Beschlussvorlage - 0470/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuleitung des Entwurfs des Gesamtabschlusses 2018 der Stadt Hagen an den Rat der Stadt - Weiterleitung an den Rechnungsprüfungsausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Dirk Rosenthal
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.06.2020
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Sachverhalt
Kurzfassung
Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2018 und des Lageberichtes der Stadt Hagen wird gem. § 95 Abs. 5 GO NRW zugeleitet.
Begründung
Der Stadtkämmerer hat mit Datum vom 15.06.2020 den Entwurf des Gesamtabschlusses 2018 der Stadt Hagen gem. § 116 Abs. 5 GO NRW i. V. m. § 95 Abs. 3 GO NRW aufgestellt.
Der Oberbürgermeister hat den Entwurf mit gleichem Datum bestätigt.
Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2018 der Stadt Hagen ist nunmehr an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterzuleiten. Nach Durchführung der nach § 116 Abs. 6 GO NRW vorgeschriebenen Prüfung hat der Rat die Feststellung des Gesamtabschlusses 2018 der Stadt Hagen zu beschließen (§ 116 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW).
Der Rat der Stadt Hagen hatte in seiner Sitzung am 21.02.2019 beschlossen, von der Ausnahmeregelung des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse Gebrauch zu machen (Vorlage 0066/2019). Dementsprechend sind dem vorliegenden Gesamtabschluss 2018 die Gesamtabschlüsse 2011-2017 beigefügt. Auf die Erstellung von Anhängen und Lageberichten für die Vorjahre wurde dabei aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet, daher sind dem vorliegenden Gesamtabschluss lediglich die Gesamtbilanzen, die Gesamtergebnisrechnungen, die Gesamtkapitalfluss-rechnungen und die Gesamtverbindlichkeitenspiegel der Vorjahre beigefügt.
Gem. § 49 Abs. 2 GemHVO NRW sind dem Gesamtabschluss ein Gesamtlagebericht und ein Beteiligungsbericht beizufügen. Hinsichtlich des Beteiligungsberichtes 2018 wird auf die Vorlage 1110/2019 verwiesen.
Die Aufstellung und Prüfung des Gesamtabschlusses 2018 findet nach den Rechtsvorschriften vor der Änderung der GO NRW und der Gem/KomHVO NRW zum 01.01.2019 statt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
gez. Erik O. Schulz |
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Oberbürgermeister |
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Bei finanziellen Auswirkungen: | gez.Christoph Gerbersmann |
| Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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