Berichtsvorlage - 0476/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

1. Gewerbesteuerentwicklung

Der Haushaltsansatz für 2020 laut Ratsbeschluss vom 12.12.2019 beträgt 100 Mio. €. Nach der Jahressollstellung und den bisherigen Veränderungen lag das Steuersoll Mitte März noch erwartungsgemäß bei rund 84 Mio. €. Infolge der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise sackte das Steuersoll auf aktuell ca.  63 Mio. € ab.

 

Da eine Besserung der Lage nicht absehbar ist, wird mit weiteren Gewerbesteuereinbrüchen gerechnet. Eine verlässliche Prognose für das Haushaltsjahr ist aktuell nicht möglich.

 

 

1.1. Gewerbesteuerstundungen

Die bestehenden Gewerbesteuerforderungen werden weiterhin, gestützt auf den Ratsbeschluss vom 26.03.2020 (Ratsvorlage 0277/2020), nach entsprechenden Anträgen in der Regel gestundet. Hierdurch verringert sich zwar nicht das Anordnungssoll, jedoch die Ist-Einnahmen. Die Stundungen erfolgen momentan für sechs Monate ab Fälligkeit, so dass der Geldeingang noch in 2020 erfolgen müsste. Sollten die negativen wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise jedoch heftiger oder zeitlich länger eintreten, ist mit Anträgen auf Anschlussstundung zu rechnen, was dazu führen könnte, dass erhebliche Forderungen in diesem Haushaltsjahr nicht mehr beglichen werden.

Eine entsprechende Regelung trifft der genannte Ratsbeschluss für Vergnügungssteuerforderungen, weil Spielhallen nach der Schließung am 16.03.2020 keine Einnahmen mehr erzielten.

 

Stand 25.05.2020 wurden 185 Stundungsanträge mit Corona-Begründung mit einem Volumen von rund 4,7 Mio. € gestellt.  Davon entfallen 40 Anträge und 484.000 € auf Vergnügungssteuer.

 

2. Schuldenstand

 

18.05.2020

Vorjahr

 

 

 

Liquiditätskredite

    1.001.800.000 €

          984.800.000 €

Liquiditätskredite Gute Schule 2020

           5.305.706 €

              5.080.494 €

Liquiditätskredite gesamt

    1.007.105.706 €

          989.880.494 €

 

 

 

Investitionskredite

         61.561.614 €

            70.312.571 €

Förderkredite

           5.144.910 €

              5.257.250 €

Investitionskredite Gute Schule 2020

         13.860.344 €

              9.909.686 €

Investitionskredite gesamt

         80.566.868 €

            85.479.507 €

 

 

2.1. Marktumfeld Zinsen

Der Einbruch der Weltwirtschaft durch die Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus ist stärker, als ursprünglich angenommen. Die Prognosespanne für die globale BIP-Entwicklung von -2,5 % bis -10 % zeigt die große Unsicherheit unter den Bankvolkswirten. Nach dem Beginn und der Ausweitung der "Shut-Down"-Maßnahmen im März kam es in Europa im ersten Quartal zu starken Konjunktureinbrüchen. Nach einem vermutlich noch erheblich schwächeren zweiten Quartal wird für die zweite Jahreshälfte wieder mit einer leichten Erholung gerechnet. Vorausgesetzt, es kommt nicht zu einer zweiten Infektionswelle.

Auf der letzten EZB-Sitzung wurde die Geldpolitik nur nachjustiert. Eine weitere Leitzinssenkung ist nicht absehbar. Bankvolkswirte gehen allerdings davon aus, dass das im März beschlossene Ankaufprogramm über 750 Mrd. € vermutlich erhöht und in das Jahr 2021 verlängert wird.

 

Die Prognosen der Bankvolkswirte für den Geldmarkt gehen aufgrund der umfangreichen Maßnahmen der EZB von einer bevorstehenden Entspannung aus. Für den Kapitalmarkt wird dagegen mit einer leichten Aufwärtsbewegung gerechnet. Die EZB-Maßnahmen sowie die weiterhin moderate Inflation dürften dabei dämpfend wirken.

 

2.2. Zinssätze

Aktuelle Zinssätze für Liquiditätskredite in Prozent, in Klammern sind jeweils die Vorjahreszahlen genannt. (Die Abschlüsse erfolgen mit laufzeiten- und bonitätsabhängigen Margenaufschlägen):

 

21.02.2020

03.04.2020

18.05.2020

EONIA (Tagesgeld)

-0,454  (-0,370)

    -0,454 (-0,368)

    -0,457 (-0,370)

3 Monats-Euribor

-0,415 ( -0,310)

       -0,341 (-0,310)

       -0,276 (-0,313)

12 Monats-Euribor

-0,287 ( -0,108)

-0,149 (-0,112)

-0,084 (-0,133)

3 Jahre Swapsatz

-0,365 ( -0,073)

-0,297 (-0,130)

-0,320 (-0,185)

5 Jahre Swapsatz

-0,319 (  0,127)

-0,238 ( 0,039)

-0,312 (-0,028)

10 Jahre Swapsatz

-0,123 (  0,646)

-0,053 ( 0,517)

-0,171 ( 0,426)

 

3. Weitere zusätzliche finanzielle Belastungen durch die Coronakrise

 

Zum Stand 25.05.2020 sind bei der Stadt Hagen ca. 1.365.000 € für Maßnahmen im Bereich des Krisenmanagements angefallen, davon ca. 165.000 € für investive Beschaffungen, wie beispielsweise Waschmaschinen oder Desinfektionsgeräte. Hiervon wurden bereits rund 60.000 € zahlungswirksam ausgegeben.

