Vorschlag zur Tagesordnung - 0498/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt für den Rat gemäß §60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW folgende Beschlüsse mit Wirkung ab dem 05.06.2020 aufzuheben:

 

1. Beschluss vom 26.03.2020 zu Vorlagen 0274-1/2020 und 0274/2020: „Hinsichtlich der nach dem 19.04.2020 zur Entscheidung durch die Ausschüsse des Rates der Stadt Hagen anstehenden Angelegenheiten macht der Rat von seinem Rückholrecht nach § 2a Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Hagen Gebrauch und überträgt sie zur Entscheidung an den Haupt- und Finanzausschuss.

 

Des Weiteren überträgt der Rat auch die sonstigen, nicht in der ausschließlichen Zuständigkeit des Rates gem. § 41 Abs. 1 GO NRW liegenden Angelegenheiten, die bislang nicht zur Entscheidung auf Ausschüsse delegiert sind, zur Entscheidung auf den Haupt- und Finanzausschuss. Eine Vorberatung der auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragenen Angelegenheiten in weiteren Ausschüssen, Unterausschüssen oder Kommissionen findet nicht statt.“

 

2. Beschluss vom 28.04.2020 zu Vorlage 0341/2020: „1. Der Rat der Stadt Hagen überträgt seine Zuständigkeiten auf Grundlage von § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW auf den Haupt- und Finanzausschuss. 2. Diese Übertragung ist befristet auf den Zeitraum der Feststellung einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite durch den Landtag NRW auf Basis von § 11 IfSBG-NRW bis zum 14.06.2020.“

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

siehe Anlage

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

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Beschlüsse

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04.06.2020 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen