04.06.2020 - 2.2 Bericht zur Haushaltslage
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.2
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 04.06.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Vorlage:
-
0476/2020 Bericht zur Haushaltslage
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Gerbersmann erklärt, dass die Gewerbesteuerentwicklung im Vergleich zu den bisherigen Zahlen Anfang März einen dramatischen Verlauf genommen hat. Die Stadt Hagen ist auf einen Soll-Wert von 63 Mio. € abgerutscht. Es fehlen zum geplanten Wert somit 37 Mio. €. Nach seiner Prognose wird diese Entwicklung noch weiter unterschritten werden. Die Verwaltung ist derzeit bei 185 Stundungsanträgen (aufgrund von Coronafolgen) bezüglich der Gewerbesteuer und der Vergnügungssteuer. Er informiert darüber, dass in den allermeisten Fällen die Stundung zinslos gestattet wird, sodass den Firmen innerhalb weniger Tage die Stundung zugesagt werden kann. In vereinzelten Fällen wurden der Stadt Hagen Altfälle aus 2013, 2014, 2015 und 2016 vorgelegt. In diesen Fällen wird derzeit geprüft, ob auch hier die Coronabegründung greift, oder ob die Firmen in der Vergangenheit hätten Vorsorge treffen müssen. Davon wird abhängig gemacht, ob auch hier die Stundung zinslos gestattet wird oder ob eine Stundung ausgesprochen wird, bei der Zinsen anfallen.
Herr Gerbersmann führt aus, dass die Liquiditätskredite deutlich angestiegen sind. Anstatt 1,001 Mrd. € liegt die Verwaltung nun bei rund 1,030 Mrd. €. Er führt weiter zum Bericht zur Haushaltslage und zum Marktumfeld Zinsen aus. Die zusätzliche Haushaltsbelastung, unabhängig von den Steuern, beziffert Herr Gerbersmann mit etwa 3 Mio. €. Allerdings ist aufgrund der steigenden Arbeitslosigkeit damit zu rechnen, dass z. B. die Kosten der Unterkunft ansteigen werden.
Des Weiteren merkt Herr Gerbersmann an, dass die meisten Kommunalen Spitzenverbände den Gesetzesentwurf zur Isolierung der COVID-19-Folgen begrüßen. Jedoch bleibt die Frage, ob die Ausgestaltung des Gesetzes verpflichtend sein soll. Es gibt einzelne Kommunen, bei denen der Gewerbesteuereinbruch nicht mit dem der Stadt Hagen oder auch anderen Kommunen vergleichbar ist.
Das Gesetz sieht vor, dass es ein aktivierungsfähiges Sondervermögen gibt, in das alle coronabedingten Belastungen gebucht werden. Darunter sind sowohl die direkten Kosten als auch die Einnahmeausfälle zu verstehen. Die Landesregierung nutzt das Mittel des aktivierungsfähigen Sondervermögens, da ansonsten die Kommunalhaushaltsverordnung und die Gemeindeordnung zu verändern wären. Außerdem soll somit dokumentiert werden, dass es sich bei den Belastungen nicht um ein schlechtes Wirtschaften der Kommunen handelt, sondern um die Folgen der Pandemie. Herr Gerbersmann stellt dar, dass das Thema Stärkungshilfen nach Sonderpakt ein weiterer wichtiger Punkt ist. Er geht davon aus, dass es diese Sonderhilfen geben wird. Für die Stadt Hagen bedeutet dies eine Sonderhilfe in Höhe von etwa 16,3 Mio. €.
Herr Gerbersmann erläutert die Einflüsse der Ergebnisse des Koalitionsausschuss. Es gibt dauerhaft zusätzlich 25% Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft. Derzeit beziffert er diese Hilfen mit etwa 10 – 13 Mio. € dauerhaft pro Jahr. Eine weitere gute Nachricht aus dem Koalitionsausschuss ist die Übernahme der Gewerbesteuerausfälle. Vorgesehen ist eine 50/50 Übernahme der Ausfälle. Sofern die Länder die anderen 50% übernehmen, wären die Gewerbesteuerausfälle der Stadt für die nächsten zwei Jahre zu 100% aufgefangen. Er führt weiter zu einzelnen Förderprogrammen aus und spricht den Appell aus, die Fristen hierfür nicht zu kurz zu setzen.
