23.06.2020 - 6.11 Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 111 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Dr. Ramrath sagt, dass man die Top 3.4, 6.11, 6.12 und 6.13 zusammen diskutieren werde.

Herr König sagt, dass die Verwaltung dem Antrag der Fraktion jetzt nachgekommen sei. Es ist an der Zeit, das die Vorhaller ihr Einkaufscentrum bekommen. Dies wurde bisher von der Stadt Wetter verhindert. Obwohl es jetzt offensichtlich eine Einigung  bezüglich der Größe gegeben hat, sperrt sich die Stadt Wetter immer noch dagegen. Deshalb muss das Verfahren jetzt mit aller Dringlichkeit vorangetrieben werden.

Herr Dr. Ramrathhrt aus, dass es immer das Anliegen des Ausschusses sei, hier die Nahversorgung für die Vorhaller sicher zu stellen.

Herr Romberghrt aus, dass er bei dem Punkt  6.13, Aufhebungsverfahren, gestutzt habe. Dies sei ihm bisher noch nicht untergekommen. Kann es hier zu Schwierigkeitenr den Investor kommen?

Herr Keune sagt, dass das Aufhebungsverfahren notwendig ist um für den Investor das Baurecht zu schaffen. Indem der B-Plan aufgehoben wird, entzieht man der Klage der Stadt Wetter die Grundlage. Gleichzeitig werden die neuen Pläne aufgestellt und man hofft hier schon möglichst frühzeitig im Verfahren Einigkeit mit der Stadt Wetter zu erzielen. Bei einem Aufhebungsverfahren sind die gleichen Schritte wie bei einer Aufstellung durchzuführen.

Herr Romberg fragt nach, ob bekannt sei, das verschiedene beteiligten Juristen Bedenken dagegen habe dieses Aufhebungsverfahren durchzuführen.

Herr Keune will dies nicht verallgemeinern. Es gibt mitunter Juristen, die Bedenken haben und dies auch ihren Mandanten vermitteln.

Herr Dr. Ramrath erläutert, dass es sich hier um ein Aufhebungsverfahren handelt. Insofern sind noch alle Möglichkeiten offen.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der Teiländerung Nr. 111 Einzelhandel Revelstraße zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen gemäß § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

 

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich der Teiländerung Nr. 111 Einzelhandel Revelstraße zum Flächennutzungsplan liegt im Stadtbezirk Nord, in der Gemarkung Vorhalle, Flur 5 und umfasst die Flurstücke 43, 44, 290, 294, 295, teilweise 310, 422, teilweise 423, 424 und 425. Das Plangebiet befindet sich an der Ecke Ophauser Straße und Revelstraße.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1.500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt wird die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

17

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage