04.06.2020 - 4.1 Vorschlag der Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90 /...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt für den Rat gemäß §60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW folgende Beschlüsse mit Wirkung ab dem 05.06.2020 aufzuheben:

 

1. Beschluss vom 26.03.2020 zu Vorlagen 0274-1/2020 und 0274/2020: „Hinsichtlich der nach dem 19.04.2020 zur Entscheidung durch die Ausschüsse des Rates der Stadt Hagen anstehenden Angelegenheiten macht der Rat von seinem Rückholrecht nach § 2a Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Hagen Gebrauch und überträgt sie zur Entscheidung an den Haupt- und Finanzausschuss.

 

Des Weiteren überträgt der Rat auch die sonstigen, nicht in der ausschließlichen Zuständigkeit des Rates gem. § 41 Abs. 1 GO NRW liegenden Angelegenheiten, die bislang nicht zur Entscheidung auf Ausschüsse delegiert sind, zur Entscheidung auf den Haupt- und Finanzausschuss. Eine Vorberatung der auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragenen Angelegenheiten in weiteren Ausschüssen, Unterausschüssen oder Kommissionen findet nicht statt.“

 

2. Beschluss vom 28.04.2020 zu Vorlage 0341/2020: „1. Der Rat der Stadt Hagen überträgt seine Zuständigkeiten auf Grundlage von § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW auf den Haupt- und Finanzausschuss. 2. Diese Übertragung ist befristet auf den Zeitraum der Feststellung einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite durch den Landtag NRW auf Basis von § 11 IfSBG-NRW bis zum 14.06.2020.“

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

6

 

 

CDU

6

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

20

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage