Beschlussvorlage - 0591/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Brückensanierung Minervastraße über die Gleise der Volmetalbahn
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jörg Winkler
- Beteiligt:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Bereit
|
|
Unterausschuss Mobilität
|
Vorberatung
|
|
|
|
18.08.2020
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
Entscheidung
|
|
|
|
27.08.2020
| |||
|
|
23.02.2021
|
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Brücke über die Gleise der Volmetalbahn im Zuge der Minervastraße ist umfassend sanierungsbedürftig.
Da die Trasse der Minervastraße in diesem Bereich nicht zwingend für den Individualverkehr (IV) erforderlich erscheint, soll die kostengünstigste Sanierungsvariante „im Bestand“ für eine Nutzung als Fuß-Radwegebrücke ausgeführt werden.
Begründung
Die Minervastraße in Hagen-Wehringhausen überquert zwischen den Hausnummern 40 und 42 etwa an der Einmündung der Ewaldstraße die Bahngleise der Volmetalbahn kurz vor dem Goldbergtunnel.
Das Brückenbauwerk Minervastraße wurde 1908 erbaut. Es handelt sich dabei um eine zweifeldrige schiefwinklige Brücke mit Spannweiten von ca. 8,00 m bzw. ca. 11,00 m. Die Gesamtbreite beträgt ca. 12,00 m (Fahrbahn 8,00 m, Gehwege je 2,00 m).
Bei dem statischen System handelt es sich um ein Trägerrostsystem. Dieses besteht aus Hauptträgern, die die Lasten der Längsträger aufnehmen und an den Pfeiler und die Widerlager weitergeben.
Die Widerlager des Bauwerkes wurden als Schwergewichtsmauern, aus unbewehrtem Beton ausgeführt. Der Brückenpfeiler ist ebenfalls unbewehrt. Der Überbau besteht aus Stahlbeton.
Die vorhandenen Schäden am Bauwerk äußern sich wie folgt und ziehen die unten beschriebenen Auswirkungen nach sich:
- Schäden im Asphaltbelag (- führen zur Unterläufigkeit des Brückenbelages bzw. zur Korrosion der Bewehrung des Überbaus und beeinträchtigen damit die Dauerhaftigkeit, sowie mittelfristig ggf. die Standsicherheit des Bauwerkes)
- Korrosion an Gesimsbalken (- stellt eine mögliche Gefahr für den Bahnverkehr durch herabstürzende Betonteile dar)
- Betonabplatzungen an den Unterseiten der Haupt- und Längsträger über den Gleisen der DB AG mit starker Bewehrungskorrosion (hat statische Auswirkungen, mittelfristig können ebenfalls Betonteile auf die Anlagen der DB AG fallen)
Die oben beschriebenen Schäden, bezogen auf das Haupttragwerk, werden bei Aufrechterhaltung des Fahrzeugverkehrs erwartungsgemäß zunehmen und sind zwingend zu sanieren.
Die Umnutzung der Brücke für den Fuß- und Radverkehr erlaubt die weitere Nutzung des vorhandenen Bauwerkes aufgrund der Lastreduzierung.
Generell sind folgende Sanierungen/Bauleistungen am Bauwerk im Falle einer Umnutzung vorzusehen:
- Erneuerung des Gussasphaltes im Fahrbahnbereich für Fuß-und Radverkehr
- Sanierung der Gesimsbalken bzw. Abbruch der Kragarme
- Sanierung der Haupt- und Längsträger über den Gleisen der DB AG
- Maßnahmen zur Sperrung der Brücke für den Individualverkehr
Das Teilstück der Minervastraße ab dieser Brücke bis zur Einmündung in die Rehstraße beträgt ca. 130 m und ist nicht durch Wohnbebauung geprägt.
Die Einmündung in die Rehstraße ist wegen der direkt daran anschließenden Einmündung der Rehstraße in den Konrad-Adenauer-Ring sehr unübersichtlich und als signalisierter Knotenpunkt nicht direkt „begreifbar“.
Von daher ist die parallel verlaufende Langestraße auch die deutlich höher frequentierte „Verbindungstrasse“.
Zusammen mit der Buscheystraße/Eugen-Richter-Straße und der Wehringhauser Straße und nicht zuletzt der Bahnhofshinterfahrung besitzt Wehringhausen leistungsfähige Ost/West-Verbindungen.
Die Verkehrsbelastung dieses Teilstücks kann derzeit mit ca. 2.900 KFZ/24 Std. angegeben werden.
Die Umverteilungssimulation im Verkehrsmodell der Stadt Hagen zeigt deutlich, dass die leistungsfähigen Achsen Lange Straße und Eugen-Richter-Straße den IV aufnehmen (s. Anlage).
Durch die baulichen Veränderungen an der Ewaldstraße („GWG-Block eins“) mit einer Aufgabe der Wohnbebauung und der Ansiedlung einer Schule und einer Kita werden sich neue Verkehrsbeziehungen ergeben.
Es ist davon auszugehen, dass strukturbedingt ein erhöhtes Verkehrsaufkommen besonders im fußläufigen Bereich zu erwarten ist, da die Wege in Wehringhausen sehr kurz sind und der innerbezirkliche IV eher untergeordnet ist.
Als Ziel des IV kann allerdings der Kaufpark an der Minervastraße 24 angesehen werden. An- und Abfahrt erfolgen hier aber hauptsächlich aus- und in Fahrtrichtung Augustastraße/ Wehringhauser Straße oder auch in südliche Richtung („bergauf“) über die Gutenbergstraße und Ewaldstraße.
Das Teilstück der Minervastraße von Rehstraße bis zur Brücke muss als Sackgasse mit Zusatz „keine Wendemöglichkeit für LKW“ (StVO-Zeichen 357 mit 2425) ausgeschildert werden. Eine Wendemöglichkeit für PKW kann im vorhandenen Straßenbereich geschaffen werden.
Aus Fahrtrichtung Nordost kann der IV über die Ewaldstraße abfließen - hier ist keine Wendemöglichkeit erforderlich.
Als Fortsetzung der geplanten Fahrradstraße Auguststraße stellt die Minervastraße eine gute Trassenmöglichkeit für den Radverkehr bis zum Konrad-Adenauer-Ring dar. Ab hier ist die Anschlussmöglichkeit nach Haspe gegeben. Von daher ist die Brücke besonders auch für den Radverkehr wichtig.
Zusammenfassend kann ausgesagt werden, dass die Aufgabe der Brücke für den IV aus Sicht der Fachverwaltung und der Polizei durchaus möglich erscheint.
Besonders unter Beachtung der Kostensituation sollten die entsprechenden Planungen des Wirtschaftsbetriebes Hagen (WBH) auch auf dieser Basis weiterverfolgt werden.
Kostensituation:
Die anfallenden Kosten werden als konsumtiver Aufwand komplett aus dem Unterhaltungsbudget des WBH beglichen.
Zeitplanung:
Mit den Planungen zur Sanierung wird umgehend nach Beschluss begonnen.
Die faktische Sperrung der Brücke für den IV kann dann auch bereits zu diesem Zeitpunkt angeordnet werden.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| |
X | sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Die Brücke Minervastraße ist nach Sanierung für Menschen mit Behinderung barrierefrei nutzbar.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
2,2 MB
|
