25.09.2020 - 5.1 Welterbe-Projekt "Industrielle Kulturlandschaft...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Kultur- und Weiterbildungsausschuss
- Datum:
- Fr., 25.09.2020
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:01
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Susanne Boes
Wortprotokoll
Herr Walter bittet Frau Hanemann, die Gründe für das Ausscheiden des Hohenhofes aus dem Welterbe-Projekt zu erläutern.
Frau Hanemann entschuldigt sich zunächst bei den Ausschussmitgliedern für die Einberufung einer Sondersitzung. Die Terminfristen würden dies erfordern, damit der bisherige Rat noch über die Teilnahme der Stadt Hagen am Antragsverfahren entscheiden kann. Eingangs erläutert sie den Ausschussmitgliedern die Vorlage und die bisherigen Vorbereitungen seit 2011 für das Antragsverfahren. Mit Schreiben vom 11.08.2020 hat die Industriedenkmalpflegestiftung einen inhaltlichen Wechsel vorgeschlagen und diesen mit geänderten Kriterien begründet.
(Anmerkung der Schriftführung: Zu den inhaltlichen Ausführungen wird auf die Vorlage 0780/2020 unter dem TOP verwiesen.)
Frau Hanemann geht auf die Gründe ein, warum der Hohenhof jetzt nicht mehr Gegenstand des überarbeiteten Antrages ist. Die neuen Kriterien sind im Januar 2020 vorgestellt worden. Als Alleinstellungsmerkmal des Ruhrgebietes seien im Lenkungskreis Städteregion Ruhr 2030 die Verkehrswege herausgearbeitet worden, die dieses auszeichnen würden, sowie ein geografisch abgegrenztes Gebiet. Viele Städte aus dem Ruhrgebiet sind daran beteiligt . Der Hohenhof ist nicht mehr Bestandteil des Verfahrens , da er nicht an einem bedeutenden Verkehrsnetz liegt. Alle bedauern dies . Auf Vorschlag der Stiftung ist in dem überarbeiteten Antrag der Hagener Hauptbahnhof aufgenommen worden. Aufgrund der neuen Kriterien hat der Oberbürgermeister auf Haus Harkorten hingewiesen, was diese vollumfänglich erfüllen würde. Nach einem gemeinsamen Ortstermin ist dies als 7. Element beim Antragsverfahren mit aufgenommen worden. Die Aufnahme eines 8. Elementes lässt das Verfahren nicht zu.
Das Schreiben der Industriedenkmalpflegestiftung ist im Sommer 2020 beim Oberbürgermeister eingegangen, mit der Bitte, dies in den politischen Gremien vorzustellen und das Interesse an der Teilnahme am Welterbeantrag der Stadt Hagen abzuklären. Nach Eingang aller Anträge entscheidet die Kultusministerkonferenz über diese. Anschließend werden zwei Anträge ausgesucht, die an die UNESCO weitergeleitet werden.
Frau Hanemann bittet den Ausschuss , dem Beschluss zuzustimmen, damit der Oberbürgermeister bis zum 15.11.2020 eine entsprechende Erklärung unterzeichnen kann.
Herr Walter bedankt sich bei Frau Hanemann und fordert die Verwaltung auf, Perspektiven für den Hohenhof aufzuzeigen, um Fördermittel für diesen zu akquirieren, da die Stadt Hagen diesen aus eigener Kraft nicht fördern könne.
Frau Hanemann führt aus, dass die Stadt Hagen für den Hohenhof im Moment starke Unterstützung für den Garten erhalte. Die Wiederherstellung des Gartens könne nicht aus städtischen Mitteln finanziert werden, sondern sei nur mit Hilfe von Fördermitteln möglich. Der Hohenhof ist von seiner Bedeutung her in der Fachwelt auf Landes-und Bundesebene anerkannt. Er ist ein Aushängeschild für Hagen. Die Bausubstanz befindet sich in einem guten Zustand, während Haus Harkorten kurz vor dem Verfall steht. Die Rekonstruktion des Gartens am Hohenhof sei ein gut gelungener Antrag, der auch förderfähig sei. Haus Harkorten hingegen, das von einer Stiftung verwaltet würde, habe derzeit Probleme, die benötigten Eigenmittel darzustellen, die es für die Verwendung der bereits zugesagten Fördergelder benötigen würde.
Herr Walter räumt ein, dass dies wenigstens eine Perspektive für den Hohenhof sei.
