Beschlussvorlage - 0505/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 8/19 (694) eingeschränktes Gewerbegebiet Knippschildstraße Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) hier: a) Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligungsverfahren b) Satzungsbeschluss c) Aufhebung entgegenstehender Pläne und Satzungen d) Berichtigung des Flächennutzungsplans
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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23.06.2020
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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24.06.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.06.2020
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Beschlussvorschlag
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 8/19 (694) eingeschränktes Gewerbegebiet Knippschildstraße – Verfahren nach § 13a BauGB gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 08.06.2020 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Zu c)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 8/19 (694) eingeschränktes Gewerbegebiet Knippschildstraße – Verfahren nach § 13a BauGB die entgegenstehenden Festsetzungen der für dieses Plangebiet bisher maßgeblichen Bebauungsplans Nr. 5/88 (449) Hagener Straße / Knippschildstraße aufgehoben sind. Dasselbe gilt für die Festsetzungen sonstiger älterer Pläne und Satzungen die für das Plangebiet in früherer Zeit bestanden haben. Die Festsetzungen des neuen Bebauungsplanes gelten uneingeschränkt. Sollten dieser Plan und die darin enthaltenen Festsetzungen unwirksam sein oder werden, gelten die vorgenannten alten Pläne und Satzungen für diesen Teilbereich dennoch als aufgehoben. Ein zusätzlicher Aufhebungsbeschluss ist insoweit nicht erforderlich und wird dementsprechend nicht gefasst.
Zu d)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Hagen im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 3 BauGB an den Bebauungsplan anzupassen.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet wird im Süden durch die Knippschildstraße und im Norden durch die Wohnbebauung der Buschstraße begrenzt. Westlich des Plangebiets findet sich die Zentrale Mahnabteilung des Amtsgerichts Hagen sowie das Sanitätshaus Riepe. Im Osten bilden die Wohnbebauung der Baurothstraße sowie ein großflächiges Regenrückhaltebecken die Grenze.
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke Gemarkung Boele, Flur 10, teilweise das Flurstück 36, Gemarkung Boele, Flur 11 die Flurstücke 717, 720, 722, 723, 724, 725, 768 sowie teilweise die Flurstücke 737 und 793.
Die genaue Plangebietsgrenze kann dem Lageplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan entnommen werden.
Nächster Verfahrensschritt:
Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft. Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Mit dem Bebauungsplan Nr. 8/19 (694) eingeschränktes Gewerbegebiet Knippschildstraße – Verfahren nach § 13a BauGB soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Erweiterung eines benachbarten Betriebs geschaffen werden. Zudem wird durch die Schließung einer Baulücke neue Wohnbaufläche geschaffen.
Der Bebauungsplanentwurf lag in der Zeit vom 20.01.2020 bis zum 20.02.2020 öffentlich aus. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen erfolgten die Überarbeitung der Planung sowie die erneute öffentliche Auslegung. Diese fand zwischen dem 04.05.2020 und dem 04.06.2020 statt. In dieser Vorlage werden die abwägungsrelevanten Anregungen, die während der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangen sind, mit einer entsprechenden Stellungnahme der Verwaltung aufgeführt. Mit Beschluss dieser Vorlage und der Veröffentlichung des vom Rat der Stadt Hagen gefassten Satzungsbeschlusses wird das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen. Des Weiteren werden die für dieses Plangebiet bisher maßgeblichen Fluchtlinienpläne aufgehoben. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes angepasst.
Begründung
Vorbemerkung
Anlass, Ziel und Vorhabenbeschreibung
Ein alteingesessenes Hagener Unternehmen will verschiedene Betriebsstandorte am Standort Hagen an der Hagener Straße konzentrieren und zusammenlegen. Dafür sind entsprechende Bauflächen erforderlich.
Angrenzend an den Betriebssitz findet sich östlich der Zentralen Mahnabteilung Amtsgericht Hagen ein zur Verfügung stehendes Baugrundstück. Das lange Brachliegen dieses Grundstückes zeigt, dass der derzeitige Flächenzuschnitt, die Erschließung sowie die Festsetzung als „Sondergebiet Verwaltung“ nicht den Bedarfsansprüchen entspricht. Für die Nutzung des Areals ist es daher erforderlich, Teile des derzeit bestehenden Bebauungsplans Nr. 5/88 (449) zu überplanen, um die Flächen neu zu ordnen und sie einer neuen Nutzung zuzuführen.
