Beschlussvorlage - 0602-1/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die ergänzenden Erläuterungen zum Bericht zur Entwicklung von Personalbestand und Personalaufwand bei der Stadt Hagen im 2. Quartal 2020 werden zur Kenntnis genommen.

 

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

Der Bericht zur Entwicklung von Personalbestand und Personalaufwand bei der Stadt Hagen im 2. Quartal 2020 wurde in der Sitzung der Kommission für Beteiligungen und Personal am 25.08.2020 vorberaten. Es haben sich Fragestellungen zur Entwicklung der Beihilfeaufwendungen in der Vergangenheit  sowie zur künftigen umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung der Bearbeitung von Beihilfe- und Versorgungsangelegenheiten durch Dritte ergeben, die hier ergänzend erläutert werden.

 

Begründung

 

Die Beihilfeleistungen wurden bis zum 30.09.2011 unmittelbar durch die eigene Beihilfestelle in Hagen berechnet und ausgezahlt. Ab dem 01.10.2011 erfolgt diese Dienstleistung durch die Stadt Dortmund. Entsprechend enthalten die nachfolgenden Tabellen sowohl den Zeitraum der Zahlbarmachung aus Hagen als auch aus Dortmund.

 

Entwicklung der Beihilfeaufwendungen:

 

Die Entwicklung der Beihilfeaufwendungen wird maßgeblich durch den jeweiligen Krankheitszustand der beihilfeberechtigten Personen sehr individuell beeinflusst. Dieser Faktor kann durch die Verwaltung nicht beeinflusst werden.

 

Die Beihilfeaufwendungen an die aktiven Beamt*innen steigen moderat u. a. inflationsbedingt und  aufgrund der demographischen Entwicklung des Personal-körpers.

 

Im Bereich der Versorgungsemfänger*innen steigen die Beihilfeaufwendungen im Vergleichszeitraum wesentlich stärker an. Diese Entwicklung ist nicht nur bei den absoluten Zahlen, sondern auch bei der Beihilfe pro Kopf deutlich zu erkennen. Darüber hinaus erhöht sich die Anzahl der städtischen Versorgungsempfänger*innen sowie die Notwendigkeit der ärztlichen Behandlung dieses Personenkreises mit zunehmendem Alter. Insbesondere durch schwere Erkrankungen im Einzelfall ist die Beihilfe im Bereich der Versorgung erheblichen Veränderungen unterworfen.

 

Bis zum Jahr 2015 einschließlich waren im Beihilfeaufwand auch die Zahlungen an die Beihilfeberechtigten der verbundenen Unternehmen enthalten, die als Ertrag im Haushalt verbucht wurden. Seit dem Jahr 2016 erfolgt die Darstellung als Aufwandsminderung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jahr

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

Beihilfe Beamte in Tsd.

1.623

1.601

1.771

1.836

1.923

1.901

1.614

1.539

1.777

1.816

Beihilfe Versorg. in Tsd.

2.017

2.073

2.566

2.315

2.673

2.956

2.321

3.034

3.638

3.906

Gesamt in Tsd.

3.640

3.674

4.337

4.151

4.596

4.857

3.935

4.573

5.415

5.722

 

 

 

Jahr

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

Beamte 31.12.

861

834

838

819

807

795

695

674

652

650

durchschn. Beihilfe pro Kopf (Beamte) in €

1.885

1.919

2.114

2.241

2.383

2.391

2.322

2.283

2.726

2.794

Versorgung 31.12.

507

509

511

509

508

518

515

520

533

540

durchschn. Beihilfe pro Kopf (Versorgung) in €

             3.977

             4.072

             5.022

             4.548

             5.262 

            5.706 

            4.506 

            5.835

            6.826

             7.232

 

Steuerliche Würdigung Beihilfe- und Versorgungsbearbeitung durch Dritte:

 

Die Kosten für die Durchführung aller Aufgaben, die mit der Anerkennung und Festsetzung von Beihilfen für Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen stehen, werden der Stadt Dortmund von der Stadt Hagen mit einer Fallpauschale erstattet. Die Festsetzung der Fallpauschale erfolgte bisher auf der von beiden Vertragspartnern erwarteten Basis der Umsatzsteuerfreiheit.

 

Nach ursprünglicher  Einschätzung des Fachbereiches Finanzen und Controlling zum Stand der Haushaltsplanung für den Haushalt 2020/2021 war von einer Umsatzsteuerpflicht für die Beihilfebearbeitung durch die Stadt Dortmund ab 2021 auszugehen. Somit ist der Planansatz für das Jahr 2021 entsprechend um den Umsatzsteueranteil erhöht worden. Nach aktueller Einschätzung der internen Steuerberatung des Fachbereiches Finanzen und Controlling werden die Kosten für die  Beihilfebearbeitung vermutlich ab dem Jahr 2023 umsatzsteuerpflichtig. Der Umsatzsteueranteil wird sich dann auf rund 40.000 € pro Jahr belaufen.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanung für den Haushalt 2020/2021 konnte die Umsatzsteuerpflicht für die Versorgungsbearbeitung durch die Kommunale Versorgungskassen Westfalen Lippe (kvw)  noch nicht abschließend beurteilt werden. Somit ist der Planansatz nicht um den Umsatzsteueranteil erhöht worden. Nach aktueller Rückmeldung von der internen Steuerberatung des Fachbereiches Finanzen und Controlling und der kvw wird es  nach derzeitigem Stand ab 2023 für diese an die Stadt Hagen erbrachten Beistandsleistungen auch zu einer Umsatzsteuerpflicht auf die anteiligen Verwaltungskosten kommen. Die Umsatzsteuer wird ab der Haushaltsplanung 2022/2023 mit etwa 35.000 € pro Jahr berücksichtigt werden.

 

Die eigentlichen Beihilfe- und Versorgungsleistungen sind von den Änderungen der Umsatzsteuerpflicht nicht betroffen.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez. Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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03.09.2020 - Haupt- und Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen