Straße | Eine Bauvoranfrage ist eingereicht worden. Nach positivem Bescheid wird der Bauantrag erstellt. | 55 | 2022 | |
Anbau Kuhlerkamp | Erweiterung der Kita um eine Gruppe auf die dahinter liegende Grünfläche. Durch die Festsetzung als Ausgleichsfläche ist das Vorhaben nach Prüfung durch -61- nicht zulässig. | -20 |
| |
Die aufgeführten Maßnahmen haben nach derzeitigem Stand in Bezug auf ihre Fertigstellung nachfolgende Auswirkungen auf das zur Verfügung stehende Platzangebot:
Kindergartenjahr 2021/2022: + 115 Plätze
Kindergartenjahr 2022/2023: + 620 Plätze
Kindergartenjahr 2023/2024: + 75 Plätze
Durch die Maßnahmen werden in den nächsten Jahren insgesamt 810 neue Betreuungsplätze in den Kindertageseinrichtungen geschaffen. Darüber hinaus ist auch der Ausbau im Bereich der Großtagespflegestellen, der in Abhängigkeit zum Platzausbau in den institutionellen Einrichtungen steht, noch nicht abgeschlossen (Vorlage 0016/2019).
Hintergrund ist, dass ein über die bestehenden Großtagespflegestellen hinaus gehender übereilter Ausbau an Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege aufgrund der fehlenden Plätze im Ü3-Bereich zu einem Überleitungsproblem führt. Das heißt, dass Kindern, die bis zum dritten Lebensjahr in der Kindertagepflege betreut wurden, keine Platzgarantie für eine Weiterbetreuung in einer Kindertageseinrichtung gegeben werden kann. Verbleiben die Kinder in der Tagespflege, sinken in der Folge die Versorgungsmöglichkeiten für die U3-Kinder weiter ab.
Des Weiteren ist die Betreuung für Kinder über drei Jahren in Kindertagespflege aufgrund der Finanzierungsstruktur des Landes erheblich kostenintensiver als die institutionelle Betreuung. Die Systeme sind zwar fachlich vom Gesetzgeber gleichgestellt, die Finanzierung ist jedoch auch nach der Novellierung des Kinderbildungsgesetzes weiterhin sehr unterschiedlich.
Bei Realisierung aller in den beiden Übersichten dargestellten Maßnahmen in den vorgesehenen Zeitschienen würde sich die Bedarfssituation, unter Zugrundelegung der Prognose zur Bevölkerungsentwicklung, im Hinblick auf die vom Rat beschlossenen Versorgungsquoten wie folgt entwickeln:
Kindergartenjahr | neue Plätze | verbleibender Fehlbedarf | ||
U3 | Ü3 | U3 | Ü3 | |
2020/2021 | 0 | 0 | 370 | 300 |
2021/2022 | 30 | 85 | 420 | 350 |
2022/2023 | 165 | 455 | 315 | 100 |
2023/2024 | 20 | 55 | 370 | 210 |
Die Tabelle verdeutlicht nachdrücklich, dass selbst die Realisierung aller Maßnahmen lediglich im Ü3-Bereich zu einer marginalen Verbesserung führt. In Bezug auf den U3-Bereich kann nur der Status quo gehalten werden.
Dabei sollte nicht vergessen werden, dass es sich bei der Versorgung mit Kinderbetreuungsplätzen um einen gegenüber der Stadt Hagen einklagbaren Rechtsanspruch handelt.
In der Konsequenz sind die dargestellten Maßnahmen von allen verantwortlichen Fachbereichen der Verwaltung zwingend umzusetzen und der weitere Ausbau zu intensivieren.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Die Kindertagesbetreuungsangebote in Hagen sind grundsätzlich inklusiv ausgerichtet.
Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen der für 2021 vorgesehenen Maßnahmen sowie der Neubau Markanaplatz sind bereits im laufenden Haushaltsplan berücksichtigt. Bei den anderen Maßnahmen handelt es sich um Investorenprojekte. Die konsumtiven Auswirkungen können erst nach Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses zur Vergabe der Trägerschaften berechnet werden.