Die Planungsüberlegungen sehen die Ausweitung der möglichen baulichen Nutzung als eingeschränktes Gewerbegebiet, eingeschränkt auf die Nutzung eines Mischgebietes, vor. Entlang der Buschstraße ergibt sich durch die Schließung einer Baulücke die Schaffung neuen Wohnraums.
Wesentliche Ziele und Bestandteile des Bebauungsplans Nr. 5/88 wie die Orientierung an der Nutzung Büro/Verwaltung und emissionsarmes Gewerbe, die Erhaltung und Aufwertung eines Regionalen Grünzugs vom Fleyerwald zum Hameckepark, sowie sie Schaffung einer Fußwegeverbindung zwischen Busch- und Knippschildstraße bleiben erhalten.
Ziel des neu aufgestellten Bebauungsplans Nr. 8/19 ist es, durch Innenentwicklung dem Flächenverbrauch im Außenbereich entgegenzuwirken. Neben dem Erhalt und der Schaffung von Arbeitsplätzen, wird durch die Schließung einer Baulücke auch neuer Wohnraum geschaffen. Zudem ergibt sich durch die Einleitung des Bebauungsplans die Chance, längst fällige Grün- und Ausgleichsmaßnahmen des Bebauungsplans 5/88 zu verwirklichen und somit die bestehenden Grünflächen ökologisch aufzuwerten.
Festsetzungen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung
Hinsichtlich des Klimaschutzes und der Klimaanpassung wurden folgende Festsetzungen getroffen:
- Dachbegrünung im eingeschränkten Gewerbegebiet sowie auf allen Flach- und flach geneigten Dächern
- Breite Pflanzstreifen
- Aufwertung von Grünflächen / Grünverbindungen
- Begrünte Stellplätze
- Begrünung von Vorgärten / Ausschluss von Schottergärten
Verfahrensablauf
Mit dem Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 12.12.2019 wurde die Einleitung des Verfahrens sowie die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans 8/19 (694) eingeschränktes Gewerbegebiet Knippschildstraße – Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Auf die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde verzichtet. Die Bekanntmachung der Beschlüsse erfolgte am 10.01.2020 im Amtsblatt Nr. 01/2020 der Stadt Hagen.
Zusätzlich beschloss der Rat, dass zur Unterrichtung der Öffentlichkeit eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt werden soll. Diese erfolgte am 15.01.2020 um 18:00 Uhr im Gemeindesaal der Philipp-Nicolai-Kirche an der Schwerterstr. 122.
Die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange fanden vom 20.01.2020 bis zum 20.02.2020 statt. Die Bekanntmachung erfolgte am 10.01.2020 im Amtsblatt der Stadt Hagen Nr. 01/2020.
Aufgrund der Einarbeitung eingegangenen Einwände und Stellungnahmen der öffentlichen Auslage erfolgte eine Überarbeitung der Planungsunterlagen, welche zu einer erneuten öffentlichen Auslegung sowie Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange führte. Diese fand im Zeitraum vom 04.05.2020 bis zum 04.06.2020 statt. Die Bekanntmachung erfolgte am 24.04.2020 im Amtsblatt
Nr. 18/2020 der Stadt Hagen.
zum Beschluss a)
1. Ergebnis der Bürgerinformationsveranstaltung (15.01.2020) sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (20.01.2020 bis einschließlich 20.02.2020)
I. Beteiligung der Bürger im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung sowie der öffentlichen Auslegung
Im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung sowie der öffentlichen Auslegung sind folgende Stellungnahmen von Bürgern eingegangen:
- Bürgerinformationsveranstaltung am 15.01.2020
- Bürger*in 1, 58099 Hagen, 22.01.2020
- Bürger*in 2, 58099 Hagen, 23.01.2020
- Bürger*in 3, 58099 Hagen, 06.02.2020
- Bürger*in 4, 58099 Hagen, 06.02.2020
- Bürger*in 5, 58099 Hagen, 14.02.2020
- Bürger*in 6, 58099 Hagen, 11.02.2020
- Bürger*in 7, Kaldewei Rechtsanwälte i.A. der Anwohnerschaft, 13.02.2020
- Bürger*in 8, 58099 Hagen, 20.02.2020
- Bürger*in 9, 58099 Hagen, 12.02.2020
- Bürger*in 10, 58099 Hagen, 12.02.2020
Das Protokoll der Bürgerinformationsveranstaltung sowie die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind im Anhang einzusehen.
II. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange:
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
- PLEdoc GmbH, Netzauskunft, 20.01.2020
- Amprion GmbH, 22.01.2020
- GASCADE Transport GmbH, 23.01.2020
- Stadt Hagen, Fachbereich öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen, zentraler Außendienst, Allgemeine ordnungsbehördliche Aufgaben 32/03, 27.01.2020
- Landwirtschaftskammer NRW, 10.02.2020
- Stadt Hagen, Fachbereich Stadtentwicklung-, Planung und Bauordnung, Untere Denkmalbehörde 61/0, 19.02.2020
- SIHK Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen, 20.02.2020
- Enervie vernetzt GmbH, 17.02.2020
- Stadt Hagen, Umweltamt 69/1 bis 69/3, 20.02.2020
- Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) AöR, Fachbereich Entwässerungsplanung, Grundstücksentwässerung und Kanaldatenbank WBH, 02.03.2020
- Stadt Hagen, Umweltamt, Untere Umweltschutzbehörde 69/5, 11.03.2020
- Stadt Hagen, Fachbereich Stadtentwicklung-, Planung und Bauordnung, Untere Bauaufsichtsbehörde 61/5, 24.01.2020
- LWL-Archäologie für Westfalen, 11.02.2020
Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und TöB Beteiligung sind im Anhang einzusehen.
In den Stellungnahmen Nummer 1, 2, 3, 6, 7, 8, 11, 12 und 13 wurden keine Hinweise, Bedenken oder abwägungsrelevante Anregungen geäußert.
Die Stellungnahmen der Verwaltung zu eingegangenen Einwänden der Beteiligungsverfahren sind in der Anlage 2 „Abwägung der im Verfahren hervorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung“ ersichtlich.
Aufgrund der Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren haben sich nach der öffentlichen Auslegung einige Änderungen des Entwurfes ergeben, die zu einer erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegung) sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange geführt hat. Es erfolgten folgende Anpassungen:
Wegeverbindung / Gartenflächen:
- Aufgrund von Anregungen der Anwohner erfolgte eine Verschiebung des Fuß- und Radweges von der östlichen Grundstücksgrenze nach Westen, sodass sich zwischen der Wegeverbindung und den benachbarten Grundstücken ein 5 m breiter Grünstreifen ergibt. Der Weg verläuft nun durch die vormals für die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern festgesetzte Fläche östlich des gewerblichen Baufeldes.
- Auf Anregung der Anwohner wurde südlich der Gebäude an der Buschstraße eine 5 m breite private Grünfläche (vormals Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern) festgesetzt.
- Durch die Verlegung des Fuß- und Radweges wurde eine Anpassung des Baufeldes im WA-Gebiet erforderlich.
Fläche eingeschränktes Gewerbe
- Auf Anregung der Anwohner wurde die östliche Baugrenze des gewerblichen Baufeldes im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme in westlicher Richtung verschoben, sodass sich der Abstand zur angrenzenden Wohnbebauung vergrößert.
- Auf Anregung der Anwohner wurde die nördliche Baugrenze des gewerblichen Baufeldes im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme in südlicher Richtung verschoben, sodass sich der Abstand zur angrenzenden Wohnbebauung vergrößert.
- Um trotz der aufgeführten Verschiebung der nördlichen und östlichen Baugrenzen ein ähnlich großes Baufeld zu erhalten, wurde das Baufeld im südlichen Bereich auf die oberhalb des RRB festgesetzte Stellplatzfläche ausgeweitet. Die dort vorgesehenen Stellplätze entfallen.
- Die Festsetzung zu überbaubaren Flächen und Nebenlagen wurde überarbeitet, sodass Stellplätze und Stellplatzanlagen sind innerhalb der Baugrenzen ausgeschlossen sind.
Schallimmissionen:
- Im Zusammenhang mit den Anregungen der Bürgerinformationsveranstaltung am 15.01.2020 und dem Ergebnis der Offenlage erfolgte eine Überarbeitung des Schallgutachtens.