 

Die restlichen 1.200.000 € sind im konsumtiven Bereich angefallen, wovon 700.000 € verausgabt und weitere 500.000 € beauftragt, aber noch nicht abgerechnet sind. Die Kosten im konsumtiven Bereich fallen überwiegend für Schutzkleidung, Desinfektionsmittel sowie Reinigung und öffentliche Bekanntmachungen an.

 

Die Aufwendungen für Integrationshelfer oder Schülerspezialverkehr, wie sie in Vorlage Nr. 0273/2020 dargestellt werden, belaufen sich auf insgesamt ca. 600.000 € für die Monate April und Mai.

 

Grundsätzlich besteht für soziale Dienstleister die Möglichkeit nach dem am 28.03.2020 in Kraft getretenen Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) einen subsidiären Zuschuss bei der Kommune zu beantragen. Insofern bleibt abzuwarten, inwieweit im Nachgang zur Coronakrise im Rahmen des Konnexitätsgesetzes ein Ausgleich zu erwarten ist.

 

Zudem wurden die Zahlungen der Elternbeiträge für den Kita- und OGS-Bereich zunächst für die Monate April und Mai nicht erhoben (Vorlage 0272/2020). Dies verursacht Mindererträge in Höhe von rund 1.600.000 €. Hierzu haben sich die Kommunalen Spitzenverbände mit der Landesregierung auf den Kompromiss verständigt, dass die Einnahmeausfälle je zur Hälfte vom Land und von den Kommunen getragen werden.

 

Die Rückerstattung von Gebühren und Entgelten bei der Musikschule und der VHS wird aktuell mit einer Haushaltsbelastung von ca. 40.000 € beziffert.

 

Zum aktuellen Zeitpunkt beziffern sich die zusätzlichen Haushaltsbelastungen auf ca. 2,9 Mio. €.

 

4. Gesetzentwurf zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie

folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften

 

Angesichts der durch die Coronapandemie bedingten außergewöhnlichen Lage ist es erforderlich, die in den Kommunalhaushalten entstandenen bzw. entstehenden Mindererträge bzw. Mehraufwendungen haushaltsrechtlich zu isolieren, um die kommunalen Haushalte auch in den Folgejahren tragfähig zu halten, um so die kommunale Handlungsfähigkeit abzusichern.

Ferner sollen die am Stärkungspakt teilnehmenden Kommunen aus dem Stärkungspaktfondsgesetz eine Sonderzuweisung in den Jahren 2020 und 2021 zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen erhalten. In der Folge sollen des Weiteren gesetzliche und untergesetzliche Normen des kommunalen Haushaltsrechts zur Anpassung gelangen.

 

Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass die pandemiebedingten haushaltswirtschaftlichen Folgen in Form erheblicher Ertragsrückgänge bei gleichzeitig steigenden Aufwendungen die Haushalte der am Stärkungspakt beteiligten Gemeinden stark belasten werden. Das zu erwartende Ausmaß des konjunkturellen Einbruchs infolge der Pandemie und die damit verbundenen negativen Auswirkungen auf die finanzwirtschaftliche Situation der Stärkungspaktkommunen machen es unmöglich, dass die betroffenen Gemeinden ausschließlich durch eigene, über die bereits erfolgten erheblichen Konsolidierungsmaßnahmen hinausgehende Anpassungen ihrer Haushaltssanierungspläne in ausreichender Weise gegensteuern können.

 

Vor diesem Hintergrund ist es dringend erforderlich, dass die am Stärkungspakt teilnehmenden Kommunen durch die zügige Gewährung zusätzlicher Finanzmittel unterstützt werden. Hierdurch soll vermieden werden, dass die in den vergangenen Jahren erreichten Konsolidierungserfolge aufgeben werden müssen und dass die Kommunen in eine Lage geraten, die derjenigen gleicht, die im Jahr 2011 die Einrichtung des Stärkungspaktes erforderlich machte.

 

Aus diesem Grund werden die nach aktuellem Stand bisher nicht gebundenen Mittel aus dem Stärkungspaktfonds in Höhe von 342 Millionen den am Stärkungspakt beteiligten Kommunen in Form einer ergänzenden Konsolidierungshilfe in den Jahren 2020 und 2021 zur Verfügung gestellt.

 

Die Verwaltung erstellt in Kürze einen Prognose-Bericht zum  Stand 30.06.2020. Der Bericht wird nach der Sommerpause dem Rat zugeleitet.

 

 

4.1. Sonderhilfen gemäß § 3 Sonderhilfengesetz Stärkungspakt

Der Gesamtbetrag der Sonderhilfen gemäß § 3 Sonderhilfengesetz Stärkungspakt beträgt für die Stadt Hagen 16,3 Mio. €.

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

04.06.2020 - Haupt- und Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen