26.03.2020 - 5.2.1 Ausübung des Rückholrechtes gem. § 2a der Zustä...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 26.03.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB30 - Rechtsamt
- Bearbeitung:
- Gesine Specht
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Hinsichtlich der nach dem 19.04.2020 zur Entscheidung durch die Ausschüsse des Rates der Stadt Hagen anstehenden Angelegenheiten macht der Rat von seinem Rückholrecht nach § 2a Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Hagen Gebrauch und überträgt sie zur Entscheidung an den Haupt- und Finanzausschuss.
Des Weiteren überträgt der Rat auch die sonstigen, nicht in der ausschließlichen Zuständigkeit des Rates gem. § 41 Abs. 1 GO NRW liegenden Angelegenheiten, die bislang nicht zur Entscheidung auf Ausschüsse delegiert sind, zur Entscheidung auf den Haupt- und Finanzausschuss.
Eine Vorberatung der auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragenen Angelegenheiten in weiteren Ausschüssen, Unterausschüssen oder Kommissionen findet nicht statt.
