Beschlussvorlage - 0392/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulentwicklungsplanung 2020 ff - Planung einer dreizügigen Grundschule auf dem Areal Terra 1 in Wehringhausen- Entscheidung über die Berücksichtigung eines Lehrschwimmbeckens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB55 - Jugend und Soziales; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB65 - Gebäudewirtschaft; SZS - Servicezentrum Sport
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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14.05.2020
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Mit der Vorlage 0305/2020 hatte die Verwaltung u. a. vorgeschlagen, die zusätzliche Berücksichtigung eines Lehrschwimmbeckens im Rahmen der Planung einer dreizügigen Grundschule auf dem Areal Terra 1 in Wehringhausen nicht weiter zu verfolgen. Hierzu fasste der HFA am 30.04.2020 folgenden Beschluss: „Über die Integration eines Lehrschwimmbeckens wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.05.2020 entschieden. Zuvor stellt die Verwaltung langfristige Finanzierbarkeit des Lehrschwimmbeckens aus den Mitteln der Bildungspauschale dar. Die Verwaltung stellt dar, welche Fördermittel- oder Kooperationsmodelle mit heiltherapeutischen Einrichtungen und privaten Sportvereinen (Sport im Quartier) einen zusätzlichen Deckungsbeitrag leisten können.“.
Die Kosten des Lehrschwimmbeckens einschließlich Schwimmbadtechnik werden nach grober Berechnung der Gebäudewirtschaft bei ca. 3.300.000 € gesehen. Die darin enthaltenden Mehrkosten durch die Haustechnik liegen bei ca. 940.000 €. In der Vorlage wurde mitgeteilt, dass die Mietkosten mit Schwimmbad ohne Technik ca. 15 % höher liegen als ohne Schwimmbad. Wenn die GWG die Schwimmbadtechnik mit anbieten soll, wird sie die Technikkosten nach spitzer Abrechnung 1:1 auf die Miete aufschlagen. Bei angenommenen Kosten von 940.000 € ist mit einem zusätzlichen Aufschlag von ca. 6 % auf die Miete zu rechnen. Der gesamte Mietaufschlag für das Schwimmbad läge dann bei insgesamt ca. 21 %. Die absoluten Werte werden in einer nichtöffentlichen Vorlage zur Entscheidung vorgelegt, sobald die Verhandlungen mit der GWG abgeschlossen sind.
Die jährlichen Betriebskosten wurden über einen Vergleich mit den Hagener Lehrschwimmbecken berechnet. Sie würden ca. 65.000 € betragen. Diese Kosten könnten nicht aus der Bildungspauschale finanziert werden, sondern würden zu Lasten der Stadt Hagen gehen.
Die beiliegende Tabelle zeigt die bisher im Haushalt 2020/2021 geplante Verwendung der Mittel aus der Bildungspauschale. Diese Planung enthält noch nicht die inzwischen bekannten zusätzlichen Investitionsnotwendigkeiten aus dem Ausbau OGS sowie die noch darüber hinausgehenden Investitionsnotwendigkeiten aus dem Schulentwicklungsplan. Aus beiden Aspekten werden sich derzeit noch nicht konkret bezifferbare Investitionen in erheblicher Größenordnung ergeben. Die dem Rat bereits vorliegenden Vorlagen hierzu zeigen bereits jetzt einen Investitionsaufwand allein für den Ausbau von OGS in Höhe von über 8 Mio. €. Hinzu kommt der Bedarf aus dem Schulentwicklungsplan. Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich daher nicht abschließend beurteilen, ob unter Beachtung der ebenfalls noch unklaren Bauzeitenpläne zu jedem Zeitpunkt ausreichend Bildungspauschale zur Finanzierung der Investitionen parallel zur zusätzlichen Miete für ein Lehrschwimmbecken zur Verfügung steht.
Nach Auskunft des Fachbereichs Jugend und Soziales ist ein Deckungsbeitrag aus der Kooperation mit heiltherapeutischen Einrichtungen nicht generierbar. Nach Mitteilung des SZS ist auch ein Deckungsbeitrag aus der Kooperation mit privaten Sportvereinen nicht zu erzielen. Das Programm „Sport im Quartier“ ist dem SZS nicht bekannt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
gez. Erik o. Schulz Oberbürgermeister |
gez. Margarita Kaufmann Beigeordnete
gez. Henning Keune Technischer Beigeordneterr
gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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23,1 kB
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14.05.2020 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss fasst aufgrund der in der Ratssitzung vom 26.03.2020 (Vorlage 0274-1/2020) beschlossenen Delegierung folgenden Beschluss:
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
X | Zur Kenntnis genommen |
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung einer dreizügigen Grundschule einschließlich einer Turnhalle und eines Lehrschwimmbeckens weiter zu konkretisieren und einschließlich der Finanzierung dem Rat der Stadt Hagen zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
OB |
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| 1 |
SPD | 5 |
| 1 |
CDU | 6 |
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Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
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Hagen Aktiv | 1 |
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Die Linke | 1 |
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AfD | 1 |
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FDP | 1 |
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BfHo/Piraten Hagen | 1 |
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| |||
X | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 18 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 2 | ||
3. Die Verwaltung stellt sicher, dass der Ratsbeschluss vom 21.02.2019 umgesetzt wird, und eine entsprechende Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner in Bezug auf die äußere Gestaltung und Wechselwirkungen zum Quartier stattfindet.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
OB | 1 |
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SPD |
| 6 |
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CDU | 6 |
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Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
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Hagen Aktiv | 1 |
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Die Linke | 1 |
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AfD | 1 |
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FDP | 1 |
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BfHo/Piraten Hagen | 1 |
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X | Mit Mehrheit beschlossen | ||
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Dafür: | 14 | ||
Dagegen: | 6 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||