Herr Asbeck äußert, sich mit dem Ausscheiden des Hohenhofes aus dem Antragsverfahren nicht einverstanden erklären zu wollen. Die Verwaltung habe zu schnell klein beigegeben und nicht gekämpft. Der Hohenhof gehört zur Route der Industriekultur und habe eine weitaus größere Bedeutung in seiner Entwicklung und Architektur als das Haus Harkorten. Über das Thorn Prikker-Fenster im Hagener Hauptbahnhof habe man eine Verbindung zum Hohenhof. Daher möchte er die Verwaltung beauftragen, den Hohenhof erneut in das Antragsverfahren zu integrieren Darauf bestehe er. Seiner Meinung nach würde die Mathildenhöhe in Darmstadt Hagen ausstechen. Die Bedeutung des Hagener Impulses komme ihm in der Vorlage zur kurz. Die Verwaltung könne den Hohenhof nicht einfach fallen lassen. Dessen Umfeld könne viel mehr gesichert werden, wenn dieser Weltkulturerbe würde. Daher schlägt er vor, die Verwaltung zu beauftragen, weitere Bemühungen zu unternehmen, um Argumente für den Verbleib des Hohenhofes im Antragsverfahren zu finden, z.B. über den Architekten Henry van de Velde. Die Vorlage bringe seiner Ansicht nach zum Ausdruck, dass der Hohenhof nicht die Bedeutung bekomme, die ihm gebühre.
Frau Hanemann erklärt Herrn Asbeck, dass sich auch Frau Dr. Schulte sehr für den Hohenhof eingesetzt habe. In vielen Punkten würde sie,- Frau Hanemann,- Herrn Asbeck sogar Recht geben. Es sei nicht so, dass Haus Harkorten in das Antragsverfahren aufgenommen worden ist, weil der Hohenhof rausgenommen wurde. Die Kriterien des Verfahrens seien geändert worden und neu definiert worden. Die Stadt Hagen sei Teil eines Antrags und könne darauf nicht viel Einfluss nehmen und hier insistieren. Der Antrag wird vom Land gestellt. Der Vorschlag, den Hohenhof im Zusammenhang mit van de Velde zu promoten, wäre Grundlage für einen anderen Antrag. Dies habe nichts damit zu tun, dass der Hohenhof nicht Weltkulturerbestatus habe, -jedoch nicht im Rahmen der Industriekultur Ruhrgebiet.
Herr Walter lenkt ein, dass Frau Hanemann hier einen Weg aufgezeigt habe, um die Fristen einzuhalten und diesen Antrag zu unterstützen. Für die Zukunft könnte die Verwaltung beauftrag werden, mit einem anderen Projekt gezielt den Hohenhof zu fördern.
Herr Dr. Fischer zeigt Verständnis für den Ärger von Herrn Asbeck . Mit dieser Entscheidung seien 10 Jahre Arbeit des Ausschusses und auch von Frau Dr. Schulte für den Hohenhof dahin. Hier sei das Datum 15.11.2020 gesetzt, zu welchem der Oberbürgermeister die Erklärung zur Teilnahme in dem Welterbeantrag des Landes NRW unterschrieben haben müsse. Das vorgestellte Projekt hält er für sinnvoll . Es habe ihn überzeugt. Damit bei der Internationalen Gartenausstellung (IGA Metropole Ruhr 2027) der Hohenhof Berücksichtigung finden würde, müsse daran noch einiges getan werden. Dann habe Hagen seiner Meinung nach schon eine ganze Menge erreicht.
Herr Asbeck ist der Auffassung, dass die Stadt Hagen sich nur an dem Antragsverfahren beteiligen sollte, wenn dieses auch den Hohenhof enthalten würde. Wenn der Hohenhof ggf. später Teil des Welterbes würde, hätte man auch das dortige Umfeld gesichert und aufgewertet. Die Aufnahme des Hauptbahnhofs hingegen in den Antrag betrachte er eher skeptisch im Hinblick auf künftige städtebauliche Veränderungen. Beim Hohenhof hingegen gebe es keine Planungen, die dem entgegensprechen würden. Seiner Meinung nach könne man mit anderen Orten im Antragsverfahren, wie z.B. dem Hauptbahnhof, in spätere Konflikte kommen mit dem, was dort geplant sei. Um dies zu untermauern, führt Herr Asbeck die Planungen zum Bahnhof in Dresden an . Die Stadt Hagen bzw. die Verwaltung habe sich seiner Meinung nach nicht mit genügend Energie eingesetzt und zu schnell klein beigegeben. In den übergeordneten Gremien müsse dies deutlich gemacht werden und Argumente für den Verbleib des Hohenhofes gefunden werden.