Herr Gerbersmann drückt seine Enttäuschung zu dem Thema Altschulden aus. Er äußert die Erwartungshaltung, dass die Landesregierung das Thema Altschulden als ihre Aufgabe erkennt. Diese Position vertritt auch das Städtebündnis. Es ist wichtig das Altschuldenthema anzugehen, da die jetzigen Hilfen nicht ausreichen werden, um eine Neuverschuldung zu verhindern. Die Neuverschuldung von heute ist die Altschuld von morgen.
Herr Gerbersmann macht deutlich, dass die größte Einnahme der Stadt Hagen die Schlüsselzuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) sind. Hierbei ist damit zu rechnen, dass es durch die wegbrechenden Steuereinnahmen und die Umsatzsteuersenkung zu direkten Senkungen unserer Schlüsselzuweisung kommt. Auf hohe Zuweisungen nach dem GFG ist die Stadt Hagen im kommenden Jahr jedoch angewiesen.
Herr Rudel dankt Herrn Gerbersmann für seine Bewertung. Für die Stadt Hagen bewertet er das Ergebnis des Konjunkturgipfels ähnlich. Das Problem der Altschulden muss mittels Altschuldenfonds gelöst werden. Daher sollte sich der Rat an das Land wenden, auf die Altschulden hinweisen und darum bitten, bei der Lösung zu helfen.
Herr Riechel stellt fest, dass Herr Gerbersmann die wichtigen Punkte des Paktes dargelegt hat. Bei der Altschuldenfrage ist nun die Landesregierung in der Pflicht die Kommunen hinreichend zu vertreten und eine passende Lösung zu finden. Er bittet Herrn Oberbürgermeister Schulz und Herrn Gerbersmann den Druck diesbezüglich hochzuhalten.
Herr Dr. Ramrath weist darauf hin, dass durch die Koalitionsvereinbarung neue Möglichkeiten geschaffen wurden. Davon sollte die Stadt Hagen Gebrauch machen. Es werden zusätzliche Mittel für Kapazitätserweiterungen in Kitas und Schulbauten zur Verfügung gestellt. In Hagen wird das Thema Schulentwicklung momentan diskutiert. Daher sollten diese Mittel zur Hilfe herangezogen werden, um die Bedarfe der Stadt Hagen hinsichtlich der Schulentwicklungsplanung zu erfüllen. Jetzt müssen schnell die Voraussetzungen geschaffen werden, um die Projekte festzulegen, umzusetzen und mit zusätzlichen Mitteln teilzufinanzieren. Aufgrund der kurzen Fristen sollten Projekte zeitnah festgelegt werden und die Verwaltung alle Ressourcen mobilisieren, um die Projekte fristgerecht realisieren zu können. Des Weiteren sollte die Stadt auf bei dem Thema Digitalmittel vorankommen und investieren. Herr Dr. Ramrath erläutert, dass auch bei dem Thema E-Mobilität ein großer Akzent gesetzt wurde. Durch Ladesäulen und andere Teileinrichtungen wird die Infrastruktur der E-Mobilität gefördert. Diese Chance sollte dort genutzt werden, wo Realisierungschancen gesehen werden. Die Instrumente sollten genutzt werden, um stärker und zukunftsbezogener zu investieren.
Herr König fragt zu der Vorlage, ob die haushaltstechnischen „Tricklösungen“ nur für 2020 oder auch über die folgenden Jahre hinaus gelten, da sich die negativen Folgen über mehrere Jahre erstrecken werden. Weiterhin fragt Herr König, ob sich der Ausgleich der Finanzen nur auf die steuerlichen Ausfälle oder auch auf Einnahmeausfälle z. B aus dem Bereich Kitas oder Theater bezieht. Herr König führt zu den Gegebenheit und politischen Positionen auf Bundes- und Landesebene bezüglich der Altschuldenfrage aus. Er hält das Paket für zweischneidig und findet, dass die Stadt Hagen weiter Druck machen muss, um in der Altschuldenfrage voran zu kommen. Herr König merkt an, dass für die von Herrn Dr. Ramrath benannten Förderprogramme seitens der Verwaltung Pläne und Personal zur Verfügung stehen muss, um diese Programme zu beantragen und Firmen gefunden werden müssen die die Pläne realisieren können.
