Beschlussvorlage - 0127/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Regelung besonderer Öffnungszeiten für den Stadtteil Hagen-Mitte aus Anlass von „Hagen blüht auf“, die als Anlage 1 Gegenstand der Vorlage ist.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die City Werbegemeinschaft beantragt einen verkaufsoffenen Sonntag im Zusammenhang mit „Hagen blüht auf“, der am 10.05.2020 durchgeführt werden soll.

 

Die Veranstalterin hat dem Antrag das Veranstaltungsprogramm mit den Höhepunkten der diesjährigen Veranstaltung, einen Plan der Veranstaltungs- und Programmfläche und Presseberichte der letzten Veranstaltung beigefügt.

 

Außerdem sind der Vorlage die Stellungnahmen der zuständigen Gewerkschaft, des Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbandes, der Industrie- und Handelskammer zu Hagen, der Handwerkskammer Dortmund und des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Südwestfalen e. V. sowie der Kirchen beigefügt.

 

 

Begründung

 

Die City Werbegemeinschaft hat beantragt, die Geschäfte im Stadtteil Hagen-Mitte

im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Hagen blüht auf“ am 10.05.2020 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet zu halten.

 

Nach § 6 Abs. 1 LÖG dürfen an jährlich höchstens acht, nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse ab 13:00 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein.

 

Ein öffentliches Interesse liegt nach Nr. 1 insbesondere vor, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt. Eine derartige prägende Veranstaltung stellt „Hagen blüht auf“ dar.

 

Die Veranstaltung „Hagen blüht auf“ findet bereits seit einigen Jahren regelmäßig an einem Wochenende im Mai statt. Mit der Veranstaltung ziehen Leben und Farbe in die Fußgängerzone ein. Mit frischer Pflanzenpracht erfreuen die Mustergärten der Hagener Gartenbaubetriebe die Besucher der Innenstadt. Die Mustergärten werden auch in diesem Jahr wieder pünktlich zum Frühlingsfest mit frischen Pflanzen bestückt und durchgehend bis zum nächsten Winter immer wieder mit wechselnder Bepflanzung dafür sorgen, dass die Hagener City aufgewertet wird. Zu den Mustergärten werden zahlreiche frühlingshaft bepflanzte Blumenampeln in der Fußgängerzone angebracht.

 

Der Hagener Schaustellerverein verwöhnt über das gesamte Wochenende die kleinen und großen Besucher, indem die Schausteller zwischen dem Adolf-Nassau-Platz und dem Friedrich-Ebert-Platz in frühlingshafter Dekoration beliebte Klassiker aber auch neue Angebote für die Besucher präsentieren.

 

Außerdem versprechen die Veranstalter, die sich aus der City-Gemeinschaft, dem Schaustellerverein und der HAGENagentur zusammensetzen, ein buntes Rahmen- und Bühnenprogramm.

Zu den Programmhöhepunkten gehört zum einen der Mittelaltermarkt, der im Volkspark und auf dem Adolf-Nassau-Platz mit Musik, Gaukelei und Jonglage,  verschiedene  Kinderanimationen, Händlern und Handwerken  sowie einer Taverne die Besucher unterhalten wird. 

 

Zum anderen wird neben dem Innovationstag „Dach & Fassade“, dem Riesenmemory und dem Autofrühling mit ca. 10 Autohändlern und den Schaustellern ein reichhaltiges Angebot für die Besucher stattfinden.

 

Ein enger räumlicher Bezug zwischen der Veranstaltung und den geöffneten Geschäften ist gegeben, da sich die teilnehmenden Geschäfte in direkter Umgebung der Veranstaltung „Hagen blüht auf“ befinden und somit eine direkte Verbindung bzw. der räumlich Bezug entsteht. Um den räumlichen Bezug deutlicher herauszustellen, wurde der Einzugsbereich der möglichen Verkaufsstellen entsprechend an die Veranstaltungsfläche angepasst.

 

Aufgrund der Vermutungsregel des § 6 Abs. 1 S. 3 LÖG wird das Vorliegen eines Zusammenhangs vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tag erfolgt. Somit ist das öffentliche Interesse an der ausnahmsweisen Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags aus Anlass von „Hagen blüht auf“ vorliegend gegeben.

