Beschlussvorlage - 0308/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung der Mittel aus der Ergänzung der 1. Veränderungsliste- FraktionsbeschlüsseRatsbeschluss vom 28.11.2019 (Vorlage 1158/2019)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
- Beteiligt:
- FB11 - Personal und Organisation; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Anhörung
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27.05.2020
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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04.06.2020
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der Rat der Stadt Hagen hat am 18.11.2019 im Rahmen der Beratungen des Doppelhaushaltes 2020/2021 und der Veränderungsliste der Verwaltung weitergehende Beschlüsse u. a. aufgrund von Fraktionsbeschlüssen gefasst.
Im Folgenden wird die geplante Verwendung der zusätzlich beschlossenen Mittel in Bezug auf die jeweiligen Beschlussvorschläge dargestellt.
Wehringhausen- Sprachförderung
Geänderter Beschlussvorschlag der Fraktionen von CDU und Hagen Aktiv:
„Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst verortet im Familienzentrum Wehringhausen (Gutenbergstr.) ein Sprachförderkonzept „Deutsch“ für Kinder im Vorschulalter zu entwickeln. Das Konzept soll sich an alle Kinder im Vorschulalter richten und räumlich an die Kindertagesstätte angeschlossen sein. Zunächst ist das Förderprojekt mit zwei Erzieherinnen/Erziehern auszustatten, deren wesentliche Aufgabe darin besteht, die Sprachkompetenz der Kinder zu verbessern. Ziel ist, möglichst alle Kinder auf ein Sprachniveau zu heben, das ihnen einen erfolgreichen Einstieg in die Grundschule ermöglicht. Nach Fertigstellung des entstehenden Bildungszentrums Wehringhausen auf dem Gelände von Block 1 sollen die beiden Erzieherinnen/Erzieher im Bildungszentrum angesiedelt werden. Das Sprachförder-konzept „Deutsch“ ist nach erfolgreichem Anlaufen auf die anderen Stadtteile auszuweiten. Entsprechende Fördermittel sind beim Land Nordrhein-Westfalen einzuwerben.“
Der Fachbereich Jugend und Soziales schlägt eine Adaptierung des Projektes „Sprachschule“ aus der Dortmunder Nordstadt vor, welches seit 2017 erfolgreich erprobt wurde und seit 2019 an vier Grundschulen etabliert wird.
Das Konzept und auch das Dortmunder Projekt dort geht davon aus, dass durch eine gezielte altersorientierte Sprachförderung Nachteile bis zur Einschulung der Kinder ausgeglichen werden können und damit ein Beitrag zur Chancengerechtigkeit bei den benachteiligten Kindern geleistet werden kann.
Auf der Basis des Sprachförderkonzepts „Language Route“ sollen stundenweise Sprachfördereinheiten durch die Fachkräfte angeboten werden. In spielerischer Form wird Sprache im Gruppen- und Einzelkontext und anhand alltagsintegrierter Themen vermittelt.
Die „Language Route“ ist ein pädagogisch-entwicklungslinguistisches Sprach-förderkonzept für Erzieher*innen und Sprachfachkräfte. Ziel ist eine fachlich fundierte, den Kindern in allen individuellen und altersstufenspezifischen Belangen gerecht werdende Förderung der Sprachentwicklung. Das Konzept wurde im Jahre 2000 im Auftrag des niederländischen Ministeriums für Bildung, Kultur und Wissenschaft entwickelt und wird bisher an ca. 4.600 niederländischen Einrichtungen effektiv umgesetzt. Im Vordergrund steht die Idee des Spracherwerbs durch Interaktion. Der „Weg der Sprache“ wird gemeinsam beschritten.
Dieses Konzept bewährt sich besonders bei dem stetig wachsenden Anteil von Kindern mit verschiedenen Herkunftssprachen und -kulturen. Entsprechende Modifikationen der Techniken unterstützen ganz gezielt die Kinder, die noch sehr wenig Deutsch sprechen. Die Wirksamkeitsstudie der Universität Köln, die das Konzept wissenschaftlich evaluiert hat, belegt eindrucksvoll, dass besonders die sprachschwächsten Kinder mit Migrationshintergrund am deutlichsten von der Sprachförderung durch die „Language Route“ profitierten.
