Beschlussvorlage - 0259/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Sicherung der Erschließung von Grundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 8/18 (686) Wohnbebauung Dahmsheide hier: Abschluss eines Erschließungsvertrages
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Maximilian Reineke
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
14.05.2020
|
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherung der Erschließung von Grundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 8/18 (686) Wohnbebauung Dahmsheide mit der Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG) einen Erschlie-ßungsvertrag über die Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlage abzu-schließen.
Realisierungszeitpunkt: Mai 2020
Sachverhalt
Begründung
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8/18 (686) Wohnbebauung Dahms-heide sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohn-bebauung und einer Kindertagesstätte auf dem ehemaligen Sportplatz Dahmsheide geschaffen werden. Der Erschließungsträger beabsichtigt die Bebauung der Grund-stücke und die Herstellung der hierfür notwendigen Erschließungsanlagen.
Daher hat der Erschließungsträger den Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Stadt beantragt, der die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage ein-schließlich deren Entwässerung und Beleuchtung, den Fuß- und Radweg mit Verkehrsgrün sowie alle Maßnahmen, die für die Erschließung der Baugrundstücke erforderlich sind, umfasst.
Der Erschließungsträger ist bereit, die Kosten für vorstehend genannte Maßnahmen zu übernehmen. Die Übernahme der Straße in die Baulast der Stadt soll zwei Jahre nach der mängelfreien Gebrauchsabnahme erfolgen. Die Herstellungskosten be-tragen ca. 260.000 €.
Die entwässerungstechnische Erschließung wird durch einen Kanalbau- und Über-nahmevertrag zwischen dem Erschließungsträger und dem WBH sichergestellt.
Um die Erschließung der Baugrundstücke zu sichern, empfiehlt die Verwaltung, mit der Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG) einen Erschließungs-vertrag unter den vorgenannten Bedingungen abzuschließen.
Der Entwurf des Erschließungsvertrages und ein Lageplan sind als Anlage beigefügt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
x | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die unentgeltliche Übernahme der Erschließungsanlagen (siehe Erschließungsvertrag) stellt für die Stadt Hagen eine Sachschenkung dar. Die Höhe der Schenkung ergibt sich aus den tatsächlichen Herstellungskosten nach Fertigstellung der Maßnahme. Die im Rahmen der Sachschenkung überlassenen Vermögensgegenstände sind auf der Aktivseite der Bilanz im Anlagevermögen zu aktivieren und entsprechend ihrer Nutzungsdauer abzuschreiben. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Parallel dazu ist auf der Passivseite der Bilanz ein entsprechender Sonderposten zu bilden, der den monatlichen Abschreibungsaufwand durch eine ertragswirksame Sonderpostenauflösung in Anlehnung an die Abschreibung über die Gesamtnutzungsdauer finanziert. |
gez. Erik O. Schulz | gez. Henning Keune |
Oberbürgermeister | Technischer Beigeordneter
|
Bei finanziellen Auswirkungen: | gez. Christoph Gerbersmann |
| Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
307,2 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
511,6 kB
|

14.05.2020 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss fasst aufgrund der in der Ratssitzung vom 26.03.2020 (Vorlage 0274-1/2020) beschlossenen Delegierung folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherung der Erschließung von Grundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 8/18 (686) Wohnbebauung Dahmsheide mit der Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG) einen Erschlie-ßungsvertrag über die Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlage abzu-schließen.
Realisierungszeitpunkt: Mai 2020
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
OB | 1 |
|
|
SPD | 6 |
|
|
CDU | 6 |
|
|
Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
|
|
Hagen Aktiv | 1 |
|
|
Die Linke | 1 |
|
|
AfD | 1 |
|
|
FDP | 1 |
|
|
BfHo/Piraten Hagen | 1 |
|
|
| |||
X | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 20 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||