Beschlussvorlage - 0796/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzungsvorlage zu 0740/2020 - Luftreinhalteplan 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Michael Aust
- Beteiligt:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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22.09.2020
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Geplant
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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01.10.2020
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Bei dem Entwurf des Luftreinhalteplans Hagen 2020 (LRP 2020) handelt es sich um eine Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Stadt Hagen aus dem Jahre 2017. Die Grundlage für die Fortschreibung des LRP bildet das Maßnahmenpaket, das im Zuge des gerichtlichen Vergleichs zwischen dem Land NRW, der Stadt Hagen und der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) vor dem OVG Münster im Frühjahr d. J. verhandelt wurde und durch allseitige Zustimmung zu dem Vergleichsvorschlag gemäß Beschluss des OVG Münster vom 25.02.2020 rechtswirksam zustande gekommen ist (s. Drs.-Nr. 0740/2020, Anlage LRP 2020, S. 50 ff.).
Das 2-stufige Maßnahmenpaket des Vergleichs ist mit Ausnahme der Maßnahme (M15 „Finanzierung des ÖPNV“) in den aktuellen LRP-Entwurf (Stand 8/2020) vollständig eingeflossen. Die Maßnahme M 15 wurde von der Bezirksregierung Arnsberg aus dem Maßnahmenkatalog herausgenommen, da der Verkehrsverbund Rhein Ruhr seine Bewerbung als Modellregion im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung zwischenzeitlich zurückgezogen hat. Zudem enthält der aktuelle Planentwurf Maßnahmen des LRP 2017, die bislang noch nicht abgeschlossen wurden und nun fortzuführen sind (s. Drs.-Nr. 0740/2020, Anlage LRP 2020, S. 66 u. 67).
Der Rat hat aufgrund der Öffentlichen Berichtsvorlage vom 06.03.2020 (DS 0231/2020) bereits am 26.03.2020 von der Verpflichtung zur Fortschreibung des LRP mit den vorgesehenen Maßnahmen Kenntnis erhalten.
Die Fortschreibung des LRP Hagen 2020 enthält insofern keine neuen Maßnahmen gegenüber dem geschlossenen Vergleich und den noch offenen Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplan Hagen 2017.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
gez. Erik O. Schulz | gez. Thomas Huyeng |
Oberbürgermeister | Beigeordneter |
| gez. Henning Keune |
| Technischer Beigeordneter |

22.09.2020 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen nimmt den Entwurf des Luftreinhalteplans 2020 zur Kenntnis.
X | Zur Kenntnis genommen
Die Verwaltung wir |
Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah eine Synopse zum Luftreinhalteplan
2017 und dem aktuellen Luftreinhalteplan zu erstellen.
Abstimmungsergebnis:
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