 

Der Antrag einschließlich Programm und Presseberichte sowie der Flächenplan und der Plan der Veranstaltungsflächen sind als Anlagen 2 bis 6 beigefügt.

 

Der Einzugsbereich der Verkaufsstellen umfasst folgendes Gebiet:

 

Elberfelder Straße (von Konkordiastraße bis Marienstraße), Spinngasse, Goldbergstraße, Marienstraße, Karl-Marx-Straße, Kampstraße, Hohenzollernstraße, Mittelstraße, Dahlenkampstraße und Friedrich-Ebert-Platz.

 

Die durch einen Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen vorgegebenen Eckpunkte als regelmäßige Voraussetzung für eine zulässige Sonntagsöffnung sind erfüllt.

 

In den mittelständischen Betrieben wird die Verlängerung der Öffnungszeiten durch die Inhaber und Familienangehörigen aufgefangen. Soweit Mitarbeiter beschäftigt werden, erfolgt die Teilnahme auf freiwilliger Basis. Bei Betrieben, in denen die Mitbestimmungsregelungen  gelten, müssen Vereinbarungen mit den Betriebsräten über Ausgleichsmaßnahmen erfolgen.

 

Grundsätzlich ist das Schutzbedürfnis der Angestellten im Einzelhandel  auf eine ungestörte Wochenendruhe abzuwägen mit dem dringenden Bedürfnis zur Versorgung der Besucher. Danach ist festzustellen, dass nach Abwägung aller Kriterien der Attraktivitätssteigerung des Stadtteils Hagen - Mitte  Vorrang vor dem Schutzbedürfnis einer geringen Zahl von Beschäftigten im Einzelhandel einzuräumen ist.

Die Industrie- und Handelskammer zu Hagen, der Handelsverband NRW Südwestfalen e. V., der Märkische Arbeitgeberverband, der Gemeindeverband Katholischer Kirchen, der Evangelische Kirchenkreis Hagen, die Handwerkskammer Dortmund und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di  sind gemäß § 6 Abs. 5 LÖG angehört worden. Die Stellungnahmen sind als Anlagen 8.1 bis 8.5. beigefügt.

 

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 21.03.2018 das Gesetz zum Abbau unnötiger und belastender Vorschriften im Land Nordrhein - Westfalen – Entfesselungspaket I – beschlossen und damit auch das Ladenöffnungsgesetz NRW – LÖG NRW  geändert. Das Gesetz ist am 29.03.2018 in Kraft getreten.

 

Das neugefasste LÖG NRW regelt die Zulässigkeit von Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen neu. Ziel der Neuregelung war es, bestehende Rechtsunsicherheiten bei der Festsetzung verkaufsoffener Sonn- und Feiertage zu beseitigen und für die Kommunen eine rechtssichere Möglichkeit zu schaffen, eine ausnahmsweise Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen zu genehmigen.

 

Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber die Anzahl der zulässigen Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen zukünftig auf acht (vorher vier) beschränkt.

 

Hierzu sind folgende Regelungen getroffen worden:

  • Die Gemeinden können durch die Verordnung eine Ladenöffnung an jährlich bis zu acht Sonn- und Feiertagen gestatten. Die Festsetzung kann dabei für das gesamte Gemeindegebiet oder bestimmte Bezirke bzw. Ortsteile erfolgen. Dabei dürfen innerhalb der Gemeinde nicht mehr als 16 Sonn- und Feiertage je Kalenderjahr freigeben werden.
  • Die Freigabe darf ab 13:00 Uhr und auch dann nur für einen Zeitraum von bis zu fünf Stunden erfolgen.
  • Die Freigabe ist bei Freigabe für das gesamte Gemeindegebiet höchsten an einem Adventsonntag zulässig. Erfolgt eine beschränkte Freigabe z. B. auf Bezirke dürfen nicht mehr als zwei Adventsonntage je Gemeinde freigegeben werden. Der 1. und 2. Weihnachtstag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NRW, der 01. Mai, der 3. Oktober und der 24. Dezember, wenn dieser auf einen Sonntag fällt, sind ausgenommen.

 

Neben diesen Änderungen hat der Landesgesetzgeber auch die Sachgründe neugefasst, die vorliegen müssen, damit eine Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen zugelassen werden kann. Dabei hat er sich von folgenden Erwägungen leiten lassen:

 

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung (Urteil vom 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07, BvR 2858/07, Rn. 152, 156, juris) betont, dass der Landesgesetzgeber verfassungsrechtlich zum Schutz der Sonn- und Feiertage verpflichtet ist.

