24.06.2020 - 9.9 Bebauungsplan Nr. 8/19 (694) eingeschränktes Ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.9
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 24.06.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:04
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kohaupt geht kurz auf die Vorlage ein. Auf die Stellungnahmen der öffentlichen Träger und der Beteiligten habe die Verwaltung sich ausführlich geäußert.
Herr Dr. Diepes fasst die Änderungen die in der erneuten Offenlege zu Gunsten der Bürger erfolgt sind, zusammen. Das Abrücken des Baufensters solle mehrere Meter von der Wohnbebauung an der Buschstraße, sowie die im Osten gelegene Bebauung erfolgen. Die geplante Wegeverbindung sei ebenfalls von der Wohnbebauung verlegt worden. Weiterhin seien im nördlichen und östlichem Teil der Fläche private Grünflächen festgelegt worden. Somit könnten die bestehenden Pachtflächen auch weiterhin genutzt werden.
Ein weiter Punkt sei die detaillierte Überarbeitung der Schallschutzmaßnahmen gewesen.
Er betont, dass es hier auf keinen Fall um eine Gefälligkeitsplanung der Stadt Hagen handle, der Vorhabenträger habe alle Planungs- und Gutachtenkosten selbst getragen.
Herr Kohaupt betont, dass es seitens der Politik ebenfalls keine Gefälligkeitsleistung gegeben habe.
Beschluss:
Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss z fassen:
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 8/19 (694) eingeschränktes Gewerbegebiet Knippschildstraße – Verfahren nach § 13a BauGB gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 08.06.2020 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Zu c)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 8/19 (694) eingeschränktes Gewerbegebiet Knippschildstraße – Verfahren nach § 13a BauGB die entgegenstehenden Festsetzungen der für dieses Plangebiet bisher maßgeblichen Bebauungsplans Nr. 5/88 (449) Hagener Straße / Knippschildstraße aufgehoben sind. Dasselbe gilt für die Festsetzungen sonstiger älterer Pläne und Satzungen die für das Plangebiet in früherer Zeit bestanden haben. Die Festsetzungen des neuen Bebauungsplanes gelten uneingeschränkt. Sollten dieser Plan und die darin enthaltenen Festsetzungen unwirksam sein oder werden, gelten die vorgenannten alten Pläne und Satzungen für diesen Teilbereich dennoch als aufgehoben. Ein zusätzlicher Aufhebungsbeschluss ist insoweit nicht erforderlich und wird dementsprechend nicht gefasst.
Zu d)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Hagen im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 3 BauGB an den Bebauungsplan anzupassen.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet wird im Süden durch die Knippschildstraße und im Norden durch die Wohnbebauung der Buschstraße begrenzt. Westlich des Plangebiets findet sich die Zentrale Mahnabteilung des Amtsgerichts Hagen sowie das Sanitätshaus Riepe. Im Osten bilden die Wohnbebauung der Baurothstraße sowie ein großflächiges Regenrückhaltebecken die Grenze.
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke Gemarkung Boele, Flur 10, teilweise das Flurstück 36, Gemarkung Boele, Flur 11 die Flurstücke 717, 720, 722, 723, 724, 725, 768 sowie teilweise die Flurstücke 737 und 793.
Die genaue Plangebietsgrenze kann dem Lageplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan entnommen werden.
Nächster Verfahrensschritt:
Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft. Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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7,7 MB
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395,8 kB
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(wie Dokument)
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548,3 kB
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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4,8 MB
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(wie Dokument)
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4 MB
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