Beschlussvorlage - 0274-1/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausübung des Rückholrechtes gem. § 2a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Hagen - Delegation der Entscheidungsbefugnis auf den Haupt- und Finanzausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB30 - Rechtsamt
- Bearbeitung:
- Gesine Specht
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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26.03.2020
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Beschlussvorschlag
Hinsichtlich der nach dem 19.04.2020 zur Entscheidung durch die Ausschüsse des Rates der Stadt Hagen anstehenden Angelegenheiten macht der Rat von seinem Rückholrecht nach § 2a Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Hagen Gebrauch und überträgt sie zur Entscheidung an den Haupt- und Finanzausschuss.
Des Weiteren überträgt der Rat auch die sonstigen, nicht in der ausschließlichen Zuständigkeit des Rates gem. § 41 Abs. 1 GO NRW liegenden Angelegenheiten, die bislang nicht zur Entscheidung auf Ausschüsse delegiert sind, zur Entscheidung auf den Haupt- und Finanzausschuss.
Eine Vorberatung der auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragenen Angelegenheiten in weiteren Ausschüssen, Unterausschüssen oder Kommissionen findet nicht statt.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Zur Verringerung der Ansteckungsgefahr mit COVID-19 wird auch die politische Gremientätigkeit weitgehend eingeschränkt. Sämtliche Ausschusssitzungen bis zum 19.04.2020 sind bzw. werden abgesagt. Lediglich die Ratssitzung am 26.03.2020 wird durchgeführt.
Um auch in derartigen Krisensituationen politische Handlungsfähigkeit zu erhalten, hat der Rat die Zuständigkeitsordnung um einen neu eingefügten § 2a ergänzt (s. Drucksachennummer 0271-1/2020).
Vor dem Hintergrund der jetzigen Ausnahmesituation wird der Rat der Stadt gebeten, mit dem vorgeschlagenen Beschluss von der Regelung des § 2a Abs. 2 zur Verringerung der Ansteckungsgefahr Gebrauch zu machen und die nach dem 19.04.2020 anstehenden dringend erforderlichen (politischen) Entscheidungen, für die ansonsten zahlreiche Ausschusssitzungen durchzuführen wären, an sich zu ziehen und gebündelt auf den Haupt- und Finanzausschuss zu übertragen. Das gleiche gilt für die grundsätzlich übertragbaren Angelegenheiten, die bislang nicht zur Entscheidung an Ausschüsse delegiert sind.
Zur weiteren Verringerung der Infektionsgefahr soll eine Vorberatung der an den Haupt- und Finanzausschuss übertragenen Angelegenheiten in sonstigen Ausschüssen, Unterausschüssen oder Kommissionen nicht erfolgen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
gez. Erik O. Schulz | gez. Thomas Huyeng |
Oberbürgermeister | Beigeordneter |