 

Dabei muss er beachten, dass die Erwerbstätigkeit in der Regel an Sonn- und Feiertagen ruhen muss; es gilt ein Regel-Ausnahme-Verhältnis. Ausnahmen zum Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe sind jedoch zum Schutz höherer, gleichwertiger oder sonstiger gewichtiger Rechtsgüter möglich, solange der Gesetzgeber die Mindestanforderungen an den Sonn- und Feiertagsschutz gewährleistet.

 

Die grundlegende Neuerung des § 6 Abs. 1 LÖG NRW besteht darin, dass eine Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen zukünftig nicht mehr ausschließlich von einem Anlassbezug abhängig ist. Der Gesetzgeber lässt eine Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen zukünftig vielmehr zu, wenn hierfür ein öffentliches Interesse besteht. Die Sachgründe, die ein öffentliches Interesse darstellen können, hat der Gesetzgeber dabei in § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 LÖG NRW beispielhaft näher definiert. Eine solche Regelung entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

 

Aufgabe der Gemeinde ist es, im Rahmen des Erlasses einer Verordnung zur Zulassung von Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen das Vorliegen eines öffentlichen Interesses zu prüfen. In diesem Zusammenhang müssen sie insbesondere darlegen und begründen, warum im Einzelfall ein öffentliches Interesse auf Grund eines oder mehrerer der in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 bis 5 LÖG NRW benannten Sachgründe vorliegt. Hierzu ist nach der Rechtsprechung des VG Aachen eine konkrete und einzelfallbezogene Prüfung durch Rat und Verwaltung erforderlich. Es muss für das Gericht nachvollziehbar dargestellt werden, warum gerade an diesem Sonntag ein öffentliches Interesse vorliegt, so dass die grundsätzliche Arbeitsruhe am Sonntag hier ausnahmsweise in der Abwägung weniger schützenswert ist. Allgemeine Erwägungen zum Umsatzinteresse des örtlichen Handels bzw. zur allgemeinen Lage des Handels dürfen dabei ebenso keine Rolle spielen wie das allgemeine Einkaufsinteresse der Kundschaft, da diese Erwägungen an jedem Sonntag gelten. In der Regel dürfte es daher mit größeren Aufwänden verbunden sein, ein solches ausnahmsweises Vorliegen des übergeordneten öffentlichen Interesses ohne Anlassbezug zu begründen.

 

Auch nach der neuen Rechtslage ist aber auch eine anlassbezogene Sonntagsöffnung weiterhin möglich. Auch hieran sind strenge gerichtliche Voraussetzungen nach dem Regel-Ausnahme-Prinzip geknüpft. Insbesondere ist es erforderlich, die Bedeutung des Anlasses für die Stadt zu hinterfragen. Nur wirklich prägende Veranstaltungen sind diesbezüglich geeignet. Nähere Ausführungen dazu lassen sich dem Beschluss des VG Aachen sowie der Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen vom 07.12.2017, Az.: 4 B 1538/17 zum Düsseldorfer Weihnachtsmarkt entnehmen. In jedem Fall ist auch beim Anlassbezug durch Rat und Verwaltung die oben beschriebene Abwägung zwischen dem Interesse an einer Durchführung und der grundgesetzlich geschützten Sonntagsruhe vorzunehmen. Es muss klar werden, dass Hintergrund immer das Regel-Ausnahme-Prinzip sein muss. Verkaufsoffene Sonntage sind möglich. Sie müssen aber gut begründet sein, es muss deutlich werden, dass es sich bei gerade diesem Sonntag um eine Ausnahme und bedeutende Besonderheit handelt.

 

Die örtliche Ordnungsbehörde muss im Einzelfall prüfen, ob einer oder mehrere der im § 6 Abs. 1 Ladenöffnungsgesetz (LÖG) genannten Sachgründe vorliegt und somit im konkreten Einzelfall die sonntägliche Ladenöffnung gerechtfertigt ist.