Die Hagener Umsetzung sieht eine Förderung von jeweils fünf Kindern für einen Zeitraum von zwei Stunden täglich vor. Da es sich um 1,5 Vollzeitstellen handelt, sind täglich drei Einheiten á zwei Stunden je Fachkraft möglich. Mithin können zwei Fachkräfte insgesamt 30 Kinder betreuen.
Zielgruppe sind die Kinder, denen nach Testung ein zusätzlicher Sprachförderbedarf bescheinigt wurde und die keine Kita besuchen. Sie werden von der Schulverwaltung an die Fachabteilung Kindertagesbetreuung gemeldet, die diese Kinder dann wohnortbezogen auf das nächstgelegene Familienzentrum verteilt. Die Familien-zentren sind nach § 42 Abs. 1 KiBiz verpflichtet, Kinder mit zusätzlichem Sprach-förderbedarf, die keine Kita besuchen, entsprechend zu fördern.
Die beiden Fachkraftstellen sollen beim KI angesiedelt werden, um im Falle einer späteren Verlagerung, ggfs. auch in Richtung Schule, flexibel zu bleiben.
Als Standort für die Umsetzung des Sprachförderkonzeptes schlägt die Verwaltung die Kindertageseinrichtung in der Eugen-Richter-Straße 75 vor, die im laufenden Kindergartenjahr als Familienzentrum zertifiziert wurde und nach Fertigstellung des Bildungszentrums Block I mit dieser Einrichtung ein Verbundfamilienzentrum bilden wird. Darüber hinaus laufen bereits jetzt Kooperationsgespräche mit den beiden Grundschulen.
Da die Zielgruppe im Sozialraum Wehringhausen nicht den beschriebenen Leistungsumfang der beiden Fachkraftstellen abdeckt, spricht die Verwaltung vor dem Hintergrund der sozialräumlichen Unterstützungsbedarfe die Empfehlung aus, parallel das „Haus der Bildung für Kinder“ (Familienzentrum Altenhagen am Standort der Erwin-Hegemann Grundschule) mit zu berücksichtigen.
Nach erfolgreicher Erprobungsphase wird eine Verstetigung des Konzeptes durch Fördermittel des Landes NRW geprüft.
Familienhebamme
Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion:
„Die Zahl der Familienhebammen wird um eine erhöht.“
Das Angebot der Familienhebamme/ Familien-, Gesundheits-und Kinderkranken-pfleger und Kinderkrankenpflegerin ist ein fester Bestandteil des Hagener Kinderschutzkonzeptes.
Die Betreuung und Begleitung vor, während und nach der Geburt durch die Familienhebammen/Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger und Kinderkrankenpflegerinnen gemäß § 3 Abs. 4 KKG s erfolgt im Trägerverbund durch den Caritasverband Hagen e. V. und die Ev. Jugendhilfe Iserlohn-Hagen gGmbH gemäß einer gemeinsamen Leistungs- und Konzeptbeschreibung.
Feststehende Leistungsbestandteile sind u.a., dass die Qualifikation der Fachkräfte den geforderten Kompetenzprofilen des „Nationalen Zentrums Frühe Hilfen“ (NZFH) entspricht, zur bedarfsgerechten Versorgung aller Sozialräume die zur Verfügung stehenden Fachkräfte in Abstimmung beider Träger in den fünf Hagener Bezirken sozialraumorientiert eingesetzt werden und ein trägerübergreifendes Vertretungs-konzept insbesondere für schwierig gelagerte Fälle besteht.
Die Wahrnehmung der Aufgaben durch den bestehenden Verbund hat sich in den letzten Jahren sehr bewährt. Bisher wurden aus dem Budget des Kinderschutzes beim Caritasverband Hagen e. V. 1,95 Stellen und bei der Ev. Jugendhilfe Iserlohn-Hagen gGmbH eine Stelle finanziert.
Die Verbundpartner verständigten sich darauf, dass die neue Stelle bei der Ev. Jugendhilfe Iserlohn-Hagen gGmbH angesiedelt werden soll.
Kinderschutzambulanz
Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion:
„Die Einzelkostenabrechnung der Leistungen der Kinderschutzambulanz wird um eine Pauschale (35.000 €) ergänzt.“
Träger der Kinderschutzambulanz ist die Ev. Jugendhilfe Iserlohn-Hagen gGmbH.
Die Kinderschutzambulanz wird aus Mitteln des Kinderschutzes jährlich mit 16.000 € für die Durchführung von Präventionsangeboten gefördert.
