Beschlussvorlage - 0523/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 111 Einzelhandel Revelstraße hier: Einleitung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Franziska Fiedler
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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23.06.2020
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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24.06.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.06.2020
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der Teiländerung Nr. 111 Einzelhandel Revelstraße zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen gemäß § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich der Teiländerung Nr. 111 Einzelhandel Revelstraße zum Flächennutzungsplan liegt im Stadtbezirk Nord, in der Gemarkung Vorhalle, Flur 5 und umfasst die Flurstücke 43, 44, 290, 294, 295, teilweise 310, 422, teilweise 423, 424 und 425. Das Plangebiet befindet sich an der Ecke Ophauser Straße und Revelstraße.
Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1.500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt wird die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Mit Beschluss dieser Verwaltungsvorlage wird das Flächennutzungsplan- Teiländerungsverfahren eingeleitet, das zum Ziel hat, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Einzelhandelsvorhaben an der Revelstraße/ Ophauser Straße zu schaffen.
Begründung
Anlass des Verfahrens
Der Verwaltung liegt ein Antrag zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vor. Der Vorhabenträger plant auf den o. g. Flurstücken an der Ophauser Straße/ Revelstraße die Ansiedlung eines Lebensmittel-Vollsortimenters inklusive Bäcker/ Café, die Standortverlagerung des Lebensmitteldiscounters (ALDI) mit einer Verkaufsflächenerweiterung sowie die Ansiedlung eines Drogeriefachmarktes und Fachmarktes in der Altimmobilie des bisherigen ALDI-Marktes.
Zu diesem Zweck ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich (siehe Drucksachen-Nr. 0522/2020). Da im Flächennutzungsplan der Stadt Hagen das Bebauungsplangebiet als „Gewerbliche Baufläche“ dargestellt ist, ist parallel zu dem Bebauungsplanverfahren Nr. 4/20 die Teiländerung des Flächennutzungsplanes notwendig.
Ziel und Zweck der Planung
Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als „Gewerbliche Baufläche“ dargestellt. Zur Realisierung des geplanten Einzelhandelsvorhabens ist die Teiländerung des Flächennutzungsplans von „Gewerbliche Baufläche“ in "Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung großflächige Einzelhandelsbetriebe“ erforderlich.
Gegenwärtiger Zustand der Fläche
Derzeit befinden sich auf der Fläche die Altimmobilie des ALDI-Marktes inklusive Stellplätze sowie ein Gebäude einer Verpackungsfirma, für das bereits ein Abbruchantrag gestellt wurde.
Planungsrechtliche Vorgaben
Regionalplan
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg (Teilabschnitt Oberbereiche Bochum und Hagen) stellt den Bereich als „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)“ dar. Im derzeitigen Entwurfsstadium des Regionalplans Ruhr ist nach Auskunft des RVR vorgesehen, den Geltungsbereich des Plangebietes nahezu komplett in den ASB (Allgemeiner Siedlungsbereich) zu überführen.
Landschaftsplan
Die zu beplanende Fläche liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes ohne Schutzfestsetzung.
Bebauungsplan
Für den Geltungsbereich existiert der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 3/16 (671) -Sondergebiet Revelstraße / Ophauser Straße- Verfahren nach § 13a BauGB, der durch das OVG Münster zurzeit Außervollzug gesetzt ist. Dieser soll in einem separaten Verfahren aufgehoben werden (siehe Drucksachen-Nr. 0520/2020).
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
Es werden keine finanziellen Auswirkungen entstehen, da die Kosten wie anfallenden Gutachten etc. von dem Investor übernommen werden sollen.
gez. Erik O. Schulz | gez. Henning Keune |
Oberbürgermeister | Technischer Beigeordneter |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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