 

Sachgrund: Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen (§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG)

 

Die Veranstaltung „Hagen blüht auf“ findet auf dem Friedrich-Ebert-Platz, der Mittelstraße, der Hohenzollernstraße, der Elberfelder Straße, dem Volksparkt und dem Adolf-Nassau-Platz statt. Die Verkaufsstellen, die geöffnet werden sollen, befinden sich in der Elberfelder Straße (von Konkordiastraße bis Marienstraße), Spinngasse, Goldbergstraße, Marienstraße, Karl-Marx-Straße, Kampstraße, Hohenzollernstraße, Mittelstraße, Dahlenkampstraße und Friedrich-Ebert-Platz und somit in unmittelbarer Nähe zu dem Veranstaltungsort bzw. der Veranstaltungsfläche.

 

Ein zeitlicher Zusammenhang ist ebenfalls gegeben. Die Veranstaltung soll am 10.05.2020 in der Zeit von 11:00 Uhr bis 20:00 Uhr und der verkaufsoffene Sonntag am 10.05.2020 in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr stattfinden, somit soll eine Ladenöffnung gesetzeskonform für die Dauer von fünf Stunden erfolgen.

 

Ein räumlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen der Veranstaltung „Hagen blüht auf“  und der Ladenöffnung ist somit zu bestätigen und das öffentliche Interesse nachgewiesen.

 

Ein Veranstaltungsteil ist der Mittelaltermarkt. Die Veranstaltung von Märkten, die sich mit dem Mittelalter befassen, erfreut sich seit den 1980er Jahren immer größerer Beliebtheit, auch wenn sie in den meisten Fällen keinen authentischen Inhalt haben. Im Internet lassen sich zu diesen Märkten hunderte Seiten finden, die für die Monate Mai bis Oktober quer durch die Republik eine Unmenge an Terminen angeben.

 

Bei den Mittelaltermärkten handelt es sich um eine Mischung aus Volksfest, Marktveranstaltung und Treffpunkt der sich entwickelnden Heidenszene und zeigt den Besuchern einerseits eine Fantasiewelt, die sich meist an mittelalterliche Kultur leicht orientiert und gelegentlich auch historisch Verbürgtes als Grundlage hat. Das historisch Verbürgte trifft vor allem auf die Stände der Handwerker zu, die mit einfachem Werkzeug und fast ausgestorbenen Technologien Dinge des täglichen Bedarfs herstellen. Außerdem erhalten die Besucher so einen Einblick in das Leben unserer Vorfahren.

 

Ein Element, das gern mit Mittelaltermärkten verbunden wird, sind die Ritterspiele. Das Angebot schwankt sehr stark von Trödelmärkten Mittelalter-Touch und historisch anspruchsvollen Mittelalterfesten wie das „Peter-und-Paul-Fest“ in Bretten, welches als das authentischste aller Mittelalterfeste im Süddeutschen Raum gilt (Quelle: www.hpd.de).

 

Der Mittelaltermarkt wird noch ergänzt durch den Innovationstag „Dach & Fassade“, der sich durch die Zusammenarbeit mehrerer handwerklicher Akteure gestaltet. An verschiedenen Ständen können sich die Fachbesucher wie Bauherren und Vermieter über Tipps und Neuheiten der Branche informieren. Es werden Handwerksmeister, Energieberater, Architekten, Rechtsanwälte, Vertreter der Stadt, Verein Haus & Grund Hagen und Umgebung und Produkthersteller vor Ort sein.

 

Außerdem werden am gesamten Wochenende ca. 10 Autohändler  aus Hagen neue Fahrzeuge präsentieren und auch die Schausteller präsentieren sich mit ihren Fahrgeschäften und Angeboten für Groß und Klein.

 

Sachgrund: Erhalt, Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebotes dienen (§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LÖG)

 

Mit der Ladenöffnung soll das gesamtstädtische Ziel der Innenstadtstärkung verfolgt werden.

 

Weil sich Kundenprofile und Einkaufsgewohnheiten ändern, neue Konkurrenzen auch im Internet entstanden sind, haben insbesondere Stadtteilzentren mit zunehmenden Leerständen zu kämpfen. Der Einzelhandel übernimmt nicht nur die Versorgung der Bevölkerung, sondern ist auch maßgeblicher Wirtschaftsfaktor einer Stadt.