In Abstimmung mit dem Träger soll die o. g. Pauschale zur Deckung von Personal-kosten für eine Stellenausweitung in der Kinderschutzambulanz verwendet werden.
Dabei decken die neuen Stellenanteile nachfolgende Aufgaben ab:
1. “Offenen Sprechstunde“ für die Beratung von Eltern und Familien im Kontext Kinderschutz.
Bei Bedarf „überweist“ die Kinderschutzambulanz an relevante Fach- und Beratungsstellen (i. d. R. SGB V und SGBVIII), oder bezieht diese mit in den Beratungsprozess ein.
2. Bedarfsorientierte Fall/Fachberatung des Jugendamtes, der Kinderklinik und der Kinder-und Jugendärzte.
Bereitstellung von spez. Qualifizierungsmodulen im Bereich der Jugendhilfe bei Bedarf ( z. B. Einarbeitung neuer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen).
3. Nachbetreuung von Kindern, Jugendlichen und Familien nach abgeschlossener Diagnostik bzw. eine Wahrnehmung einer Übergangsbegleitung bis zur Übergabe in ein aufnehmendes System.
Die Nachbetreuung/Übergangsbegleitung dient der Entlastung, Stabilisierung, Beratung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen, sowie der Aufrechterhaltung der Kooperationsbereitschaft und Problem-/Hilfeakzeptanz der Eltern und Familien.
Familienbegleitung
Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion:
„Die Zahl der Familienbegleiterinnen wird um vier erhöht.“
Aus Mitteln des Kinderschutzes werden derzeit insgesamt 330 Std./Woche finanziert, die sich auf 18 Sozialräume verteilen. Die unterschiedlichen Stellenanteile in den Sozialräumen orientierten sich an den sozialräumlichen Unterstützungsbedarfen bei Schaffung des Angebotes der Familienbegleitung als Bestandteil des Hagener Kinderschutzkonzeptes zu Beginn des Jahres 2014.
„Unser Ziel ist es, dieses Angebot in Hagen so auszubauen, dass Familien in dem Stadtteil, in dem sie leben nur kurze Wege gehen müssen, um unbürokratisch Unterstützung zu erhalten und Fragen rund um Kinder, Erziehung und Versorgung beantwortet zu bekommen. Wir hoffen, dass die Unterstützungsangebote von den Eltern angenommen werden und sich diese in den Stadtteilen immer mehr etablieren.“ (Presseveröffentlichung 06.03.2014)
Ab Jahresende 2014 war die Stadt Hagen von der Zuwanderung aus Süd-/Osteuropa aufgrund der Ausweitung der vollen EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit auf die Staaten Rumänien und Bulgarien besonders stark betroffen. Zudem setzte fast zeitgleich die Flüchtlingswelle, insbesondere aus Syrien, ein. Dies führte unmittelbar zu einem enormen Beratungs- und Betreuungsbedarf in den Sozialräumen, der die Familienbegleitung sogleich vor große Herausforderungen stellte, aber auch die Etablierung dieses Kinderschutzangebotes im Nu manifestierte.
2017 konnte über das Bundesförderprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ eine Ausweitung der Stellenanteile für die besonders betroffenen Sozialräume bis zum 31.12.2020 erreicht werden.
Sozialraum | Std/Woche Kinderschutz | Std/Woche Kita-Einstieg | Gesamtstunden |
Haspe -Mitte | 26,5 |
| 26,5 |
Spielbrink | 10 |
| 10 |
Westerbauer | 15 | 8,5 | 23,5 |
Kuhlerkamp | 13 |
| 13 |
Wehringhausen | 24 | 15 | 39 |
Altenhagen | 40 | 19,5 | 59,5 |
Loxbaum | 15 |
| 15 |
Emst | 10 |
| 10 |
Mitte | 39 | 19,5 | 58,5 |
Hochschulviertel | 10 |
| 10 |
Vorhalle | 12 |
| 12 |
Eckesey, Boele, Boelerheide, Helfe | 54,5 |
| 54,5 |
Hohenlimburg –Reh | 26 |
| 26 |
Hohenlimburg –Elsey | 10 |
| 10 |
Eilpe | 25 | 15 | 40 |
| 330 | 77,5 | 407,5 |
Mit Schreiben vom 27.03.2020 teilt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit, dass „wir seitens der Bundesregierung entschieden haben, Mittel für eine Fortsetzung des Bundesprogramms „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung" bereitzustellen.“ (Verlängerung um zwei Jahre)
Somit können die zusätzlichen Stellenanteile über das Bundesförderprogramm für die besonders betroffenen Sozialräumen in die weitere Planung aufgenommen werden.
