Beschlussvorlage - 0780/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Hagen unterstützt den Welterbe-Antrag des Landes NRW „Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“ und ist mit der Gebietsauswahl und den Elementen im Stadtgebiet einverstanden.

 

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

Im Rahmen der in der Kultusministerkonferenz (KMK) vereinbarten Fortschreibung der deutschen Vorschlagsliste (Tentativliste) für das UNESCO-Weltkulturerbe hat das Land Nordrhein-Westfalen im Herbst 2012 der KMK die Kandidatur der „Industriellen Kulturlandschaft Ruhrgebiet“ vorschlagen, deren Bestandteil zunächst auch der Hohenhof war.

Die Projektleitung seitens NRW hat die Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur in Dortmund inne. U.a. hat sie die für die UNESCO-Welterbe-Antragstellung erforderliche Erklärung zum „Außergewöhnlichen universellen Wert“ (OUV) als Leitbild für die Antragstellung erarbeitet.

Mit Schreiben vom 11.8.2020 schlägt die Industriedenkmalpflegestiftung eine geänderte Gebietsauswahl und neu hinzugenommene Elemente im Stadtgebiet vor. Bis zum 15.11.2020 muss die Stadt Hagen ihr Interesse an einer Teilnahme in dem Welterbeantrag des Landes NRW bekunden.

 

Erläuterung:

 

Das in 2011 begonnene Projekt „Welterbeantrag industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“ (s. Anlage „Genese des Projekts“) hat nunmehr einen Status erreicht, der es möglich macht, dass das Land NRW 2021 den Antrag erneut bei der KMK des Bundes einreicht. Die Landesregierung wird dies nur tun, wenn alle betroffenen Gemeinden im Welterbeantrag ihr Interesse verbindlich bekunden.

Im Rahmen des Lenkungskreises Städteregion Ruhr 2030 am 20. Januar 2020 wurde seitens der federführenden Geschäftsführung und Projektleitung der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur der Sachstand bzgl. des Welterbeantrags "Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet" vorgestellt. In dieser Aufstellung war der Hohenhof nicht mehr enthalten. Dafür ist der Hauptbahnhof hinzugekommen.

Dieser inhaltliche Wechsel wird damit begründet, dass nun das wesentliche Element des Antrags die Verkehrswege sind, welche die Region vernetzen.

Den außergewöhnlichen universellen Wert (OUV) stellt die industrielle Kulturlandschaft des Ruhrgebiets dar, weil sie Zeugnis für die einschneidende Epoche der großmaßstäblichen Schwerindustrie in Kontinentaleuropa zwischen den Jahren 1850 bis 1950 ist. Im Antrag wird der  Zeitraum für das normierende Gebiet von den 1780er bis heute erweitert.

 

Vor allem der Einsatz industrieller Technologien und Infrastrukturen steht beispielhaft für die Weltengemeinschaft. Ebenso veranschaulichen die baulichen Komponenten wie Zeugnisse der Schwerindustrie sowie das umfangreiche vernetzte Transportsystem, das auf dem Wasser, der Straße und vor allem der Bahn entstanden ist, den außergewöhnlichen Wert.

 

In dem überarbeiteten Antrag ist der Hagener Hauptbahnhof als ein Gebäude, das vor allem den letzten Aspekt repräsentiert, aufgenommen. Hagen hatte besonders in der vor- und hochindustriellen Phase des Ruhrgebietes als Verkehrsknotenpunkt eine bedeutende Funktion. Das Bahnhofsfenster von Johann Thorn Prikker mit dem Motto "Der Künstler als Lehrer für Handel und Gewerbe" wird die Brücke zum Wirken von Osthaus und zu der Baukultur des Hagener Impulses sein.

Auf Einladung des Oberbürgermeisters im August 2020 erläuterten die Vertreter der Industriedenkmalpflegestiftung  ausführlich, warum der Hohenhof auch zu ihrem Bedauern nicht mehr Teil des Antrages sein kann. Er liegt nicht mehr, in dem nun streng definierten Gebiet, ist nicht angeschlossen an historische bedeutende Verkehrswege und entspricht damit nicht mehr den Kriterien.

Vor diesem Hintergrund hat der Oberbürgermeister die Stiftung auf Haus Harkorten hingewiesen. Als bedeutendes baukulturelles Zeugnis erfülle es aus seiner Sicht die formulierten Kriterien voll umfänglich.

Die fast vollständig erhaltene Anlage ist der ehemalige Wohnsitz der Kaufmanns- und Industriellenfamilie Harkort. Das Herrenhaus gilt als „Höhepunkt des Bergischen Wohnhauses“ und als „Inkunabel“ in der Architekturgeschichte, weil es das erste repräsentative Wohnhaus eines Unternehmers im 18. Jahrhundert darstellt.

Harkorten ist die Geburtsstätte von Friedrich Harkort, dem bedeutenden Politiker, Industriellen und „Vater des Ruhrgebiets“. Nur wenige hundert Meter entfernt befindet sich die teilweise erhaltene Harkort‘sche Fabrik, die als eine der ersten deutschen Fabriken für Eisenbahnbedarfsartikel gilt und die die Keimzelle einer im 19. Jahrhundert hochbedeutenden Brückenbauanstalt war.