 

Seit 2015 verfügt die Stadt Hagen über ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept  www.hagen.de/FIRSTspiritWeb/hagen/media/files/fb/fb_61/stadtentwicklung/einzelhandel/CIMA_Fortschreibung_Einzelhandelskonzept_Hagen_2015_Version_19042016)und somit über eine umfassende Grundlage für die strategische Beurteilung und Steuerung des Einzelhandels im Stadtgebiet.

 

Insgesamt wurden in der Hagener Innenstadt 21 leerstehende Ladenlokale erfasst. Durch die Leerstände wird das Umfeld optisch in Mitleidenschaft gezogen und sind daher nicht allein ein Problem der Immobilieneigentümer. Oberste Priorität sollte es daher sein, bestehende Leerstände abzubauen. Da die Leerstände überwiegend in den Randlagen der Innenstadt liegen, zeigt sich der Rückzug des Handels in diesen Bereichen sehr deutlich. Der anhaltende Qualitätsverlust des Einzelhandels zwischen den Standortbereichen Schwenke und Theaterplatz ist langfristig kaum aufzuhalten. Dieser Bereich übernimmt die Funktion eines Ergänzungsbereiches, in dem verstärkt kundenorientierte Dienstleistungsunternehmen angesiedelt werden können. 

 

„Das stadtentwicklungspolitische Ziel sollte es sein, der Innenstadt hinreichend Gestaltungsspielraum zu verschaffen, um im Wettbewerb mit den nicht integrierten Lagen bestehen zu können. Die eindeutige Orientierung des zentralrelevanten Einzelhandels auf integrierte Lagen innerhalb zentraler Versorgungsbereiche und insbesondere die Innenstadt sollte in Zukunft verstärkt das Leitmotiv der Einzelhandelsentwicklung in Hagen sein.“

(Quelle: CIMA, Seite 38)

 

Der verkaufsoffene Sonntag ist damit in ein gemeindliches Konzept eingebunden.

 

„Hagen blüht auf“ ist eine über die Stadtgrenzen hinaus bekannte  attraktive Veranstaltung, die geeignet ist, die Innenstadt Hagen zu beleben und somit den Einzelhandel zu stärken.

 

Sachgrund: Erhalt, Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dienen (§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 LÖG) und Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dienen (§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 LÖG)

 

„Die Innenstadt genießt Entwicklungspriorität. Großflächiger Einzelhandel mit zentrenrelevantem Kernsortiment sollte ausschließlich innerhalb des zentralen Versorgungsbereichs Innenstadt als Hauptzentrum und in den als Nebenzentren ausgewiesenen Zentralen Versorgungsbereichen Boele, Eilpe, Haspe-Zentrum und Hohenlimburg etabliert werden. Die Ansiedlung weiterer Fachgeschäfte und Filialbetrieb mit zentrenrelevanten Sortimenten sollte sich an den zentralen Versorgungsbereichen orientieren. Der Entwicklung nicht integrierter Standortagglomerationen sollte entgegengewirkt werden. Damit wird auch dem Ziel 8 des sachlichen Teilplanes großflächiger Einzelhandel zum LEP NRW Rechnung getragen.“ (Quelle: CIMA, Seite 152, Grundsatz 1)

 

Der verkaufsoffene Sonntag zu „Hagen blüht auf“ am 10.05.2020 ist ein Instrument, um dieses Angebot zu präsentieren und zu bewerben. Die Besucher werden so auf die vielfältigen und besonderen Angebote aufmerksam und können bei Bedarf darauf zurückkommen.

 

„Innenstädte sind traditionell Orte des Handels. Eine Vielfalt an Geschäften trägt zur Lebendigkeit der Zentren bei. Dabei ist das Beständigste am Handel der Wandel. Der Strukturwandel um Einzelhandel drückt sich in einer starken Unternehmens- und Umsatzkonzentration sowie einer enormen Flächenexpansion aus. Der Handel ist und bleibt die Leitfunktion für die Innenstadt. Die Krise der Kauf- und Warenhäuser macht den Zusammenhang zwischen Innenstadt, Einzelhandel und Stadtentwicklung deutlich. Veränderte ökonomische Rahmenbedingungen und ein zu großes Flächenangebot im städtischen Umland gefährden den innerstädtischen Einzelhandel und damit die ökonomische Grundlage der Zentren.“

(Weißbuch Innenstadt – Starke Zentren für unsere Städte und Gemeinden, Seite 18 – Anlage 7)

 