Herr Walter bedankt sich bei Frau Hanemann für deren Ausführungen.
Herr Bleicher versichert Herrn Asbeck, dass alles seitens der Verwaltungsspitze zusammen mit der Fachverwaltung unternommen worden sei, den Hohenhof als einen Bestandteil des Antragsverfahrens behalten zu können. Die Perspektive für den Hohenhof,- sei bezogen auf dieses eine Projekt,- jedoch völlig aussichtslos. Dieser passe nicht ins Projekt. Es sei eine Riesenchance für Hagen, durch die Teilnahme an dem Antrag und später,- ggfs. durch den Erhalt des Welterbe-Status,- an überregionale Fördermöglichkeiten zu gelangen. Die Spielregeln dafür mache nicht die Stadt Hagen. Wenn die Ausschussmitglieder jedoch auf dem Hohenhof bestehen würden, könne die Stadt Hagen nicht am Antragsverfahren teilnehmen. Das Verfahren sei dringlich, da der Oberbürgermeister bis zum 15.11.2020 für die Stadt Hagen das Interesse an der Teilnahme in dem Welterbeantrag des Landes NRW mit seiner Unterschrift bestätigen muss. Er appelliert eindringlich an die Mitglieder, diese Chance unbedingt zu nutzen. Er pflichtet Herrn Asbeck bei, dass weiter an der Entwicklung des Hohenhofes gearbeitet werden müsse, jedoch nicht in diesem Projekt.
Herr Specht lenkt ein und äußert die Hoffnung, dass der Hohenhof vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen eines anderen Projektes als Weltkulturerbe berücksichtigt werden könnte. Es sei wichtig, jetzt dabei zu bleiben und nicht aufgrund des Ausscheidens des Hohenhofes komplett aus dem Projekt auszusteigen.
Frau Bartscher äußert, dass es zwar einerseits bedauerlich sei, dass der Hohenhof nicht mehr Teil des Projektes sei, andererseits werde sie den Antrag auf jeden Fall unterstützen, damit Hagen teilnehmen kann. Dem Vorschlag von Herrn Walter stimmt sie zu. Es sei nicht sinnvoll, den Hohenhof um jeden Preis in den Antrag integrieren zu wollen.
Herr Walter fasst den Auftrag an die Verwaltung zusammen. Bezüglich des Hohenhofes soll sich diese speziell auf die IGA 2027 vorbereiten, damit dieser dann Berücksichtigung findet.
Frau Engelhardt schlägt vor, dass der Oberbürgermeister den genannten Aspekt von Herrn Asbeck zuvor abklärt, inwieweit bei einem Element wie dem Hauptbahnhof im Antrag mit späteren Konsequenzen bezüglich der Gestaltung des Bahnhofsumfeldes zu rechnen sei.
Frau Hanemann ergänzt zu ihren vorherigen Erklärungen, dass in erster Linie die Deutsche Bahn von künftigen Entwicklungen als Eigentümerin betroffen sei. Die Stadt Hagen ist bei keinem der 7 eingebrachten Elemente betroffene Eigentümerin. Ziel der Stadtentwicklung sei es immer, das Umfeld der Welterbestädte aufzuwerten, hier z.B. den Bahnhofsvorplatz und die Empfangshalle. Dies ginge immer konform mit dem Welterbekommitte und werde von diesem befürwortet. Es sei auch eher von Vorteil, um in andere Gremien und an andere Fördertöpfe zu gelangen. Dadurch könne eher ein positiver Effekt für die Stadt erzielt werden.
Herr Asbeck fragt nach, warum die Verwaltung keinen Einwand erhoben habe und mit einem Zusatz darauf bestehen würde, dass der Hohenhof miteinbezogen werde. Es würde ihn interessieren, ob andere Städte auch so schnell resignieren und ihre Vorhaben zurückziehen würden, um andere Projekte zu bevorzugen. Er werde der Vorlage so nicht zustimmen und erklärt, diese Entscheidung im Ausschuss sehr zu bedauern.
Herr Arndt erkundigt sich bei Herrn Bleicher, ob es möglich sei, dem Antrag als 8. Element den Hohenhof hinzuzufügen oder aber ob dadurch der komplette Antrag gefährdet werde.
Herr Bleicher antwortet, dass es keine Option für ein 8. Element im Antragsverfahren gibt. Das wesentliche Element des Antrages sind jetzt die Verkehrswege.
Dadurch hat sich die Aufstellung geändert und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Daher passt der Hohenhof nicht mehr in dieses Projekt. Der Ausschuss kann nur die 7 vorgestellten Elemente beschließen.