Mit den Trägern der Familienbegleitung wurde anhand der aktuellen sozialräumlichen Bedarfslagen eine Zielplanung entwickelt, die im Ergebnis für die Sozialräume, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Gewinnung geeigneten Fachpersonals, perspektivisch keine Stellenanteile unter 19,5 Std./Woche mehr vorsieht. Die Sozialräume/Stadtbezirke sollen zukünftig nur noch mit Vollzeit- bzw. 0,5 Stellen ausgestattet sein. Hierdurch würde darüber hinaus auch mehr Kontinuität in der Betreuung gewährleistet werden können, was für die Familien in den Sozialräumen in Anbetracht des oftmals schwierigen Beziehungsaufbaus (Sprachproblematik) von enormer Bedeutung ist.
Die vom Rat zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel im Zusammenwirken mit der vom Jugendhilfeausschuss am 04.09.2019 (Vorlage 0731/2019) beschlossenen Förderung in Höhe von 50.000 € für die Familienbegleitung bedeuten einen großen Schritt in diese Richtung.
In Abstimmung mit den Trägern der Familienbegleitung, schlägt die Verwaltung die nachfolgend dargestellte Stundenausweitung für die einzelnen Sozialräume vor:

Die den zusätzlichen Ansatz übersteigenden Ausgaben in Höhe von 7.480,73 € übersteigen das Gesamtbudget um weniger als 1%. Im laufenden Geschäftsgang werden Minderausgaben entstehen, die im IST-Ergebnis keine Überschreitung des Ansatzes ergeben werden.
Aufgrund der Erfordernis zusätzliches Fachpersonal für die Umsetzung der dargestellten Maßnahmen gewinnen zu müssen, wäre es angesichts der aktuellen Situation wünschenswert, wenn die bis zur Stellenbesetzung nicht verausgabten Mittel übertragen werden könnten, um den Stellenausschreibungen mit einer Laufzeit von zwei Jahren mehr Attraktivität zu verleihen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Alle dargestellten Angebote sind inklusiv aufgestellt.
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 3630 | Bezeichnung: | Leistungen für junge Menschen / Fam. |
Produkt: | 1363043 | Bezeichnung: | Kinderschutz |
Produkt: | 1363040 | Bezeichnung: | Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
|
| Kostenart | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
Ertrag (-) |
| 0 € | 0 € | € | € |
Aufwand (+) | 531800 | 310.000 € | 310.000 € | € | € |
Aufwand (+) | 501200 | 80.000 € | 80.000 € | € | € |
Eigenanteil |
| 390.000 € | 390.000 € | € | € |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
- Auswirkungen auf den Stellenplan
Für die Sprachförderung sind 80.000 € vorgesehen, die Realisierung erfolgt durch 1,5 überplanmäßige, befristete Stellen.
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Margarita Kaufmann Beigeordnete |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |

27.05.2020 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Verwendung der bereits beschlossenen
zusätzlichen Mittel in der dargestellten Form zu.
2. Die Mittel stehen zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren ab
Stellenbesetzung zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 2 |
|
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CDU | 3 |
|
|
Die Linke | 1 |
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|
Vertreter der Jugendhilfe | 8 |
|
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| |||
X | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 14 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
04.06.2020 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss fasst aufgrund der in der Ratssitzung vom 26.03.2020 (Vorlage 0274-1/2020) beschlossenen Delegierung folgenden Beschluss:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hagen stimmt der Verwendung der bereits beschlossenen zusätzlichen Mittel in der dargestellten Form zu.
2. Die Mittel stehen zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Stellenbesetzung zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
OB | 1 |
|
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SPD | 6 |
|
|
CDU | 6 |
|
|
Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
|
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Hagen Aktiv | 1 |
|
|
Die Linke | 1 |
|
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AfD | - | - | - |
FDP | 1 |
|
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BfHo/Piraten Hagen | 1 |
|
|
| |||
X | Einstimmig beschlossen | ||
Dafür: |
19 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||