Vorschlag zur Tagesordnung - 0223/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit, Stadtsauberkeit und Mobilität beschließt,

dass die Verwaltung die Genehmigung von festen Gegenständen/Einbauten im Seitenraum

und die Genehmigung der Installation von Elektroladesäulen nur dann erteilt, wenn dies

ohne beziehungsweise mit einer möglichst geringen Einschränkung des Fußverkehrs

geschieht.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

In letzter Zeit sind offensichtlich vermehrt Einbauten auf Gehwegen genehmigt worden. Dadurch

kommt es zu Behinderungen für den Fußverkehr.

Als Beispiel ist hier die Elektroladesäule am Nebeneingang der Volmegalerie zu nennen. Dort

wurden auf dem Gehweg nicht nur Stellplätze für Batterieautos geschaffen, sondern auch noch die Ladesäule störend in die Fläche des Fußverkehrs gestellt. Dabei hat sich die nutzbare

Gehwegbreite von 4 Metern auf 1,5 Meter verringert.

 

 

 

 

 

Daher soll bei der zukünftigen Genehmigung von Stadtmobiliar, was beispielsweise

Werbeanzeigen/-aufsteller, Laternen, Ladesäulen, Schilder, Parkticketautomaten und anderes

beinhaltet, ein Aufstellungsort gewählt werden, der die nutzbare Breite des Fußweges nicht

einschränkt. Auch unter dem Aspekt der Barrierefreiheit sind freie (Fuß-)Wege wichtig.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

 

 

X

sind betroffen wegen Barierrefreiheit auf Fußwegen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.03.2020 - Umweltausschuss - zurückgezogen