Die Industriedenkmalpflegestiftung konnte sich bei einer Begehung des Gebäudes von dessen Authentizität überzeugen und hat das Gebäude samt der Lindenallee ohne zu zögern in den Antrag aufgenommen.

Damit ist Hagen mit 7 Elementen in dem Antrag vertreten. Neben drei Bahnlinien und Teilen der Ruhr sind drei bauliche Zeugnisse enthalten.

  1. Teile der Ruhr, die auf  Hagener Stadtgebiet liegen. Hengstey- und Harkortsee sind dadurch indirekt mit aufgenommen, sie gelten aber für sich nicht als Teil des Welterbes.
  2. Das Eisenbahnviadukt, das je zur Hälfte auf Hagener und Herdecker Gebiet lieg, mit den angrenzenden Gebieten (Teile der Bahnlinie und Ruhr), die als Pufferzonen definiert sind.
  3. Die Bergisch Märkische Eisenbahn (Stammlinie):  Hagen Hbf-Witten-Dortmund Hbf.
  4. Das Empfangsgebäude des Hauptbahnhofes Hagen und die Bahnsteighalle. Unter Denkmalschutz seit dem 16.08.1989.
  5. Rheinische Bahnlinie (Hauptlinie) Rheinhausen-Mülheim-Essen-Nord-Bochum-Dortmund-Hagen (bis Haus Harkorten).
  6. Ruhrtalbahn (Abschnitt Essen-Kettwig-Hagen-Vorhalle).
  7. Haus Harkorten mit Pufferzone Lindenallee, Teile der Harkortstraße und Grundschötteler Straße bis zur Harkort‘schen Fabrik (beides unter Denkmalschutz seit 15.2.1992 und 17.10.1989)

 

Keines der Objekte befindet sich im Eigentum der Stadt Hagen. Die Eigentümer werden von der Stiftung gesondert angesprochen und um Zustimmung gebeten.

Für die Stadt Hagen birgt die Teilnahme an dem Antrag und später ggfs. der Status als Teil des Welterbes Chancen und Potentiale wie Identitätsstiftung, touristische Aufwertung, Zugang zu überregionalen Fördermöglichkeiten und Kooperationen etc., aber auch Einschränkungen wie die Verpflichtung die Anforderungen des UNESCO Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt bei allen öffentlichen Planungen und Maßnahmen angemessen zu berücksichtigen.

Für definierte Elemente mit Pufferzonen wie zum Beispiel Haus Harkorten bedeutet das, dass die Stadt eine ordnungsbehördliche Verordnung erlassen muss (z. Bsp. Denkmalbereichssatzung), in deren Bereich Maßnahmen nach dem DSchG NW erlaubnispflichtig werden.

Pufferzonen dienen dem Schutz des definierten Welterbe Gutes vor Aktivitäten, die dessen  Werte (Attribute) schädigen könnten. Vergleichbar mit dem Schutzziel des Denkmalnahbereich (§ 9. Abs. 1.b DSCHG NW). Bei künftigen Entwicklungen innerhalb der Pufferzonen muss das angrenzende  Welterbe-Gut Berücksichtigung finden, um sicherzustellen, dass die Veränderung kompatibel ist. Eine Kompatibilität bedeutet in der Regel eine Steigerung der Qualität des jeweiligen Ortes und seiner gesamten Umgebung. Es ist davon auszugehen, dass Veränderungen in einer industriellen Kulturlandschaft wie dem Ruhrgebiet in der Regel kompatibel sind.

Der Oberbürgermeister muss bis zum 15.11.2020 eine Erklärung unterzeichnen aus der hervorgeht, dass die vorgeschlagene Flächenkulisse inkl. Pufferzonen mit den Zielen der kommunalen Stadtentwicklung kompatibel ist (s. Anlage).

Aus Sicht der Fachplanung ist das der Fall. Die Verwaltung begrüßt den Antrag. Es gibt keine negativen Auswirkungen im Hinblick auf derzeitige Planungen der Stadtentwicklung (z. Bsp. die Planungen zum Seebad Hengstey). Im Gegenteil, die Fachplanung sieht in dem möglichen späteren Welterbe-Status der 7 Elemente für die Stadt Hagen einen positiven Effekt für die touristische Vermarktung und Stärkung der Identitätsstiftung.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

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sind nicht betroffen

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

gez. i.V.  Thomas Huyeng

 

Beigeordneter

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.09.2020 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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16.09.2020 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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22.09.2020 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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24.09.2020 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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25.09.2020 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss

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01.10.2020 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1. Die Stadt Hagen unterstützt den Welterbe-Antrag des Landes NRW „Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“ und ist mit der Gebietsauswahl und den Elementen im Stadtgebiet einverstanden.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, Möglichkeiten vorzustellen, den Hohenhof  überregional rderfähig zu machen.

Abstimmungsergebnis:

 

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 Einstimmig beschlossen