Frau Hanemann ergänzt, dass der Antrag weltweit in Konkurrenz zu anderen Welterbestädten steht. Wichtig sei, das Alleinstellungsmerkmal des Ruhrgebietes herauszuarbeiten. Dies sind die Verkehrswege und alles, was damit im Zusammenhang steht. Das Gebiet muss klar eingegrenzt und definiert sein. Ihrer Meinung nach würde es sich hier um einen sehr gut durchdachten Förderantrag mit einem Alleinstellungsmerkmal handeln , mit dem man in Konkurrenz zu anderen Welterbestädten gehen könnte. Der Hohenhof werde keinesfalls herabgewürdigt. Das eine (Haus Harkorten) habe mit dem anderen (Hohenhof) nichts zu tun. Sie stimmt Herrn Bleicher zu, dass es keine Option für ein 8. Element gibt.
Herr Dr. Fischer zitiert wie folgt aus der Erläuterung der Vorlage:“ Den außergewöhnlichen universellen Wert (OUV) stellt die industrielle Kulturlandschaft des Ruhrgebietes dar, weil sie Zeugnis für die einschneidende Epoche der großmaßstäblichen Schwerindustrie in Kontinentaleuropa zwischen den Jahren 1850 bis 1950ist.“ Daher räumt er ein, dass dieses Alleinstellungsmerkmal tatsächlich nicht zum Hohenhof passen würde.
Herr Voigt schlägt vor, dass die Verwaltung einmal darstellen solle, welche Anstrengungen unternommen würden und welche Projekte geplant seien, damit der Hohenhof zu einem späteren Zeitpunkt Weltkulturerbe werden könnte. Der Ablauf der IGA 2027 könne einmal dargestellt werden. Im vorliegenden Antragsverfahren habe der Ausschuss jedoch keine andere Möglichkeit als zuzustimmen.
Frau Hanemann erklärt sich gerne dazu bereit, den Ausschussmitgliedern die Planungen zur IGA und den Status Quo der Arbeiten im Garten des Hohenhofes vorzustellen.
Herr Fritzsche schlägt vor, mit dem neuen Kulturausschuss einen gemeinsamen Ortstermin in der Gartenanlage des Hohenhofes zu unternehmen, um sich gemeinsam vor Ort ein Bild vom bisherigen Umsetzungsstand machen zu können.
Herr Walter erklärt, dass er diesen Vorschlag sehr begrüßen würde.
Frau Hanemann erläutert, dass die Ausgrabungen Fortschritte machten. Im Garten tue sich etwas. Gerne sei sie auch bereit, dem Ausschuss Haus Harkorten zu zeigen.
Herr Walter ergänzt, dass er gerne zeitgleich zum Ortstermin eine Ausschusssitzung im Hohenhof abhalten würde. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Termin zu organisieren.
Da keine weiteren Fragen mehr vorliegen, stellt er den Antrag zur Abstimmung.
Beschluss:
1.Die Stadt Hagen unterstützt den Welterbe-Antrag des Landes NRW „Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“ und ist mit der Gebietsauswahl und den Elementen im Stadtgebiet einverstanden.
2.Die Verwaltung wird beauftragt, Möglichkeiten vorzustellen, den Hohenhof überregional förderfähig zu machen.
Abstimmungsergebnis zu 1.
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 4 | 0 | 0 |
CDU | 3 | 1 | 0 |
Bündnis 90/ Die Grünen | 1 | 0 | 0 |
Hagen Aktiv | 1 | 0 | 0 |
Die Linke | 1 | 0 | 0 |
AfD | 1 | 0 | 0 |
FDP | - | - | - |
BfHo/Piraten Hagen | 1 | 0 | 0 |
| |||
x | Mit Mehrheit beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 12 | ||
Dagegen: | 1 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
Abstimmungsergebnis zum Ergänzungsbeschluss unter 2.
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 4 | 0 | 0 |
CDU | 4 | 0 | 0 |
Bündnis 90/ Die Grünen | 1 | 0 | 0 |
Hagen Aktiv | 1 | 0 | 0 |
Die Linke | 1 | 0 | 0 |
AfD | 1 | 0 | 0 |
FDP | - | - | - |
BfHo/Piraten Hagen | 1 | 0 | 0 |
| |||
x | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 13 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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59,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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64,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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406 kB
|
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4
|
(wie Dokument)
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103,8 kB
|
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|
5
|
(wie Dokument)
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46,3 kB
|
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|
6
|
(wie Dokument)
|
42,8 kB
|
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|
7
|
(wie Dokument)
|
386,1 kB
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