- Als Maßnahme zum Schallschutz wurden für das Allgemeine Wohngebiet und das eingeschränkte Gewerbegebiet Anforderungen an die Bau-Schalldämm-Maße der Außenbauteile von schutzwürdigen Räumen festgesetzt.
Überflutungsschutz:
- Gemäß der Stellungnahme der WBH wurde die Geländehöhe des WA-Gebiets auf min. 150,4 m über NHN festgesetzt.
- Die Hinweise im Bebauungsplan und die Begründung wurden aufgrund der Stellungnahme der WBH überarbeitet bzw. ergänzt.
Umweltbelange:
- Im Rahmen der Offenlage wurde festgestellt, das sich im östlichen Plangebiet eine Blindgängerverdachtsfläche findet. Die Hinweise des Bebauungsplans und die Begründung wurden um diese Information ergänzt.
- Aufgrund der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde wurden die Hinweise zum Artenschutz überarbeitet sowie um Aussagen zu großflächiger Verglasung und Beleuchtung gemäß der Artenschutzprüfung ergänzt.
- Aufgrund der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde wurden die Festsetzungen zu Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ergänzt.
- Durch die Änderung des gewerblichen Baufeldes ergab sich die Möglichkeit die Fläche zur Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern zu verbreitern und auszuweiten. Dadurch wurde eine Überarbeitung der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung erforderlich. Die auszugleichende Biotopwertdifferenz verringert sich dadurch. Zudem wurden die Angaben zu den Anpflanzungen konkretisiert.
- Aufgrund der überarbeiteten Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung wurden die Angaben zu den Kompensationsmaßnahmen erneuert. Zudem wurden die Maßnahmen aufgrund von Forderungen der unteren Naturschutzbehörde konkretisiert und verortet.
Redaktionelle Änderungen:
- Infolge neuer Festsetzungen wurde die Nummerierung angepasst.
- Die Verkehrsflächen wurden mit einer Straßenbegrenzungslinie versehen.
- Die öffentliche Grünfläche entfällt.
- Die Koordinaten der Punkte P1-4 werden einheitlich nur noch in der Legende genannt.
- In der Legende wird die Bezeichnung der Geh-, Fahr- und Leitungsrechte ergänzt.
- Zudem erfolgte die Anpassung von Formulierungen.
2. Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (04.05.2020 bis einschließlich 04.06.2020)
I. erneute Beteiligung der Bürger im Rahmen der öffentlichen Auslegung
Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung sind folgende Stellungnahmen von Bürgern eingegangen:
- Bürger*in 1, 58099 Hagen, 13.05.2020
- Bürger*in 2, 58099 Hagen, 18.05.2020
- Bürger*in 3, 58099 Hagen, 25.05.2020
- Bürger*in 4, 58099 Hagen, 22.05.2020
- Bürger*in 5, 58099 Hagen, 01.06.2020
- Bürger*in 6, 58099 Hagen, 02.06.2020
- Bürger*in 7, 58099 Hagen, 03.06.2020
- Bürger*in 8 Kaldewei Rechtsanwälte i.A. der Anwohnerschaft, 04.06.2020
- Bürger*in 9, 58099 Hagen, 04.06.2020
Die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind im Anhang einzusehen.
II. erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange:
Im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
- Stadt Hagen, Fachbereich öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen, zentraler Außendienst, Allgemeine ordnungsbehördliche Aufgaben 32/03, 04.05.2020
- Wirtschaftsbetrieb Hagen WBH – AöR, Fachleitung Fachstellungnahmen und Grundstücksentwässerung, Eilper Str. 132-136, 58091 Hagen, 03.06.2020
- Stadt Hagen, Umweltamt, 69/1 bis 69/3, 04.06.2020
In der Stellungnahme Nummer 1 wurden keine Bedenken oder abwägungsrelevante Anregungen geäußert.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und TöB-Beteiligung sind im Anhang einzusehen.
Die Stellungnahmen der Verwaltung zu eingegangenen Einwänden der Beteiligungsverfahren ist in der Anlage 3 „Abwägung der im Verfahren hervorgebrachten Stellungnahmen der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung“ ersichtlich.
Folgt der Rat der Stadt Hagen den Stellungnahmen der Verwaltung gemäß der Beschlussvorlage, wird hiermit die Abwägung über die vorgebrachten Anregungen nach § 1 Abs. 7 BauGB vollzogen.