In Hagen gibt es außerhalb der Innenstadt inzwischen mehrere Zentren, in denen der Kunde über den Grundbedarf an Lebensmittel hinaus mit Waren versorgt werden kann. „Der Internethandel schafft zusätzliche Konkurrenz zum Einkauf in der Innenstadt. Der Erlebniskauf wird für Innenstädte zunehmend bedeutend. Die Geschäfte laufen nur gut, wenn die Einkaufsatmosphäre insgesamt stimmig ist.“ (Weißbuch Innenstadt – Starke Zentren für unsere Städte und Gemeinden, Seite 19)

 

Wie von der Antragstellerin erläutert, wird durch den verkaufsoffenen Sonntag in der Fußgängerzone der Hagener Innenstadt für die Kunden, die sonst auf andere Einkaufsmöglichkeiten zurückgreifen, ein Anreiz geschaffen, ins Hagener Zentrum zu kommen. Besucher können hier im Hinblick auf die Vielfalt des Angebotes in einer attraktiven Umgebung positive Erfahrungen machen. Diese können dazu führen, dass die Besucher auch außerhalb der verkaufsoffenen Sonntage auf die Einzelhandelsangebote in der Hagener Innenstadt zurückzukommen.

 

Räumlich erstreckt sich die Veranstaltung auf den Friedrich-Ebert-Platz, Mittelstraße, Elberfelder Straße, Adolf-Nassau-Platz, Volkspark, Hohenzollernstraße und Kampstraße. Mit den genannten Straßen und Plätzen bespielt die Veranstaltung das Zentrum des zentralen Versorgungsbereiches und lockt damit die Besucher in diesen Bereich (Anlage 3).

 

Somit wirkt sich der verkaufsoffene Sonntag über diesen Tag hinaus auf die Belebung der Innenstadt aus. Belebte Innenstädte sind auch als Wohnstandort attraktiv. Wohnumfeld und Handel können dadurch gestärkt werden. Durch die Attraktivitätssteigerung des Standortes entsteht eine positive Wirkung auf die Leerstandquote. Geringe Leerstände beugen der Verödung des Stadtteils vor und wirken sich damit wiederum positiv auf die Belebung aus.

 

Die Citygemeinschaft hat sich zum Ziel gesetzt, durch Veranstaltungen mit Kooperationspartnern aus Handel und Dienstleistungen die Innenstadt attraktiver und lebendiger zu gestalten und somit auch Kunden von außerhalb Hagens anzulocken.

 

Sachgrund: Überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigern (§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 LÖG)

 

Die zentralen Einkaufsbereiche stehen überall seit vielen Jahren unter Druck.

 

Bereits seit den 70er Jahren wurde die grüne Wiese immer mehr zum Wettbewerber der Innenstadt. Dort konnten die Einzelhändler durch die Einführung der Selbstbedienung teures Personal durch mehr preiswerte Flächen ersetzen und der Individualisierung der Gesellschaft durch ein größeres, differenzierteres Warenangebot Rechnung tragen. Und die Kunden, zunehmend motorisiert, bevorzugten autogerechte Standorte. Discounter gewannen immer stärker an Bedeutung und deckten in den Nebensortimenten verstärkt auch innenstadtrelevante Sortimente ab.

 

Der Verkauf von innenstadtrelevanten Sortimenten wanderte aber nicht nur auf die grüne Wiese ab, sondern sein Anteil  an den Konsumausgaben nahm auch insgesamt ab, weil sich die Gesellschaft gewandelt hat. So nimmt der Anteil der 1- bis 2-Personenhaushalte zu und diese Haushalte geben mehr für ihre Wohnung, aber weniger im Einzelhandel aus. Auch ältere Menschen, deren Anteil an der Bevölkerung immer weiter steigt, geben einen geringeren Teil ihrer Renten im Einzelhandel aus als jüngere Menschen. Weniger für Ausgaben im Einzelhandel steht zudem allen Menschen zur Verfügung, weil die Preise für Mietnebenkosten wie Strom, Gas, Abfall usw. überproportional gestiegen sind. Zuletzt haben die Ausgaben für innenstadtrelevante Sortimente wie Textilien und Haushaltsgeräte auch deshalb stagniert, weil es bei diesen Sortimenten Sättigungstendenzen gibt. Hingegen haben die Ausgaben für Mobilität, Kommunikation, Freizeit, Urlaub, Altersvorsorge und Gesundheit an Bedeutung gewonnen. Somit kommen diese Ausgaben der Innenstadt und damit dem Einzelhandel nicht mehr zugute.

