18.08.2020 - 4.3 Brückensanierung Minervastraße über die Gleise ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Sitzung:
-
Sitzung der Unterausschuss Mobilität
- Gremium:
- Unterausschuss Mobilität
- Datum:
- Di., 18.08.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:02
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jörg Winkler
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr Winkler führt in die Vorlage ein, die aufgrund der anstehenden Sanierung auf Wunsch des WBH erstellt worden sei. Es bestehe die Grundsatzfrage, in welcher Form die Brücke im Straßennetz benötigt werden. Die angedachten Möglichkeiten sollen zunächst nur vorgestellt werden. Die Hauptdiskussion werde in der Bezirksvertretung Mitte geführt. Man schlage daher vor, die Vorlage im Unterausschuss Mobilität als 1. Lesung zu behandeln.
Herr Sporbeck würde gerne geklärt wissen, ob die Hagener Straßenbahn dauerhaft auf die zeitweise über diese Brücke führenden Buswendefahrten verzichten könne.
Herr Winkler berichtet aus der Gesamtverkehrsbesprechung, dass die Verwaltung einschließlich der Hagener Straßenbahn sagen könne, dass die Brücke für diese Zwecke nicht erforderlich sei, da es Ausweichmöglichkeiten gebe.
Herr Arutyunyan hält hinsichtlich der finanziellen Lage und des Klimanotstandes die Idee der Umnutzung als Rad- und Fußgängerbrücke für gut. Er möchte wissen, inwieweit die (Wehringhauser) Beteiligungsgremien in den Entscheidungsprozess einbezogen würden.
Herr Winkler hält es für sinnvoll, dass man diesbezüglich der Bezirksvertretung Mitte die Entscheidung überlassen sollte. Verkehrstechnisch sei eine entsprechende Beteiligung der Wehringhauser Gruppierungen nicht erforderlich, aber möglicherweise werde sie trotzdem gewünscht.
Herr Beyel zeigt sich verwundert, dass die Vorlage zur Diskussion eingebracht werden solle, aber bereits ein konkreter Beschlussvorschlag formuliert sei, in dem die Option Autoverkehr nicht mehr enthalten sei.
Herr Keune stimmt dem grundsätzlich zu. Es müssten aber beispielsweise noch eine Kostengegenüberstellung und Angaben zur voraussichtlichen Restnutzbarkeit der Brücke geliefert werden. Erst wenn die Brücke nicht mehr für PKW- und LKW-Verkehr genutzt werden könne, sei eine entsprechende Sperrung notwendig. Mittelfristig müssten jedoch Kosten eingeplant werden, falls ein Ersatzneubau erforderlich sei. Dieser sei jedoch nicht Intention der Verwaltung. Verkehrstechnisch sei die Brücke nicht zwingend erforderlich. Die neue Schule und der Kindergarten könnten auch im Rahmen der Blockumfahrung erreicht werden.
Herr Homm geht davon aus, dass es durch die geplante Schule und die Kita mehr Verkehr geben werde. Weiterhin sei eine Umlenkung des Verkehrs von der Minervastraße auf die Lange Straße bzw. Eugen-Richter-Straße geplant. Dies würde insgesamt zu einem höheren Verkehrsaufkommen in der Lange Straße führen, die als Tempo-30-Zone ausgewiesen sei. Er sehe darin nicht viel Sinn. Der Lenkungskreis in Wehringhausen sollte daher in die Entscheidungsfindung mit einbezogen werden.
Herr Keune verweist darauf, dass die Leistungsfähigkeit der Lange Straße und der Eugen-Richter-Straße gegeben sei. Dies sei der Anlage zur Vorlage zu entnehmen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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