Infolge der Stellungnahme der WBH wurde das Kapitel 6.3.1 der Begründung um die Aussage zur Drosselwassermenge ergänzt. Im Kapitel 6.3.2 erfolgte die Ergänzung zu allgemein anerkannten Regeln der Technik und zum Verbot von Zugängen, die unterhalb des Straßenniveaus liegen.
zum Beschluss b)
Folgt der Rat der Stadt Hagen dem Beschluss dieser Verwaltungsvorlage, wird der Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Nach der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft und das Bebauungsplanverfahren ist abgeschlossen.
zum Beschluss c)
Das Plangebiet befindet sich zum überwiegenden Teil im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 5/88 (449) Hagener Straße / Knippschildstraße. Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 8/19 (694) eingeschränktes Gewerbegebiet Knippschildstraße – Verfahren nach § 13a BauGB werden die entgegenstehenden Festsetzungen des für dieses Gebiets bisher geltenden Bebauungsplans aufgehoben. Dasselbe gilt für sonstige Festsetzungen älterer Pläne und Satzungen, die für das Plangebiet in früherer Zeit bestanden haben. Die Festsetzungen des neuen Bebauungsplans gelten uneingeschränkt. Sollten dieser Plan und die darin enthaltenen Festsetzungen unwirksam sein oder werden, gelten die vorher genannten alten Pläne und Satzungen dennoch als aufgehoben. Ein zusätzlicher Aufhebungsbeschluss ist insoweit nicht erforderlich und wird dementsprechend nicht gefasst.
zum Beschluss d)
Im Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist die Fläche im Wesentlichen als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Landesbehörden, Verwaltung“, in Teilbereichen als Grünfläche sowie als Wohnbaufläche dargestellt. Der Bebauungsplan setzt hier ein eingeschränktes Gewerbegebiet sowie private Grünflächen fest. Damit weicht der Bebauungsplan von den Darstellungen im Flächennutzungsplan ab. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes darf jedoch die städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes nicht beeinträchtigt werden. Von einer Beeinträchtigung der städtebaulichen Entwicklung ist durch den neuen Bebauungsplan nicht auszugehen.
Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 3 BauGB). Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen der 9. Berichtigung angepasst, sodass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes zukünftig als Gewerbefläche dargestellt wird. Diese Darstellungen entsprechen somit den Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung, die im Bebauungsplan ausgewiesen werden.
Bestandteile der Vorlagendrucksache
Anlage 1: Übersichtsplan des Geltungsbereiches
Anlage 2: Abwägungstabelle der im Verfahren hervorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Anlage 2a: Protokoll der Bürgerinformationsveranstaltung vom 15.01.2020
Anlage 2b: Anschreiben der Eingänge über die eine Abwägung erfolgte, oder die Hinweise enthalten (Bürger*in 1 bis 11 und TÖBs)
Anlage 3: Abwägungstabelle der im Verfahren hervorgebrachten Stellungnahmen der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Anlage 3a : Anschreiben der Eingänge über die eine Abwägung erfolgte, oder die Hinweise enthalten (Bürger*in 1 bis 9 und TÖBs)
Anlage 4: Begründung zum Bebauungsplan Nr. 8/19 (694) eingeschränktes Gewerbegebiet Knippschildstraße Verfahren nach § 13a BauGB vom 08.06.2020, erstellt durch ‚BKR Essen
Anlage 5: Aufhebungsbereich
Anlage 6: Berichtigung des Flächennutzungsplanes
Anlagen der Beschlussvorlage
Folgende Unterlagen können im Verwaltungsinformationssystem ALLRIS bzw. Bürgerinformationssystem und als Original in der jeweiligen Sitzung eingesehen werden:
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag nach § 44 BNatSchG, erstellt durch ‚Grünplan, Büro für Landschaftsplanung, Dortmund‘, 28.10.2019
- Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung, erstellt durch ‚Grünplan, Büro für Land-schaftsplanung, Dortmund‘, April 2020
- Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten, erstellt durch ‚Ingenieur-Büro für Akustik und Lärm-Immissionsschutz Buchholz – Erbau Röschel – Horstmann Sachverständige PartG, 14.04.2020
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Anlagen
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