 

Der Internethandel verschärft den Wettbewerb für den innerstädtischen Einzelhandel weiter. So beträgt der Anteil am Gesamtumsatz mittlerweile fast 10 % und der Anteil wird mit zweistelligen Wachstumsraten des Onlinehandels weiterhin steigen. Wurden 2015 noch 77 % des Wachstums im Einzelhandel durch den stationären Einzelhandel erzielt, wurden 2017 bereits 94 % des Wachstums durch den Onlinehandel erwirtschaftet.

 

Die Stadt Hagen und die HAGENagentur sowie ihre Mitstreiter unternehmen erhebliche Anstrengungen, um:

 

  • ein vielfältiges Einzelhandelsangebot zu erhalten und zu stärken,
  • den zentralen Versorgungsbereich zu stärken,
  • die Hagener Innenstadt zu beleben und
  • die überörtliche Sichtbarkeit der Stadt Hagen zu steigern.

 

Neben Maßnahmen, die die Aufenthaltsqualität steigern, bestehen diese Anstrengungen im Wesentlichen in der Organisation von Veranstaltungen, z. B. Hagen Karibisch, Beachvolleyball u. ä.. Viele Veranstaltungen dienen allein der Belebung der Innenstadt und der überörtlichen Sichtbarkeit und nicht dem Einzelhandel. So finden diese Veranstaltungen vorwiegend am Wochenende und in den Abendstunden statt, wenn der Einzelhandel geschlossen hat und kein verkaufsoffener Sonntag durchgeführt werden soll.

 

Insgesamt sind nur für zwei Veranstaltungen in der Hagener Innenstadt ein verkaufsoffener Sonntag beabsichtigt, die dazu dienen, das vielfältige Einzelhandelsangebot sowie den zentralen Versorgungsbereich zu stärken. Diese Veranstaltungen wären „Hagen blüht auf“ und der „Weihnachtsmarkt“.

 

Beide Veranstaltungen haben eine lange Tradition und es gelingt ihnen, in großem Umfang Besucher in die Hagener Innenstadt zu ziehen und dies kommt letztlich auch dem Einzelhandel zugute. Für die Veranstaltung „Hagen blüht auf“ werden 90.000 bis 100.000 Besucher erwartet, die in erster Linie die Veranstaltung mit den attraktiven Programmpunkten besuchen. Da die Veranstaltung „Hagen blüht auf“ 2019 erstmalig in dieser Form stattfand,  handelt sich um eine reine Prognose, deren Angaben durch den Veranstalter erstellt wurde. Während der Veranstaltung im vergangenen Jahr wurden von der Antragstellerin Frequenzzählungen durchgeführt, die als Bestandteil des Antrages und der Veranstaltungsbeschreibung beigefügt sind (Anlage 2, Seite 4).

 

Die Veranstaltung steht deutlich im Vordergrund, sie ist der Grund, warum die Menschen an dem Wochenende in die Innenstadt kommen. Als Synergieeffekt wird durch die Besucher der Veranstaltung die Frequenz und damit das Potential des Einzelhandels gesteigert.

 

Die Veranstaltung findet im Zentrum des zentralen Versorgungsbereichs statt. Die Erlaubnis zur Ladenöffnung beschränkt sich auf diesen zentralen Versorgungsbereich, verschafft diesem dadurch einen Wettbewerbsvorteil und trägt so zur Stärkung dieses Bereiches und eines vielfältigen Einzelhandelsangebotes bei.

 

Fazit:

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass bereits jeder der dargestellten Sachgründe für sich allein so gewichtig ist, dass ausnahmsweise die Ladenöffnung gegenüber der Sonntagsruhe gerechtfertigt ist. Da aber für einen verkaufsoffenen Sonntag am  10.05.2020 mehrere Sachgründe vorliegen, ist von einem gesteigerten öffentlichen Interesse an der Ladenöffnung auszugehen.

 

Wertung der Stellungnahmen:

Der Märkische Arbeitgeberverband und die Handwerkskammer Dortmund erklären in ihren Stellungnahmen, dass sie keine Bedenken gegen die Genehmigung und Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntages haben.