Herr Gerbersmann beantwortet die Fragen von Herrn König. Bezüglich der Finanzierungshilfe gibt er an, dass diese auch für 2021 gelten soll. Die Abschreibung dieses „Sondervermögens“ ab 2025 erfolgt über 50 Jahre. Es gibt die Möglichkeit diesen Zeitraum zu verkürzen. Zu der Frage des Ausgleichs der Finanzschäden durch das Land kann er sich so nicht erinnern. Das Land hat zugesagt, dass man eine Lösung für die Haushalte finden will. Aus Sicht der Landesregierung wird dem durch das „Kommunalschutz-Paket zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie“ Rechnung getragen. Dieses sieht vor, dass in dem Ausgliederungsvermögen nicht nur die direkten Kosten, sondern auch die Einnahmeausfälle erfasst sind. Somit sind sowohl die wegbrechenden Gewerbesteuereinnahmen als auch andere Kosten erfasst. Die Forderung an das Land muss aber sein, dass es Hilfen im Bereich des GFG geben muss um Ausfälle bei den Schlüsselzuweisung auszugleichen. Neben Entlastungen als Bilanzierungshilfe braucht es aber auch echtes Geld.
Herr Thielmann stellt fest, dass bis auf die Ausführungen von Herrn König sachlich zu dem TOP gesprochen worden ist. Zu Herrn König merkt er an, dass Wahlkampf in dieser Situation nicht geboten ist. Hinsichtlich der Altschulden folgt er der Meinung, dass Altschulden nicht coronabedingt sind. Dieses Problem hätte man auch im Rahmen des Pakets beheben können, dies ist allerdings nicht erfolgt. Er bemängelt, dass im Paket in manchen Punkten nach dem Gießkannenprinzip verteilt wird. Das bringt allerdings langfristig nichts.
Herr Wisotzki erläutert, dass das Konjunkturpakt aus verfassungsrechtlicher Sicht negativ zu werten ist. Förderprogramme stellen immer einen Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht einer Gemeinde dar. Die Länder müssen hier sicherstellen, dass das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden hier nicht beschnitten wird. Weiter merkt Herr Wisotzki an, dass die Altschulden angegangen werden müssen. Nur so kann örtlich vernünftig gearbeitet werden.
Herr Sondermeyer stellt fest, dass die Fraktion Die Linke. bereits 2004 den Altschuldenfonds forderte. Im Konjunkturpaket sind gute Punkte drin, es ist jedoch fraglich, ob diese alle ankommen. Er stimmt Herrn König zu, dass es für die Umsetzung der Förderprogramme genug Handwerker und Firmen braucht. Herr Sondermeyer spricht sich abschließend für die Förderung der E-Mobilität aus.
Herr König widerspricht Herrn Thielmann, dass Altschulden nicht in das Paket gehören, da sie nicht coronabedingt sind. Zu der Ausführung von Herrn Gerbersmann merkt er an, dass unter Ziffer 8 des Kommunalschutz-Paket zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie steht, dass die Landesregierung feststellt, dass zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise auch coronabedingte Finanzschäden der Gemeinden und Gemeindeverbände einen anteiligen Ausgleich aus dem NRW-Rettungsschirm erfahren können. Zu dieser klaren Aussage (Kabinettsbeschluss) fragt Herr König nach, welche Ansätze damit konkret gemeint sind.
Herr Strüwer merkt an, dass die Stadt Hagen als verschuldete Kommune Ihr Blick auf die Fragestellung richtet, was mit den Altschulden passiert. Er führt zum Ergebnis des Kommunalschutzpaket in verschiedenen Bundesländern aus. Insgesamt sieht Herr Strüwer es als deutliches Zeichen, dass innerhalb kurzer Zeit 130 Mrd. € bereitgestellt werden, die in vielen Bereichen wirken und Verluste im großen Umfang ausgleichen.
