22.09.2020 - 6.9 Ergänzungsvorlage zu 0740/2020 - Luftreinhaltep...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.9
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 22.09.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Michael Aust
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Klepper teilt mit, dass der Umweltausschuss beschlossen habe, dass eine Synopse vorzulegen sei, welche Änderungen sich gegenüber dem alten Luftreinhalteplan ergeben haben. Da diese Synopse nicht vorliege, sei die 1. Lesung beantragt worden.
Herr Keune bittet die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen, da eine Vorlagefrist bis 02.10.2020 bei der Bezirksregierung bestehe.
Herr Weber erklärt, dass man den Beschluss so interpretiert habe, wie er mit der Ergänzungsvorlage beantwortet wurde. Dass eine Synopse zum alten Luftreinhalteplan erstellt werden sollte, sei so nicht verstanden worden. Der neue Luftreinhalteplan enthalte selbstverständlich neue Maßnahmen. Der Sinn des neues Planes sei, aufgrund des Vergleiches, neue Maßnahmen vorzustellen, um letztendliche die Grenzwertvorgaben zum Ende des Jahres einhalten zu können. Nach Kenntnisnahme des Rates am 01.10.2020 wolle man dann die Bezirksregierung über das Einvernehmen informieren.
Herr König teilt mit, dass in einer vorangegangenen Sitzung nachgefragt worden sei, welche Veränderungen es zum Luftreinhalteplan gegeben habe. Diese Frage konnte nicht beantwortet werden. Auf gemeinsames Drängen hin sei dann vom zuständigen Dezernenten die Zusage erteilt worden, die Synopse zum heutigen Stadtentwicklungsausschuss zu erhalten.
Herr Panzer merkt an, dass die umfangreiche Vorlage im Umweltausschuss sehr kurzfristig vorgelegt worden sei. Daher habe noch Informationsbedarf bestanden.
Das Problem liege eigentlich an anderer Stelle. Wie in der Vorlage 0740/2020 im Betreff genannt, gehe es um die Erteilung des Einvernehmens der Stadt Hagen nach § 47 Abs. 4 BimSchg gegenüber der Bezirksregierung Arnsberg. Daher handele es sich nicht um eine politische Entscheidung sondern um Verwaltungshandeln. Warum die Vorlage dann hier vorgelegt werde, sei unverständlich. Er schlage die Kenntnisnahme vor.
Herr Keune berichtet, dass man sich im Verwaltungsvorstand entschieden habe, die Vorlage hier nochmal zur Kenntnis zu geben. Das die Vorlage erst kurzsfristig vorgelegt werden konnte, sei seitens der ebenfalls kurzfristigen Übermittlung der Bezirksregierung geschuldet. Im übrigen möchte er auf das Protokoll des Umweltausschusses verweisen, in dem Herr Kleppers Aussage wie folgt aufgenommen wurde: „ Herr Klepper meint, es sei die Frage zu klären, welche neue Maßnahmen es gebe gegenüber dem Vergleich aus Februar 2020. Er würde dies für gut befinden, wenn die Verwaltung dies bis zur Ratssitzung noch einmal darstelle.“
Herr Reinke fragt nach, warum die Öffnung der zweiten Linksabbiegespur der Heinitzstraße noch nicht erfolgt sei. Des weiteren schließe er sich den Aussagen von Herrn König an, eine Synopse zu erstellen. Er schlage die erste Lesung vor und eine eventuell mögliche Fristverlängerung bei der Bezirksregierung.
Herr König spricht die umstrittenen Maßnahmen des Vergleiches an. Zum Beispiel werde mit der Schließung der zweiten Linksabbiegespur der Verkehr auf verschiedensten Straßen umgeleitet, um am Emilienplatz rauszukommen. Dadurch werde eine Vielzahl an Anwohnern belastet, um eine relativ tote Fläche zu entlasten. Hier sei man immer anderer Auffassung gewesen und er halte diese Schließung für falsch. Die Kritik an der Vorlage sei, dass nur verkehrsregelnde Maßnahmen realisiert werden. Alle Maßnahmen, die zu einer echten Schadstoffreduzierung führen würden, würden von der Verwaltung nicht aufgegriffen. Dazu zähle u. a. die E-Mobilitätsausrüstung der Hagener Straßenbahn und auch der Ausbau von Park and Ride. Es passiere hier nichts um den Verkehr aus der Stadt zu holen.
Frau Masuch schlägt hier eine Kenntnisnahme vor und gehe davon aus, dass es irgendwann eine Information gebe, wann diese Thematik im Rahmen des Insek Innenstadt in Zusammenhang mit der Verkehrsregelung behandelt werde.
Herr Dr. Ramrath schlägt die Kenntnisnahme vor, mit der Bitte um Erstellung einer Synopse, die dann nach Vorlage noch hinreichend nach Prioritäten und Einzelheiten diskutiert werden könne.
Herr Klepper stimme dem zu und geht auf die Aussage von Herrn Keune ein, dass er sich zukünftig genauer seine im Protokoll festgehaltenen Aussagen ansehen werde.
Herr Keune berichtet zur Frage von Herrn Reinke, dass die Vorraussetzung der Öffnung der zweiten Linksabbiegespur von der Heinitzstraße in die Finanzamtschlucht, die Sperrung einer Spur Richtung Emilienplatz in der Finanzamtsschlucht sei. Dies sei aufgrund Umsetzungsproblemen im Zusammenhang mit dem Neubau der Marktbrücke noch nicht erfolgt. Die Sperrung einer Spur in der Finanzamtschlucht führe aber auch, aufgrund des blockierenden Rechtsabbiegers in die Badstraße, momentan zu einem Verkehrskollaps. Dies werde verwaltungsintern noch abgestimmt. Überallem schwebend sei aber das Ziel des Luftreinhalteplanes nach dem Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe, den durchschnittlichen Tagesverkehr in der Finanzamtsschlucht unter 31.000 Fahrzeuge zu halten. Dieser Wert sei derzeit mit 30000 Fahrzeugen stabil. Damit würden die verkehrslenkenden Auflagen erfüllt.
Dies sei weiterhin scharf zu beobachten.
Mit Herrn König stimme er nicht überein. Aus dem Masterplan seien etliche Maßnahmen umgesetzt worden, so die Investition in den ÖPNV im letzten Dezember, die Elektrifizierung verschiedenster städtischer Töchter und weitere Maßnahmen. Über das einzige Thema Park and Ride könne man diskutieren.