 

Das Dekanat Hagen - Witten für den Gemeindeverband Katholischer Kirchengemeinden Ruhr - Mark erklärt, dass die katholische Kirche grundsätzlich der Sonntagsruhe den Vorrang vor kommerziellen Interessen gibt.  Die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertag aus Anlass der Veranstaltung „Hagen blüht auf“ wahrt den Ausnahmecharakter von Ladenöffnungen in der Hagener Innenstadt, so dass gegen den verkaufsoffenen Sonntag am 10.05.2020 keine Einwände bestehen.

 

Der Handelsverband NRW Südwestfalen e. V. begrüßt die Sonntagsöffnung ausdrücklich und plädiert dafür, den Antrag in der vorliegenden Fassung zu genehmigen.

 

Auch die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen teilt mit, dass gegen die Freigabe der Ladenöffnung am Sonntag zur Veranstaltung „Hagen blüht auf“ keine Bedenken bestehen. Aus Sicht der Industrie- und Handelskammer zu Hagen sind Ladenöffnungen an Veranstaltungssonntagen ein wichtiges Instrument des Standortmarketings und dienen der Attraktivierung des Standortes und dem Erhalt  eines vielfältigen Einzelhandelsangebotes in den Innenstädten.

 

Die mit Schreiben vom 03.02.2020 bereits angeforderten Stellungnahmen der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und des Kirchenkreises Hagen lagen bei Erstellung der Vorlage trotz Erinnerung nicht vor, so dass auf evt. Einwände nicht eingegangen werden kann.

 

Grundsätzlich nimmt die Verwaltung Einwendungen gegen den verkaufsoffenen Sonntag ernst. Sie prüft sie und wägt sie mit ihren Zielen, die sie mit der Ladenöffnung am 10.05.2020 verfolgt, ab. Die dargestellten Ziele der Ladenöffnung, also insbesondere den Erhalt und die Stärkung des innerstädtischen Einzelhandels und des zentralen innerstädtischen Versorgungsbereichs, die Belebung der Innenstadt über die Veranstaltung von „Hagen blüht auf“ hinaus und die Attraktivierung der Innenstadt als Freizeit- und Aufenthaltsörtlichkeit - mit den betroffenen Grundrechten der Einwohner und Gäste aus Art. 2 Grundgesetz und der Gewerbetreibenden aus Art. 12 Grundgesetz, hält die Verwaltung für so gewichtig, dass die Ladenöffnung am 10.05.2020 ausnahmsweise gerechtfertigt ist.

 

Die Verwaltung hat den für die Ladenöffnung zulässigen Bereich eng gefasst. Der fragliche Bereich ist in § 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung (Anlage 1) genau benannt. Verkaufsstellen darüber hinaus, die sicher ebenfalls ein Interesse an einer Öffnung am Sonntag hätten, bleiben zur Wahrung des Regel-Ausnahme- Verhältnisses von der Öffnung ausgenommen.

 

Die überörtliche Anziehung des Standortes Hagen Innenstadt bei Veranstaltungen ist bereits grundsätzlich gegeben.

 

Die Stadt Hagen präsentiert sich außerdem als attraktive und lebenswerte Stadt im Bereich Tourismus, Kultur und Sport, z. B. durch die ortsansässigen Museen mit wechselnden Ausstellungen oder Führungen, das Freilichtmuseum einschließlich dort stattfindender Veranstaltungen,  die Stadthalle mit aktuellen Veranstaltungen, verschiedenen Sportveranstaltungen und Sportarten auf unterschiedlichen Leistungsebenen mit hohem Zuspruch.

 

Aus den oben aufgeführten Erläuterungen zu den Sachgründen ergibt sich, dass sich die Verwaltung Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft hat und als Ergebnis der Ermessensentscheidung der Verkaufsöffnung den Vorrang vor der Sonntagsruhe eingeräumt hat.

 

Zur Durchführung des verkaufsoffenen Sonntages gemäß § 6 Abs. 4 LÖG kann die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Regelung besonderer Öffnungszeiten am Sonntag, 10.05.2020 für den Stadtteil Hagen - Mitte beschlossen werden. Es wird daher gebeten, die als Anlage 1 beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Thomas Huyeng

Beigeordneter

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

Erweitern

27.02.2020 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

26.03.2020 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen