Beschlussvorlage - 0007/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu.

 

 

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

Das im Rahmen der Umsetzung des neuen Fahrplankonzepts zum 15.12.2019 von der Busverkehr Rheinland GmbH (BVR) zu leistende Mehrangebot bedingt eine entsprechende Anpassung der zwischen der Stadt Hagen und dem Kreis Unna gefassten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.

 

Begründung

 

Hinsichtlich des Leistungsangebotes auf der Linie 594 vom Hauptbahnhof Hagen zum Bahnhof Schwerte über Hagen-Boele, Hagen-Kabel und Schwerte-Westhofen besteht zwischen der Stadt Hagen und dem Kreis Unna eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung, die die gegenseitige Zustimmung für die Direktvergabe durch die Gebietskörperschaften an die Busverkehr Rheinland GmbH sowie die Finanzierung und den Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung regelt. Im Rahmen der Vorgaben beider Aufgabenträger zum Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2019 ergeben sich für die Busverkehr Rheinland GmbH als Betreiber der Linie 594 Mehrleistungen sowohl auf dem Stadtgebiet der Stadt Hagen als auch auf dem Gebiet der Stadt Schwerte und somit für den Kreis Unna als dort zuständiger Aufgabenträger für den ÖPNV. Zur Aufnahme dieser Mehrleistung in die Direktvergabe unter Beachtung der durch Art. 5(4) der EU-Verordnung 1370/2007 limitierenden Leistungsgrenzen muss ebenfalls die öffentlich-rechtliche Vereinbarung entsprechend angepasst werden.

 

Hierzu wird §1 Abs. 3 Satz 2 wie folgt gefasst:

„Ab dem 15.12.2019 wird ein Leistungsangebot gemäß Anlage 1 erbracht.“

 

Es wird ein neuer §1a eingefügt:

 

„§1a

Finanzierung

Für das Leistungsangebot gemäß Anlage 1 leistet der Kreis Unna einen jährlichen Finanzierungsbeitrag in Höhe von 12.600 €. Der Betrag ist zum 01.07. eines jeden Jahres zur Zahlung fällig. Zur Abkürzung des Zahlungsweges darf der Kreis Unna den Betrag direkt an die Busverkehr Rheinland GmbH leisten. Einer gesonderten Rechnungsstellung bedarf es nicht. Die Stadt Hagen stellt im Rahmen des VRR-Finanzierungssystems die Überkompensationskontrolle sicher. Für den Zeitraum ab Fahrplanwechsel am 15.12.2019 bis zum 31.12.2019 wird eine anteilige Finanzierung gewährt.“


 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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26.02.2020 - Unterausschuss Mobilität - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.03.2020 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

26.03.2020 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen