04.06.2020 - 4.1 Vorschlag der Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90 /...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 04.06.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Dominik Lass
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt für den Rat gemäß §60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW folgende Beschlüsse mit Wirkung ab dem 05.06.2020 aufzuheben:
1. Beschluss vom 26.03.2020 zu Vorlagen 0274-1/2020 und 0274/2020: „Hinsichtlich der nach dem 19.04.2020 zur Entscheidung durch die Ausschüsse des Rates der Stadt Hagen anstehenden Angelegenheiten macht der Rat von seinem Rückholrecht nach § 2a Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Hagen Gebrauch und überträgt sie zur Entscheidung an den Haupt- und Finanzausschuss.
Des Weiteren überträgt der Rat auch die sonstigen, nicht in der ausschließlichen Zuständigkeit des Rates gem. § 41 Abs. 1 GO NRW liegenden Angelegenheiten, die bislang nicht zur Entscheidung auf Ausschüsse delegiert sind, zur Entscheidung auf den Haupt- und Finanzausschuss. Eine Vorberatung der auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragenen Angelegenheiten in weiteren Ausschüssen, Unterausschüssen oder Kommissionen findet nicht statt.“
2. Beschluss vom 28.04.2020 zu Vorlage 0341/2020: „1. Der Rat der Stadt Hagen überträgt seine Zuständigkeiten auf Grundlage von § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW auf den Haupt- und Finanzausschuss. 2. Diese Übertragung ist befristet auf den Zeitraum der Feststellung einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite durch den Landtag NRW auf Basis von § 11 IfSBG-NRW bis zum 14.06.2020.“
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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203 kB
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